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Nach Repressionen am 27. Januar: Verfahren eingestellt, Polizei muss Anti-Israel-Banner rausrücken!

blankBauchlandung mit Ansage: Rund um die „Straßenbahnfahrt der Erinnerung“, die am 27. Januar 2019, dem Holocaustgedenktag, durch Dortmund führte, kam es zu mehreren überzogenen Polizeiaktionen (das „DortmundEcho“ berichtete). Unter anderem äußerte die Polizei ihr eigenwilliges Rechtsverständnis, wonach an diesem besonderen Tag das Zeigen von schwarz-weiß-roten Fahnen ebenso strafbar wäre, wie ein Transparent mit der Aufschrift „Der Staat Israel ist unser Unglück“, welches im Bereich der U-Bahnstation Kampstraße beschlagnahmt wurde.

Wie die Polizei zu der Annahme kam, dass es eine Sondergesetzgebung für einen 27. Januar gäbe, bleibt das Geheimnis der Beamten – diese setzten dem Ganzen noch einen drauf und leiteten sogar Strafverfahren wegen Volksverhetzung gegen mehrere Aktivisten ein. Einen Monat später ist klar: Es gab keine Straftaten und auch das Banner muss von der Polizei unverzüglich herausgerückt werden.

Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt

blankDie entsprechenden Strafverfahren wurden nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, nachdem die Staatsanwaltschaft erkannt hatte, dass es keine verfolgbaren Straftaten gegeben hat. Mit gleicher Verfügung wurde zudem die Herausgabe des entsprechenden Banners angeordnet, welches bereits bei eine Vielzahl von Demonstrationen der Partei DIE RECHTE zum Einsatz gekommen ist und auch zukünftig wieder an seinem richtigen Platz zu finden sein wird. Für nächstes Jahr dürfte sich der 27. Januar anbieten, um der Dortmunder Polizei wieder ein bisschen Nachhilfe im Umgang mit ihren eigenen Gesetzen zu geben …

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