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EU will Kriminalscanner auf Handys

Die EU plant einen weiteren Angriff auf den Datenschutz seiner Bürger. Mit dem sogenannten CSS-Programm („Client Side Scanning“) will die EU illegale Bilder und Chatverläufe feststellen können, bevor sie veröffentlicht werden. Ein eigener Vorstoß von Apple zur Implementierung der Technik war aufgrund massiver Kritik noch gescheitert. Nun will die EU bei dem Thema Vorreiter sein. Weltweit wendet keiner der als autokratisch gescholtenen Staaten die Technologie bislang an. Begründet wird die Maßnahme mit dem Kampf gegen Kindesmissbrauch und Bandenkriminalität. Eine fadenscheinige Begründung angesichts des laxen Umgangs der Justiz mit diesen Kriminalitätsfeldern.

von Der III. Weg

Der Spion in meinem Telefon

CSS – Client Side Scanning – so heißt ein neues Wunderwerk der Technik von Apple. Das Programm kann Bilder- und Chatinhalte bereits auf dem Gerät des Nutzers erfassen und kontrollieren, noch bevor die Daten verschlüsselt und versendet werden. Ziel des Programms sei es, gegen Kindesmissbrauch besser vorgehen zu können. Doch das Programm wurde keineswegs freudig begrüßt, wie Apple angenommen hatte. Stattdessen meldeten sich Forscher der Universität Cambridge und des Massachusetts Institute of Technology (MIT) zu Wort und äußerten klare Bedenken. Apple würde hier im großen Stil Überwachungstechnologie installieren. Die harsche Kritik ließ Apple zurückrudern und das Projekt auf Eis legen. Doch andere Kreise waren von CSS äußerst angetan.

Die EU-Innenkommissarin Ylva Johannsson beispielsweise möchte eine Überwachung, wie sie CSS ermöglicht, gesetzlich festhalten. CSS könnte also bald EU-Recht werden. Damit wollen die EU-Mitgliedsstaaten Chatinhalte wieder besser überwachen können. Aufgrund der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie mittlerweile bei WhatsApp und Signal Standard ist, war dies schwieriger geworden. Auch rechtlich war die Dauerüberwachung der Social-Media-Nutzer heikel. Da Internet-Dienste unter das Fernmeldegeheimnis fallen, war sie grundsätzlich verboten. Dennoch ist es ein offenes Geheimnis, dass diese Praxis weiterbetrieben wurde. Im August 2020 sicherten sich die US-Giganten zusätzlich eine Sondergenehmigung der EU.

Diese Ausnahmeregelung läuft nun aus und soll von der EU durch eine neue, permanente Regelung ersetzt werden. Laut dem neuen Entwurf soll Chatkontrolle verpflichtend sein. Dafür muss bereits auf dem Gerät eine Kontrollsoftware laufen. In dem EU-Antrag ist von einer „besseren Balance“ zwischen Datenschutz und der Bekämpfung von Straftaten die Rede. Es soll Sicherheitsbehörden erleichtert werden, sich Zugriff auf die Endgeräte zu verschaffen.

Wirklich?

Geht es der EU wirklich primär um den Kampf gegen Kindesmissbrauch und Bandenkriminalität? Ist CSS dafür ein wirksames Instrument? Fakt ist, bei beiden Themen handelt es sich um gravierende Probleme unserer Zeit. Doch aufmerksame Beobachter werden sich die Frage stellen, wie ernsthaft das System an einer Bekämpfung dieser Kriminalitätsfelder interessiert ist.

Stichwort Bandenkriminalität: Das BKA stellte in seinem kürzlich erschienen Lagebild zur Organisierten Kriminalität fest, dass die erbeuteten Vermögenswerte der Banden stark angestiegen sind. Es gab von 2019 auf 2020 einen Anstieg um 58 Prozent auf über eine Milliarde Euro. Offenbar scheint Bandenkriminalität ein lukratives Geschäftsmodell zu sein. Die Banden machen daraus auch keinen Hehl. Ein Beispiel hierfür sind Videos des jüdischen Rappers Kolja Goldstein. Dieser zeigt in seinen Videos die Ermordung von Banden-Gegnern und auch mal die Auflösung einer Leiche in Säure. Er prahlt öffentlich mit dem Vermögen, dass er und seine Bande aus Drogengeschäften gewonnen haben.

Videos, die bei YouTube frei ersichtlich sind und von der Jugend aufgesogen werden. Wie kann so etwas möglich sein, wenn der Staat doch eigentlich auch im Internet gegen kriminelle Banden vorgehen will? Hierbei sei auch noch an „Hass und Hetze“ erinnert und welche Videos deswegen gesperrt werden und außerdem festgestellt, dass Bandenkriminalität damit offenbar nicht gemeint ist.

Stichwort Kindesmissbrauch: Tatsächlich gibt es viele Kinderpornografie-Delikte, die auf Handys festgestellt werden. Doch nicht immer handelt es sich bei den Tätern um Pädophile wie Christoph Metzelder. Eine Vielzahl dieser Delikte wird von Kindern und Jugendlichen begangen. Denn wenn beispielsweise ein 14-Jähriger seiner 13-jährigen Freundin anzügliche Bilder schickt, fällt dies auch unter Kinderpornografie. Natürlich ist auch die Frühsexualisierung der Jugend problematisch, aber dennoch sind diese Taten nicht mit den Vergehen von Pädophilen gleichzusetzen.

Diese agieren häufig raffinierter. Und können sich dabei angesichts der laschen Justiz nur ermutigt fühlen: Erinnert sei hier an den bereits genannten Christoph Metzelder, der mit einer Bewährungsstrafe davon kam. Hingewiesen sei auch auf Urteile aus dem sogenannten Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach. Hier wurde beispielsweise im Dezember 2020 ein Administrator einer Pädo-Chatgruppe mit 76 Mitgliedern zu einer Haftstrafe von gerade einmal zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ein Österreicher, der sowohl wegen des Besitzes von Kinderpornografie, wie auch des Missbrauchs der eigenen Tochter angeklagt wurde, erhielt für beide Vergehen nur Haftstrafen von je einigen Monaten.

Worum es tatsächlich gehen dürfte, ist die Suche nach „volksverhetzender“ Symbolik. Hakenkreuze und Hitler-Bilder dürften bereits jetzt ein Gros rechtsextremer „Straftaten“ ausmachen. Je mehr davon festgestellt werden, desto drastischer kann die Gefahr von „Rechts“ beklagt werden. Die „braune Gefahr“, das „Immer schlimmer“ ist ein elementares Narrativ für zahlreiche Personen, die daraus politisches wie auch monetäres Kapital ziehen.

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