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Mecklenburg-Vorpommerns neues “Sicherheits- und Ordnungsgesetz”

Es scheint als wenn man sich im Schweriner Landtag eine gute Zeit ausgesucht hätte, ein Gesetzespaket zu verabschieden welches die Rechte der Bürger massiv einschränkt. Im “Windschatten” der allgemeinen Corona Hysterie werden die Freiheitsrechte aller Bürger MVs weiter mit Füßen getreten. George Orwell hätte es sich in seinen wildesten Träumen nicht besser ausmalen können.

In Zeiten, in denen sich die Bürger eher mit Fragen beschäftigen, welche für sie momentan essentiell erscheinen, zum Beispiel:

  • Wie groß ist mein Toilettenpapiervorrat
  • Reichen 17 Liter Desinfektionsmittel bis zum Ende des Monats
  • Ist es sinnvoll die Dosensuppe vor dem Verzehr zu erwärmen
  • etc. pp.

kräht natürlich kein Hahn nach aktuellen Gesetzesänderungen, denn ein ängstliches Volk ist gleichzeitig kein kritisches Volk.

Doch was ist überhaupt passiert? Am Mittwoch, den 11.03.2020 wurde das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) im Schweriner Landtag für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

Die neuen Bestimmungen gewähren eine Ausweitung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden im Land, wie unbemerkte Wohnungsüberwachungen, dem Ausspähen von Computern, Smartphones oder Tablets mit Hilfe von Staatstrojanern und einer Überwachung von Telefongesprächen.

Zum Zweck der Installation von Überwachungssoftware auf den heimischen Computern oder anderen Kommunikationsgeräten sowie deren Durchsuchung verschafft das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) nun der Polizei u.a. auch freien Zugang zu privaten Wohnungen, wie aus den Gesetzeserläuterungen hervorgeht. Somit sei auch der Zugriff auf „nicht mit dem Internet verbundenen Systemen (sogenannte Stand-Alone-Systeme) oder Systemen, die mit einem unüberwindbaren Zugriffsschutz gegen Angriffe von außerhalb aufwarten, denkbar.“ Allerdings ist für solche Maßnahmen, wie das Betreten der Wohnung oder einer Online-Durchsuchung die Zustimmung eines Richters erforderlich.

Neben der Online-Durchsuchung, die den vollen Zugriff auf Daten erlaubt, wird der Polizei noch eine weitere Überwachungsmaßnahme gestattet, nämlich die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Damit wird es Ermittlungsbeamten möglich, verschlüsselte Kommunikation, wie eBriefe oder Messenger-Nachrichten, nach der Entschlüsselung, bzw. vor der Verschlüsselung abzufangen. Voraussetzung dafür wäre, die Geräte der Betroffenen mit Schadsoftware in Form sogenannter Staatstrojaner zu infizieren. Damit wird jedoch die IT-Sicherheit laut Experten allgemein untergraben. Das Gesetz ist umstritten, weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bei bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden.

Allerdings greifen bei dem Polizeigesetz die Überwachungsmaßnahmen noch weiter. Sie beziehen auch eine verdeckte Observation von Wohnräumen, den Einsatz von Drohnen, „um vermisste oder sonst polizeilich relevante Personen, Sachen oder Tiere“ zu suchen oder zu beobachten, mit ein. Zudem ist ein Drohneneinsatz vorgesehen bei der Ortung von Mobilfunkgeräten, den Zugriff auf WLAN-Netzwerke und zur Koordinierung von Polizeieinsätzen bei Veranstaltungen. Außerdem ist eine Erweiterung der Bestandsdatenauskunft von Telekommunikationsdiensten auf Telemediendienste vorgesehen.

Ja, so wird wieder ein Stück der Bürgerrechte in die Tonne getreten, das Gleiche könnte man inzwischen auch mit Teilen des Grundgesetzes machen, denn es wird wie in der DDR, da gab es auch eine Verfassung, die man nie wirklich einhielt. Nun kann man unter diesem Deckmantel wieder wie wir es auch DDR-Zeiten kannten, “Abtrünnige” besser überwachen, wer glaubt Euch denn noch, es ginge in Wirklichkeit um Schutz, Sicherheit und Ordnung wenn man so jetzt zu mindestens theoretisch Millionen Deutsche heimlich bespitzeln kann. Wer weiß, wie lange noch die Gedanken frei sind?

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Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.