279. - 281. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Repression · · 2 Min. Lesezeit · Arbeitskreis Sicherheit

Dieser Beitrag ist älter als zwei Jahre. Rechtslage, Zuständigkeiten und technische Hinweise können sich seitdem geändert haben.

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

28. - 30. Juni 2016 – 279. - 281. Prozesstag

Dienstags sagte der Zeuge Me. (ehem. wohnhaft am Wernerplatz in Dresden) aus. Er erinnerte sich zum Vorgeschehen des angeklagten Landfriedensbruchs an der „Praxis“, daß dort schon jemand am Vormittag „Schmiere“ stand. Diese Person trug zudem einen Helm.

Ansonsten hatte der Zeuge nur noch schwache Erinnerung an den Beschuß der Demonstranten mittels Feuerwerksraketen aus dem Haus heraus.

Leider versäumte es die Dresdener Polizei diesen vermutlich entlastenden Zeugen nach dem Vorfall förmlich zu vernehmen. Nach über fünf Jahren war es nunmehr kaum möglich detaillierte Aussagen von ihm zu erhalten.

Der Mittwoch startete mit Anträgen zur Verfahrensdauer und Notizen zu den Erklärungen des „Kron“-Angeklagten David H.. Danach begann man mit der Vernehmung der Zeugin Cathleen J., einer Anwohnerin aus der Wernerstraße in Dresden. Diese hatte schon am Vormittag des 19.02.2011 vermummte Personen, die sie der „Praxis“ zuordnet, beim Einsammeln von Steinen und dem Anlegen eines Steindepots gesehen. Sie sei mit Familie und Besuch im Hof gewesen und habe sich bei Herannahen des Aufzuges von der Straße weg weiter auf das Grundstück zurück gezogen. Dennoch schloß sie aus dem Bewegungsverlauf einer dann für sie kurzzeitig sichtbaren Person aus dem Aufzug, daß diese zuerst einige Scheiben an dem von ihr bewohnten Haus eingeschlagen hätte.

Sie selber sein 1-2 mal Besucherin in der „Praxis“ gewesen, um an der Speisung aus der „VoKü“ teilzunehmen. Am „Tattag“ seien zudem schon im Vorlauf 20-30 fremde Personen vermummt an der Praxis zu sehen gewesen.

Dieselbe Zeugin wie am Vortag sagte am Donnerstag weiter aus. Sie brachte zudem selbst bearbeitete bzw. kommentierte Fotos der Örtlichkeit in der Wernerstraße in Dresden mit.
Dies belebte die Befragung und führte sogar dazu daß die Schrittlänge der Zeugin vermessen wurde und diese ihren Fuß in die Kamera hielt damit alle Beteiligten ihr übliches Schuhwerk betrachten können.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Kommentare

Noch keine Kommentare.

Kommentar schreiben

Was ist 2FA?

Kommentare von Gästen erscheinen erst, nachdem wir sie geprüft und freigeschaltet haben. Du kannst Markdown nutzen (**fett**, *kursiv*, Listen, Zitate, Links). Eingefügte Links werden automatisch umgewandelt, Bilder sind in Kommentaren nicht möglich. Bitte keine Klarnamen oder persönlichen Daten Dritter. Zur Spam-Abwehr speichern wir einen Hash deiner IP-Adresse, keine Klartext-IP. Mit einem Konto kannst du unter deinem Namen kommentieren, und deine Kommentare müssen nicht erst freigeschaltet werden: Anmelden.

Anmelden

Welches Grundrecht schützt in erster Linie vor einer Hausdurchsuchung?

Noch kein Konto?

Registrieren

Die Registrierung ist derzeit gesperrt. Bitte versuche es später erneut.

Bereits registriert?