Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
29. April 2015 – 181. Prozesstag
Zu Beginn wurde ein Antrag verlesen, der die Ausweiskontrolle von Zuschauern im Verfahren rügte. Das Verfahren in welchem vor Betreten des Saales eine Kopie des Ausweises gefertigt wird, welche später dem Vorsitzenden zugeleitet wird, schrecke möglicherweise Zuschauer ab. Dies wertet die Verteidigung als Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit. Pikanterweise ist die Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen ja auch ein Vorwurf aus der hier verhandelten Anklageschrift. Der Vorsitzende kündigte an, die Maßnahme nach nunmehr 180 Verhandlungstagen abzustellen.
Dann erschien die Zeugin Katharina J., welches zunächst einen Disput über die Beiordnung ihres gleichzeitig erschienenen Verteidigers auslöste. Die Beiordnung wurde hinfällig, da die Zeugin den Antrag zurücknahm. Da sie sich auf §52 StPO berief, musste sie keine Aussage tätigen.
Anschliessend erschien ihr Bruder, der Zeuge Christopher J., welcher als eine Art Kronzeuge bereits in den polizeilichen Ermittlungen und als einer der Pfeiler der Anklage gesehen werden darf. Daß er im vorliegenden Verfahren nicht auf der Anklagebank sitzt, hängt offensichtlich damit zusammen.
Der Zeuge gab Auskunft und bekannte, daß er im Anklagezeitraum Handlungen vornahm um sich vor den ihn umgebenden Personen zu profilieren.
Im Rahmen der Glaubwürdigkeitsprüfung des Zeugen ergaben sich zahlreiche neue Beweisanträge.
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