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Anquatschversuch durch Staatsschutz nach Beziehungsstreit

Die Repressionsorgane lassen keine Möglichkeit aus, ihre Versuche zur Informationsabschöpfung voranzutreiben: Zum wiederholten Male ist es in Dortmund zu einem Anquatschversuch gekommen, bei denen Mitarbeiter des polizeilichen Staatsschutzes Erkenntnisse über Beziehungsstreitigkeiten nutzen, die mutmaßlich aus der TKÜ-Überwachung von Aktivisten entstanden sind, um deren persönliches Umfeld aufzusuchen. Im konkreten, aktuellen Fall wurde das Elternhaus einer jungen Frau durch zwei Beamte aufgesucht und diese befragt, ob sie nicht „ein bisschen erzählen wolle“, wo sie nicht mehr mit ihrem Ex-Freund zusammen wäre. Nachdem auf das Gespräch mit den Staatsschützern nicht eingegangen wurde, erklärten diese, sie würden sich noch einmal schriftlich mit der Bitte um ein Gespräch melden. Es ist zwar erfreulich, dass der staatliche Anquatschversuch abgeblockt wurde und scheiterte, gleichzeitig ist es jedoch auch bezeichnend, mit welch perfiden Methoden die Polizei Dortmund in das Privatleben von Nationalisten eindringt.

Immer wieder Anquatschversuche im Umfeld von DIE RECHTE

Staatliche Anquatschversuche haben gegen Nationalisten eine lange Tradition und gehören zu den lästigen Übeln, mit denen sich Aktivisten regelmäßig auseinandersetzen müssen. Staatsrechtlich bedenklich dürfte es aber werden, wenn diese Anquatschversuche bewusst im Umfeld der Partei DIE RECHTE geschehen, betroffen waren in jüngerer Vergangenheit sowohl Funktionsträger und Mitglieder der Partei, als auch Sympathisanten und sogar deren privates, teils gänzlich unpolitisches, Umfeld. Offenbar werden all diese Personen nicht nur umfassend durch die staatlichen Repressionsorgane überwacht, aus Sicht des Verfassungsschutz als Geheimdienst ist diese anlasslose Totalüberwachung ohnehin hinlänglich bekannt, sondern auch durch den Staatsschutz ausführlich bespitzelt und selbst ohne konkreten Straftatenverdacht bzw. unabhängig von eventuell geführten Strafverfahren Informationen gefiltert und diese für weitere Schnüffeleien genutzt – wie beispielsweise Beziehungsstreitigkeiten.

Anquatschversuche dokumentierten und öffentlich machen!

Ganz gleich, ob Verfassungsschutz, Staatsschutz oder auch der MAD (Militärische Abschirmdienst) vor der Haustür stehen, die Losung bleibt gleich: Das Gespräch verweigern und die Schnüffler konsequent des Grundstücks verweisen. Gleichzeitig gilt es, Anquatschversuche zu dokumentieren und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Auch die juristische Abteilung der Partei DIE RECHTE sammelt solche Angriffe auf politische Strukturen, die nicht nur im Falle eines eventuellen Verbotsverfahrens, welches möglicherweise irgendwann einmal gegen die Partei geführt werden könnte, eine hohe Bedeutung haben dürften, sondern auch für die alltäglichen Streitigkeiten vor den Verwaltungs-, Straf- und Zivilgerichten.

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