SfN
blank

§ 823 BGB 02/2005 – Schmerzensgeld von linksextremistischen Gesetzesbrechern

Wenn politisch unkorrekte Deutsche an einer Demonstration teilnehmen oder sonstwie in der Öffentlichkeit auftreten, kommt es regelmäßig vor, daß sie von linksextremistischen Gegendemonstranten übel beschimpft, bespuckt, mit Eiern, Tomaten, Steinen und Fäkalien beworfen oder verletzt werden. In der letzten Zeit gelang es erfreulicherweise, in mehreren Fällen die Täter dingfest zu machen, und sie wurden dann strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen. Nach erfolgter Akteneinsicht erfuhren die Betroffenen die Namen der Täter und erhielten obendrein von ihnen auch noch auf zivilrechtlichem Wege Genugtuung.

Im ersten Falle schlugen mehrere linksextremistische Gewalttäter am 03.06.2002 in Hamburg einen politisch unkorrekten Deutschen krankenhausreif, weil sich dieser an einem Informationsstand der NPD beteiligt hatte. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte einen Teil der Täter unter anderem am 10.03.2003, Az. 7101 Js 469/02 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Geldstrafen bzw. Arbeitsleistungen. Außerdem erhielt der Betroffene als Ausgleich für seine Jochbein- und Schädelprellung, Gehirnerschütterung und Schürfwunde von den Tätern ein Schmerzensgeld in Höhe von 800,- € und seine Anwaltskosten.

Im zweiten Falle bespuckte ein linksextremistischer Gegendemonstrant bei einer Demonstration gegen „Hartz IV“ in Neubrandenburg am 26.08.2004 einen politisch unkorrekten Deutschen. Im Rahmen des eingeleiteten Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, Az. 711 Js 21925/04, mußte der Täter eine Geldbuße von 150,- € bezahlen. Außerdem zahlte er für die von ihm begangene unerlaubte Handlung und Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bespuckten weitere 150,- € Schmerzensgeld nebst Anwaltskosten.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

  • Wenn Sie oder andere Opfer einer Körperverletzung oder einer Beleidigung oder einer Persönlichkeitsrechtsverletzung geworden sind, halten Sie den Täter gemäß § 127 StPO auf frischer Tat fest und übergeben ihn der Polizei. Achten Sie darauf, daß der Vorfall dort festgehalten und die Personalien des Täters aufgenommen werden. Benennen Sie Zeugen für den Vorfall.
  • Sobald der Täter rechtskräftig strafrechtlich verurteilt worden ist, nehmen Sie über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht.
  • Verlangen Sie dann von dem Täter Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Kommentar hinzufügen

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.