Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
05. November 2014 – 147. Prozesstag
Zunächst ging es um die Bescheidung verschiedener Anträge der vergangenen Wochen. Zu einem Dauerbrenner scheint sich die Verweigerung der Erstattung von Verpflegungskostenmehraufwand zu entwickeln. Da viele Vollzeit-Angeklagte dieses Verfahrens mit Einkommen auf Hartz4-Niveau leben müssen, ist ungeklärt, wie sie sich an 3 Verhandlungstagen je Woche mittags Essen kaufen können. Nachdem die Kammer schon den Untersuchungsgefangenen 100 Tage kein warmes Essen besorgen konnte, zieht sie sich auch diesmal auf angeblich fehlende Rechtsgrundlage zurück. In Erinnerung ist noch die damalige Erwiderung der Richter, sie würden selber mittags auch kein warmes Essen zu sich nehmen.
Der heute geladene Zeuge A. Schw. konnte sich auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht (§55StPO) berufen und verschwand nach Angabe seiner Personalien wieder.
Der Rest des Tages wurde mit TKÜ zugebracht.
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