Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
03. März 2015 – 169. Prozesstag
Nach zwei Wochen Verhandlungsausfall wegen Erkrankungen, begann die 8. Verhandlungswoche des Jahres mit dem 8. Verhandlungstag des Jahres. Ein Zeuge tauchte heute nicht auf, unter Bezugnahme auf ein Zeugnisverweigerungsrecht. Deswegen wurde die Zeit mit einigen Anträgen und der notorischen „TKÜ“ verbracht. Ein Antrag eines Verteidigers auf Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung von 6,- Euro gehörte dazu. Verglichen mit den bereits sicherlich über 10.000.000 Euro Verfahrenskosten, den dazugehörigen Vorwürfen gegen die Angeklagten und den bisherigen Ergebnissen der Verhandlung eine nicht reizlos erscheinende Variante.
Die TKÜ beschäftigte sich mit Privatgesprächen, denen bruchstückweise z.B. eine Meinung zu den damals aktuellen Ereignissen in Norwegen (Breivik) zu entnehmen war. Von Straftaten war wieder mal keine Rede. Die Bewertung der Verteidigung war jedenfalls ein der Anklage deutlich widersprechendes Bild von Militanz und Gewaltneigung der Angeklagten. Gerügt wurde auch die andauernde Vorführung von parteiinterner Kommunikation, obwohl der §129 in Hinsicht auf Parteien ein Anwendungsverbot enthält.
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