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84. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Unter­suchungshaft.

von ABM Prozess

12. September 2013 – 84. Prozesstag

Beginn: 10:25Uhr

Hungerschikane der JVA Koblenz dauert weiterhin an.

Auch an diesem Tag wurden die verschärften Einlasskontrollen durchgeführt. Einem Angeklagten wurde willkürlich ein Stift beschlagnahmt. Dieser Stift dient der Bedienung eines Touch-Pads. Dies wurde reklamiert und vom leitenden Richter rückgängig gemacht. Der Stift wurde dem Angeklagten wieder ausgehändigt.

Nach der Eröffnung der Verhandlung gab es eine Wortmeldung eines Verteidigers, zeitgleich wurde jedoch auch schon die Zeugin D.-Marie L. mit ihrem Zeugenbeistand in den Saal gebeten, so daß dieser die Wortmeldungen zum Teil noch verfolgen konnte. Das ärztliche Attest der Zeugin wurde als zu allgemein gehalten gerügt und ein Sachverständiger gefordert. Auch Kritik an der Glaubwürdigkeit der Zeugin wurde geäußert. Scheinbar gefiel dies dem Zeugenbeistand überhaupt nicht.Sichtlich genervt konnte man dies seiner Mimik und Gestik auf der großen Leinwand entnehmen.

Es begann die Befragung der Zeugin durch eine Verteidigerin. Gleich die zweite. Frage wurde schon vom Zeugenbeistand beanstandet. Die Verteidigung wollte lediglich wissen, mit wem die Zeugin auf einer linken Gegendemo in Wuppertal gewesen sei. Da ein Kammerbeschluss nötig war, gab es gleich um 10:55 Uhr die erste Pause.

Nach über einer Stunde Beratung wurde die Entscheidung des Vorsitzenden Richters bestätigt und die Zeugin brauchte nicht zu antworten. Es werde in dieser Sache bereits ein Verfahren gegen die Zeugin geführt.Hilfestellung zur Beantwortung diverser Fragen erhielt die Zeugin vom leitenden Richter. Dieser meinte, da die Zeugin zwei verschiedenen Lagern zugehörig war, könne es bei vollständiger Aussage zu diversen Personen zu einem Echo-Effekt kommen.
Die Zeugin liefe damit Gefahr von diesen Personen auch belastet zu werden.In der Folgezeit berichtete die Zeugin vom angeblichen Gewaltpotential ihrer früheren Wuppertaler Freunde, insbesondere auch ihres damaligen neuen Lebensgefährten T. Sch.-O. Dieser soll des öfteren ein Messer mit sich geführt haben. Er soll sie auch mehrfach verprügelt haben.

Sie schilderte kurz die Beweggründe für ihren Ausstieg. Sie habe mehrfach Gespräche geführt, u.a. mit Solid, Linksjugend und Blockupy Wuppertal. Diese Gespräche fänden auch weiterhin statt. Es sei Zufall gewesen, daß sie sich den NASO Wuppertal angeschlossen habe. Habe es damals für gut befunden; habe aber alles nicht hinterfragt. Was genau sie gut gefunden habe wusste sie nicht mehr zu erinnern.

Pause von 12:40 Uhr bis 14:10 Uhr.

Die Befragung der Zeugin setzte sich nach der Mittagspause durch den nächsten Verteidiger fort. Schon bei dessen erster Frage wurde es laut im Saal. Die zweite Frage zielte auf Strukturen und eventuelle Straftaten der Antifa ab und wurde erwartungsgemäß vom Zeugenbeistand beanstandet. Natürlich durfte jetzt auch OSTA Schmengler mit seinen allseits bekannten Zwischenrufen nicht fehlen. Immerhin hatte ja einer seiner „ieblingsverteidiger“ das Wort. Auch ein beisitzender Richter meldet sich regelmäßig, spätestens bei diesem Verteidiger zu Wort, springt dem OSTA Schmengler hilfreich zur Seite und kritisiert selbstverständlich den Verteidiger. Es fallen dann mit hochrotem Kopf Worte wie: ungehörig oder grob ungehörig.

Die Worte des OSTA Schmengler konnte man wie gewohnt, nur halbwegs verstehen. Gut zu vernehmen war jedoch seine Frage an den Verteidiger, ob dieser für heute schon genug Milch gegeben habe. ??? Das mag verstehen wer will, zeugt jedoch nicht von einem hohen Niveau.

Die Zeugin gab an, daß die Antifa ein anderes politisches Staatssystem anstrebe. Gefragt, woher sie das denn wisse, beantwortete sie mit :“fällt mir nicht mehr ein.“
Die Zeugin wurde u.a. nach ihren persönlichen Gründen befragt, warum sie sich der damaligen NASO Wuppertal angeschlossen habe.
Sie antwortet unter ständigem Gekicher: „Weil ich es damals für gut befunden habe.“
Frage: „Was haben Sie für gut befunden?“
Diese Frage konnte sie erst nach längerer Beratung mit ihrem Zeugenbeistand mit den Worten: „kann ich im Nachhinein keine konkrete Antwort drauf geben“ wieder unter Gekicher beantworten. Auch die Frage nach ihren damaligen politischen Ansichten wollte sie nicht beantworten.Ihr sichtlich genervt wirkender Zeugenbeistand forderte nun, mit der Begründung, weil es so lustig sei, für seine ebenfalls angeschlagen wirkende Zeugin, eine Pause.

Nach der Pause dann der Knaller.

Der Zeugenbeistand erklärte für seine Mandantin: „Die Fragestellungen gingen komplett an der Sache vorbei, man wolle seine Mandantin damit nur lächerlich machen. Außerdem werde seine Mandantin nur noch für 1-2 Verhandlungstage verfügbar sein. Danach sei diese nicht mehr erreichbar. Die Zeugin würde dann die Notbremse des §55 ziehen, um sich selbst nicht zu belasten.“

Selbstverständlich wurde nun eine Protokollierung dieser Wortmeldung gefordert, genauso selbstverständlich wurde dies vom leitenden Richter abgelehnt. Unter Zuhilfenahme der üblichen Textbausteine folgte die Stellungnahme des OSTA Schmengler: „Die Voraussetzungen für eine Protokollierung liegen nicht vor.“

Es folgte eine 25 minütige Pause wegen Gerichtsbeschluss.

Nach der Pause dann der nächste Textbaustein: „Der Beschluss des vorsitzenden Richters wird bestätigt.“

Nachdem ein unaufschiebbarer Antrag einer Verteidigerin angekündigt wurde, dieser jedoch vom Richter zurückgestellt wurde, sollte die Zeugin einige Fragen zu ihrer jetzigen politischen Einstellung und Arbeit beantworten. was aber auch wieder nicht so einfach zu sein schien. Ihre Antworten waren entweder einsilbig oder wurden als Wiederholungsfragen abgelehnt.

Die Frage, ob ihr von staatlicher Stelle verboten worden sei, in der Hauptverhandlung auszusagen, ob und gegebenenfalls wie sie sich gegen Rechts engagiere und insbesondere Aufklärungsarbeit leiste, wurde vom vorsitzenden Richter zurückgewiesen. Somit war der nächste Gerichtsbeschluss fällig und auch die nächste Pause.

Die Frage wurde dann doch zugelassen, die lapidare Antwort der Zeugin lautete : „Nein.“

Um 16:05 Uhr wurde die Zeugin entlassen.Es folgten Beschlüsse zu vorangegangen Anträgen der Verteidiger:Natürlich alle abgelehnt.

Nach einer erneuten Pause stellte eine Verteidigerin einen Befangenheitsantrag gegen alle Richter, als Folge des Ablehnungsbeschlusses der wörtlichen Protokollierung. Auch die häufige „Hilfestellung“ des Gerichtes dem Zeugenbeistand und seiner Mandantin gegenüber wurde moniert.Damit wurden die beiden nächsten Termine hinfällig, nächster Termin war dann der 19. September 2013.

Ende gegen 17:00 Uhr.

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