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Erfolgloser Anwerbeversuch bei polizeilicher Vernehmung

Am Freitag (28. Juni 2019) leistete ein Aktivist der Partei DIE RECHTE, der in Dortmund gewohnt hatte und seit vergangenem Jahr im niedersächischen Meppen lebt, einer polizeilichen Zeugenvernehmung Folge, die von der Staatsanwaltschaft Dortmund angeordnet worden war (diese Vernehmung kann andernfalls unter Zwang durchgesetzt werden, seit der Gesetzesänderung müssen Zeugen auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei polizeilichen Vernehmungen erscheinen). Die Zeugenvernehmung Bezog sich auf einen Sachverhalt im Sommer 2018 in Dortmund, bei der ein jüdischer Mitbürger offenbar in Streit mit Dorstfelder Anwohnern geraten war. Der vorgeladene Aktivist, nach einem solch langen Zeitraum selbstredend nicht mehr mit bester Erinnerung, teilte den Vernehmungsbeamten seinen Kenntnisstand mit und betrachtete die Angelegenheit damit aus seiner Sicht als erledigt. Die vernehmenden Beamten des Lingener Staatsschutzes hatten sich aber vorher ausführlich über den Aktivisten informiert und die Observationsergebnisse des Dortmunder Staatsschutzes studiert, die etwa ein Bewegungsprofil des Betroffenen beinhalteten, an welchen Demonstration der Partei DIE RECHTE dieser teilgenommen habe und wo er sogar ein Banner getragen hätte. Er wurde gefragt, ob er in Meppen rechte Strukturen aufbauen wolle, mit einigen Namen von Funktionären der Partei DIE RECHTE konfrontiert und ihm wurde gedroht, dass „der Spaß vorbei sei“, sobald DIE RECHTE in Meppen Fuß fassen wolle. Selbstredend erzeugt eine Drohkulisse nur das Gegenteil und der Aktivist ging nicht weiter darauf ein. Negativer Höhepunkt war jedoch die Frage, ob er sich vorstellen könnte, für die Polizei oder den Verfassungsschutz zu arbeiten. Selbstredend wurde dies entschieden verneint und die Vernehmung, die zu diesem Zeitpunkt erkennbar keinen Bezug mehr zum eigentlichen Strafverfahren, in dem der Aktivist als Zeuge vernommen werden sollte, hatte, beendet.

Anwerbeversuch bei DIE RECHTE zeigt staatliche Einflussversuche

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Unklar ist bisher, ob es sich um das eigenmächtige Handeln von „Dorfpolizisten“ des Staatsschutzes Lingen handelt oder aus Dortmund angeordnet wurde, einen Anwerbeversuch zu starten. Nicht erst seit dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003 ist die Rolle von Verfassungsschutzspitzeln umstritten, im Laufe der letzten Jahre wurden diese angeblich weitestgehend abgezogen (auch als eine Folge des sogenannten NSU, einer dubiosen Organisation, die mutmaßlich durch VS-Spitzel getragen wurde). Wenn versucht wird, Mitglieder der Partei DIE RECHTE anzuwerben, zeigt dies, dass gezielt staatlicherseits versucht wird, auf das Handeln der Partei Einfluss zu nehmen. Bei den nächsten, juristischen Auseinandersetzungen wird deshalb auch zu prüfen sein, inwieweit mögliche VS-Spitzel bereits durch die Behörden eingesetzt werden und deren Verhalten der Partei angerechnet werden soll. Es wäre naiv davon auszugehen, dass Polizei, Verfassungsschutz, MAD und CO insbesondere in Dortmund über keine Spitzel verfügen, vielmehr dürften die unterschiedlichen Behörden eine gute Übersicht über die lokale, rechte Szene rund um die Partei DIE RECHTE haben – der neue Anwerbeversuch zeigt aber, dass diese Beobachtung offenbar weiter intensiviert werden soll, indem Aktivisten der Partei in den Sold des Systems treten sollen.

SfN Leitfaden zum Verhalten bei einem Anquatschversuch

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