Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt.
von ABM Prozess
20. November 2012 – 21. Prozesstag
Zunächst ging es weiter mit der richterlichen Befragung des Angeklagten und „Kronzeugen“ Tim S. Ab 11:30 Uhr folgt die Befragung durch den Oberstaatsanwalt (OSTA) Schmengler. Es wurden Fragen gestellt zu Vorfällen in Wuppertal, Dresden und zur Rechtschulung innerhalb des AB Mittelrhein. Anschließend begann die Befragung der Verteidiger in Reihenfolge der Anklage. Es kam zu etlichen Fragen zur Rolle des Verfassungsschutzes im Fall des Tim S. .
22. November 2012 – 22. Prozesstag
Die Befragung durch die Verteidiger geht weiter. Fragen zum Trauermarsch in Dresden 2011 wurden wie gewohnt öfter, natürlich ohne das Mikro einzuschalten, von OSTA mit Zwischenrufen gestört. Auch als ein Verteidiger dies reklamiert, wird der Zwischenrufer nicht vom Gericht gerügt, sondern der Verteidiger von einem der Richter ermahnt. Lässt schon alles tief blicken.
In einer 10minuten Pause wurde das Aufstehen eines der Angeklagten unterbunden. Dieser Angeklagte hat keine eigene Zelle im Landgericht zur Verfügung gestellt bekommen und muß auch die einstündige Mittagspause sitzend im Transportkäfig im Bus verbringen. Diese kurzen Pausen, in der die Angeklagten dann im Gerichtssal verbleiben, sind die einzige Möglichkeit mal zu stehen. Das kann man natürlich nicht dulden.
Eine Frage stellte dann noch mal der leitende Richter: Er wollte von Tim S. wissen, wie denn mit „Gegnern“ nach der angestrebten „Machtübernahme“ umgegangen werden sollte. z.B. mit Ausländern, Juden, Schwulen oder Negern (hat schon was, das böse Wort Neger aus dem Mund des leitenden Richters zu hören). Dann gabs erneut eine formelle Rüge, wegen dazwischen Quatschens des OSTA ohne Einschalten des Mikros. Dieser konterte dann mit den Worten: „Wenn Sie so schlecht hören können, sind Sie ja wohl nicht verhandlungsfähig“.
27. November 2012 – 23. Prozesstag
Weitere Befragung des Angeklagten Tim S. durch die Verteidiger u.a. zur Rolle der einzelnen Mitangeklagten und auch zum BTM und Alkoholkonsum des „Kronzeugen“ David H. Interessant auch die Frage: „Warum haben Sie sich bei der Vernehmung vom Ermittlungsbeamten plötzlich duzen lassen?“ Weiter Fragen wurden zum Kontakt mit den Verfassungschutz in NRW und der vertraglichen Vereinbarung des Tim S. mit dem Aussteigerprogramm gestellt. Die Vertragsbestandteile seien geheim, Verhaltensweisen aber an Konsequenzen gebunden. z.B.neues Abdriften in die rechte Szene wird mit Ausschluß aus dem Programm geandet. Tim S. betonte nochmals, daß seine Aussagebereitschaft selbstverständlich nichts mit irgendwelchen Vergünstigungen bzgl. U-Haft, Straferwartung oder finanzieller Unterstützung zu tun hätten, sondern er einzig und allein seinem Gewissen gefogt ist.
29. November 2012 – 24. Prozesstag
Es wurde bekannt, dass es einige Angeklagte gibt, die an den Prozesstagen immer noch sowohl morgens als auch abends durch die JVA-Beamten einer Leibesvisitation unterzogen werden. Menschenwürde? Fehlanzeige!
Ein Verteidiger hatte eine Verständnisfrage bzgl. des Internetzugangs von Smartphones. Zwischenruf des OSTA: „Ja Herr XXXX, man sollte immer up to date sein und nicht so sehr in der Vergangenheit leben.“ Ein Verteidiger bat den Angeklagten Tim S. darum, ein Organigramm des AB-Mittelrhein zu zeichnen. Dieses Anliegen stieß beim leitenden Richter auf keine Zustimmung. Kurz vor Ende des Prozesstages kam dann noch der nächste Angeklagte zu seiner knappen Einlassung zur Sache. Für ihn war das AB-Mittelrhein eine Bürgerinitiative. Er hat keine Straftaten begangen und auch keine Kenntnis von Straftaten.
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