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252. – 256. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

17. März – 12. April 2016 – 252. – 256. Prozesstag

Am 17. März wurde wegen eines in dieser Woche erkrankten Angeklagten nur ein wenig über Anträge der Verteidigung palavert. Mittags ließ man es dann gut sein und läutete die Osterpause ein.

Nach Ostern führte ein weiterer Krankheitsfall zu kurzen Intermezzos im Gerichtssaal und erst am 7.April erschien wieder ein Zeuge. Die Schwimmeisterin H. war vorgeladen um zu bekunden, daß einer der Hauptangeklagten entgegen der Einlassung eines der „Kronzeugen“ wohl zu einem bestimmten Termin auf der Arbeit und nicht auf einer Demonstration war. Dies tat sie dann auch recht glaubwürdig, was wiederum zu einer Erinnerung des Vorsitzenden an den Belaster, D.H. führte, er solle bald mal die Gelegenheit ergreifen seine Aussage mit verschiedenen nun aufgetauchten Widersprüchen in Einklang zu bringen.
Außerdem wurde die Kammer erneut von einigen Angeklagten abgelehnt, da sie eine Art Versteckspiel um den Entwurf des Verhandlungsprotokolles betreibt. Dieses wurde zwar an die Staatsanwaltschaft ausgehändigt, ein entsprechendes Verlangen der Verteidiger in der Vergangenheit aber immer abgewiesen. Die Verantwortung dafür will der Vorsitzende Richter, trotz seines Namenszuges unter einem entsprechenden Schreiben, nicht tragen.

Am 12. April wurde der Anklage erneut ein großes Fragezeichen verpasst, da die erschienene Zeugin F.-K., eine Anwohnerin aus Dresden, ihre Beobachtungen an der Praxis so schilderte, daß eher von einem gut vorbereiteten Hinterhalt aus dem Haus und von einem Angriff auf den rechten Demonstrationszug die Rede sein muß. Da die Polizei und die Anklage von Beginn der Ermittlungen an eisern ein umgekehrtes Szenario vertraten, viele Jahre Untersuchungshaft mit dieser These begründet waren und das Prozess-Schiff seit 4 Jahren diesen Kurs dampft, ist es nun spannend wie viele Entlastungsbeweise eigentlich nötig sind um ein solches Vorurteil zu stürzen.

Diesen Tag beschloß der Verteidiger J. Lober noch mit einer epischen Stellungnahme zu dem Beweismittel „Durchsuchungs- und Festnahmeprotokolle“. Dabei zeigte er Ungenauigkeiten bei der Beweismittelzuordnung und die Untauglichkeit des für dieses Beweismittel angeordneten Selbstleseverfahrens auf.

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