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100. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein-­Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

19. Dezember 2013 – 100. Prozesstag

Beginn 10.20 Uhr

Nach der Belehrung des nächsten Zeugen der Staatsanwaltschaft, begann die Befragung durch das Gericht. Der Zeuge bekundete zunächst, er sei politisch nicht so aktiv, kenne jedoch einige Personen und könne sich vorstellen, daß es durch diese Personen auch Straftaten gegeben habe.

Der Zeuge gab an, in Remagen bekannt zu sein „wie ein bunter Hund.“ Er gehöre jedoch keiner Vereinigung an. Die meisten Personen, die in der Antifa Ahrweiler tätig seien, kenne er. Als er dann konkrete Namen genannt bekam, ruderte er zwar wieder zurück, benannte aber im Laufe des Verhandlungstages doch einige Personen, die er der Antifa Ahrweiler zurechnen würde. Der Zeuge bekundete, an 30-40 Demos teilgenommen zu haben, für einen politisch nicht so aktiven Menschen eigentlich recht viel.

Von Gewalt distanzierte er sich, kann aber Gewalt gegen Rechts eher gutheißen, da diese Gewalt gegen „niedere Ziele“ gerichtet sei.

Zum eigentlichen Sachverhalt der versuchten Brandstiftung an PKW Reifen am Vorabend des Trauermarsches in Remagen konnte er wenig bis nichts zur Aufklärung beitragen. Er selbst habe vom Wohnzimmer aus ein schwarzes Auto mit fremdem Kennzeichen wahrgenommen. Damals bei der polizeilichen Vernehmung hatte er angegeben, daß er von einem Anschlag aus der linksautonomen Szene ausging. Dies konnte er vor Gericht nicht mehr erinnern, mehr noch, er bestritt diese damalige Aussage mit den Worten: „Nein, dann weiß ich nicht was der Polizist da aufgeschrieben hat.“

Auch in Bezug auf die, an diesem Abend veranstaltete Party, verließ ihn sein Erinnerungsvermögen. Auf den Vorhalt, er sei doch einer der Veranstalter der Gegendemo in Remagen gewesen, kam die prompt die Antwort: „Oh, wenn das in der Vernehmung so steht……..“ !

Da er viele Linke kenne, sei er damals gefragt worden, ob er in Remagen Mitveranstalter sein wolle. Er habe aber natürlich nichts mit einer wie auch immer gearteten Organisation zu tun gehabt.
Manche Personen im Gerichtsaal konnten sich aufgrund solcher Antworten des Zeugen das Lachen nicht mehr verkneifen. Mit der Folge, daß durch den beisitzenden Richter H. angedroht wurde, künftiges Gelächter zu bestrafen.

Nach der Mittagspause hatten die Verteidiger Gelegenheit diesen Zeugen zu befragen.

Der Zeuge schilderte aus seiner Sicht die Strukturen der Antifa allgemein. Antifa Ahrweiler hielt regelmäßige Treffen ab, um Aktionen zu planen. Zum Thema Gewalt, Angst und Schrecken befragt, bekundete der Zeuge niemals Angst gehabt zu haben. Genauso wenig sei er hier in der Region Bad-Neuenahr jemals körperlich angegangen worden. Dies führte er u.a. auf seinen Bekanntheitsgrad zurück. Gewalt erfahren habe er, bei seiner Teilnahme auf einigen Demos, durch die Polizei. Zitat: „Ein paar Mal auf Demos Knüppel in die Fresse bekommen, war aber nicht so schlimm,- dann ist das halt so.“

Von sich selbst behauptete der Zeuge, „linksextrem im Geiste “ zu sein. Noch ein Zitat des Zeugen: „Rechts ist für mich der, der rechts ist und rechtes tut.“ Befragt, zu seiner Sicht des Begriffes „Nazi-Gedankengut“, lautete seine Antwort: „Es betrifft die Politik. Wenn man anderen ihre Meinung aufdrücken will – auch gewaltsam.“ Der Zeuge erneuerte nochmals seine Meinung, daß Gewalt gegen Rechte legitim sei. Von einem Verteidiger wurde der Zeuge nochmals auf die damalige Vernehmungssituation bei der Polizei angesprochen. Gegenfrage des Zeugen: „Wissen Sie noch, wann oder wie Sie an einem Tag vor 4 Jahren gekackt haben?“

Im Gegensatz zum mit Strafe bedrohtem Gelächter am Vormittag, rügte der beisitzende Richter diese Fäkaliensprache des Zeugen mit keinem Wort.

Am Ende des Verhandlungstages bekundete der Zeuge, er sei der Gründer der „Remagener Assel-Gang“. Diese bestand, wie er angab, aus ein paar abgeranzten Punks, die nicht politisch aktiv waren sondern eine reine Spaßgruppe gewesen seien.

Um 16:15 Uhr wurde der Zeuge entlassen, die Befragung soll jedoch an einem weiteren Termin fortgesetzt werden.

Es folgte noch eine Besetzungsrüge des Gerichts durch einen Verteidiger, ehe der 100. Verhandlungstag beendet wurde.

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