Wie wir immer wieder berichten, ist die Liste der strafbaren Medien und Gegenstände lang, sie reicht von verfassungswidrigen Propagandamitteln gemäß § 86 StGB, also derartigen Büchern, Plakaten, Parolen u.a., über verfassungswidrige Kennzeichen gemäß § 86a StGB, also derartigen Zeichen, Fahnen, Liedern, Fotos u.a., bis hin zu volksverhetzenden Medien gemäß § 130 StGB, also derartigen Büchern, Tonträgern, Filmen u.a.
Mancher Zeitgenosse glaubte in den letzten Jahrzehnten, einer Strafverfolgung dadurch entgehen zu können, daß er solche Gegenstände oder Medien im Ausland bestellte. Ihre Einführung aus dem Ausland in die BRD ist aber genauso strafbar wie ihre Herstellung, Vorrätighaltung oder Verbreitung im Inland. In den letzten Jahrzehnten sind daher derartige Postsendungen vom deutschen Zoll in großer Zahl angehalten und geöffnet worden, gegen die Empfänger wurde ein Strafverfahren eröffnet, Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt, und es kam zu Verurteilungen. Nur wenn der Betroffene vortragen und nachweisen konnte, daß ihm die Ware unverlangt zugesandt worden war, und wenn er auf die Herausgabe der strafbaren Gegenstände verzichtete, – was vermutlich zu einer Vernichtung der Ware führte, – wurde das Strafverfahren eingestellt.
Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:
- Verhalten Sie sich friedlich und gesetzestreu.
- Bestellen oder kaufen Sie weder im Inland noch im Ausland strafbare Medien oder Gegenstände.
- Wenn Sie unverlangt strafbare Medien oder Gegenstände zugesandt bekommen, verweigern Sie deren Annahme. Kommt es dennoch zu einem Strafverfahren, teilen Sie diesen Umstand mit und stimmen der Vernichtung der Ware zu.
- Wenn dennoch ein Strafverfahren oder Verbote gegen Sie wegen §§ 86, 86a, 130 StGB eingeleitet oder verhängt werden, legen Sie Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
- Fordern Sie Entscheidungen zu §§ 86, 86a und 130 StGB aus unserem Archiv an.
- Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zur Meinungsfreiheit und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!
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