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85. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Unter­suchungshaft.

von ABM Prozess

19. September 2013 – 85.Prozesstag

Hungerschikane der JVA Koblenz dauert an.

Beginn: 10:20 Uhr

Der Befangenheitsantrag vom letzten Verhandlungstag wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Mittlerweile wurden 2 Angeklagten Zeugenbeistände beigeordnet. Es handelt sich um die jeweiligen Ehefrauen der Angeklagten. Im Gegensatzzu den bisherigen Zeugenbeiständen dürfen diese jedoch während der Verhandlung NICHT in räumlicher Nähe zu ihren Ehemännern sitzen. In den Verhandlungspausen haben sie Gelegenheit überwachte Gespräche zu führen.

Auch zu diesem unüblichen Vorgehen des Gerichtes gab es bereits Anträge, in denen unüberwachte Gespräche und räumliche Nähe während derHauptverhandlung gefordert wurden.Auch diese Anträge wurden vom Gericht abgelehnt. Die abenteuerlichenBegründung: Gespräche der Eheleute seien in der JVA Koblenz und somit auch im Gericht zu überwachen. Aus diesem Grunde würden durch die erforderliche Anwesenheit der Wachtmeister, die unüberwachten Gespräche
zwischen Angeklagten und Verteidigern beeinflusst.

Respekt! Auf diese Begründung muß man erst einmal kommen. Alles nur zum Schutz der Angeklagten.Damit eine der Ehefrauen als Zeugenbeistand tätig werden konnte, wurde sie als Zeugin „zwischengeschoben“. Nach ihrer Belehrung machte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Als die Staatsanwaltschaft forderte, diese Zeugin zu vereidigen, gab es Gelächter im Saal.

Nach einer Unterbrechung zwecks Kammerbeschluss („Die Entscheidung des Vorsitzenden wird bestätigt“) wurden noch weitere Anträge bzgl.einiger dubiosen und widersprüchlichen Angaben in Haftbefehlen gestellt. Auch der „als Rätsel formulierte“ Eröffnungsbeschluss wurde als mangelhaft kritisiert, da die Kammer u.a. die einseitigen Berichte der Staatsanwaltschaft übernommen habe.

Gegen 12:00 Uhr betrat erneut die Zeugin D.-Marie L. den Gerichtssaal. Sofort wurde es lauter. Schon gegen 12:04 Uhr kam der erste Zwischenrufdes OSTA Schmengler. Eine Frage zur politischen Einstellung der Zeugin wurde zurückgewiesen. Es kam dann, wie es kommen musste.

Pause wegen Kammerbeschluss und dann der bestens bekannte Satz: „Die Entscheidung des Vorsitzenden wird bestätigt.“

Erneute Pause: 12:35-14:00 Uhr

Fortsetzung der Befragung durch die Verteidiger. Auch heute wieder die üblichen Antworten der Zeugin: „Hab ich schon beantwortet oder weiß ich nicht mehr oder kann ich konkret nichts zu sagen.“ Zumindest die Frage, ob es Outing-Aktionen oder Angriffe durch die Antifa gab, beantwortete sie mit:“Ja, kam durchaus vor.“

Wiederum deckte ein Verteidiger etliche Ungereimtheiten zwischen ihren Angaben bei der Polizei und den Angaben vor Gericht auf. Einige ihrer Aussagen basierten auf Gerüchten unbekannter Herkunft, an andere konnte sie sich nicht mehr so recht erinnern. Die Zeugin wirkte wieder ziemlich genervt und nervös. Einen eventuellen „Belastungseifer“ bei der polizeilichen Vernehmung wollte die Zeugin nicht bestätigen.

Pause: 14:50-15:00 Uhr

Nach der kurzen Unterbrechung gab der Zeugenbeistand bekannt, daß die Zeugin am Vortag wieder bedroht worden sei. Es sei jedoch niemand derAngeklagten gewesen, sondern drei ihr namentlich bekannte Personen.

Die Zeugin wurde gebeten, ihre bei der Polizei getätigten Angaben etwas näher zu erläutern. So sagte sie etwa bei der Polizei:“Die Beteiligtenund alle anderen, die Straftaten begangen haben, sollen gerecht bestraftwerden.“ Damit wolle sie ein Zeichen setzen. Frage:“Haben Sie auch Interesse daran, linke Straftaten bestraft zusehen?“ Um diese Frage beantworten zu können, musste die Zeugin sich mit ihrem Beistand beraten. Antwort: „Von solchen Straftaten weiß ich nichts, kann ich nichts zu sagen.“

Die Frage, ob sie schon mal auf einem Treffen der Antifa teilgenommenhabe, wurde sofort von OSTA Schmengler beanstandet und dann auch vom Richter zurückgewiesen. Dies gehöre nicht zur Sache.

Also gab es die nächste Pause wegen Kammerbeschluss. Ergebnis: „Die Entscheidung des Vorsitzenden wird bestätigt.“

Die Zeugin wurde jetzt von Frage zu Frage unruhiger und auch ungehaltener. Fragen wurden, wenn überhaupt, nur noch sehr ungenau beantwortet. Die Zeugin bestritt sogar einige ihrer im August vor Gericht getätigte Aussagen.Nun war es natürlich sehr fragwürdig, auf die Protokollierung seitens des Gerichts zu verzichten.

Herausgearbeitet werden konnten noch ihre Kontakte zur Initiative für Frieden und Toleranz in Wuppertal. „Man habe erörtert, wie man Aufklärungsarbeit betreiben könne.“ Schilderte die Zeugin. Schon bei der nächsten Frage: „Wer ist man? Sollten Sie da eingebunden werden?“, beruft sich die Zeugin wieder auf ihr Aussageverweigerungsrecht nach § 55. Seltsam – es werden doch wohl keine strafrechtlich relevanten Dinge dort besprochen worden sein!

Der nächste Kammerbeschluss wurde beantragt. Da der Nachmittag schon weit fortgeschritten war, wurde die Verhandlung unterbrochen. Den berühmten Satz wird man also erst am nächsten Verhandlungstag hören können.

Ende 16:20 Uhr.

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