SfN
blank

DNA-Abnahmen

Hier klicken für mehr Informationen
Werbung

DNA ist das Erbgut, das die Baupläne eines Körpers enthält. Wie diese Informationen zusammen mit Umweltfaktoren verwirklicht werden, ist sehr komplex und noch nicht vollständig erforscht. Entscheidend ist, dass DNA hochgradig individuell ist.

Die erkennungsdienstliche Behandlung kann verschiedene Massnahmen beinhalten. Ein wichtiger Bestandteil ist oftmals die Abnahme von Finger-, Hand-, Ohren- Fuss- und Gebissabdrücken. Als erkennungsdienstliche Behandlungen gelten auch Wangenschleimhautabstriche sowie Abdrücke weiterer für die Personenidentifizierung geeigneter Körpermerkmale.

Erkennungsdienstliche Behandlungen – also beispielsweise die Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs oder eines Fingerabdrucks – stellen Eingriffe in die persönliche Freiheit dar. Sie sind daher nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und einem öffentlichen Interesse zulässig. Zudem ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten.

Die DNA-Analyse kann im Strafverfahren zu zwei Zwecken gerichtlich angeordnet werden:

  • Die §§ 81e und 81f StPO regeln die Zulässigkeit der DNA-Analyse in einem bereits laufenden Strafverfahren. Dabei soll festgestellt werden, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt.
  • 81g StPO regelt die Zulässigkeit für künftige Verfahren.

Sämtliche erhobenen Daten werden beim Bundeskriminalamt (BKA) in einer Datenbank gespeichert. Nach § 81h StPO besteht schließlich die Möglichkeit einer DNA-Reihenuntersuchung, also des sogenannten Massen-DNA-Tests.

Was ist ein DNA-Profil?

Ein DNA-Profil beinhaltet genetische Informationen über eine bestimmte Person (sog. genetischer Fingerabdruck). Das DNA-Profil wird im DNA-Informationssystem des Bundes registriert. Wird ein DNA-Profil einer bestimmten Person registriert, wird dieses mit bereits registrierten Profilen von Unbekannten verglichen. DNA-Profile von Unbekannten gelangen in die Bundesdatenbank, wenn die Ermittlungsbehörden beispielsweise an einem Tatort oder Tatgegenstand Spuren sichergestellt haben. Der Vergleich von verschiedenen DNA-Profilen kann somit zur Aufklärung von Verbrechen oder Vergehen beitragen.

Die Erstellung eines DNA-Profils sowie deren Aufbewahrung bedeuten gleichzeitig, dass bei künftigen Verbrechen während eines bestimmten Zeitraums Tatortspuren abgeglichen werden, um einen möglichen Täter zu identifizieren.

Die Registrierung der DNA in einer zentralen DNA-Datenbank beeinträchtigt (im Gegensatz zur einfachen DNA-Entnahme) das Recht auf informelle Selbstbestimmung in erheblicher Weise. Wird ein DNA-Profil erstellt, bedeutet das immer einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte einer Person. Das DNA-Profil-Gesetz unterscheidet deshalb zwischen der Entnahme einer DNA und dem Anlegen eines DNA-Profils. Im DNA-Profil-Gesetz ist unter anderem genau beschrieben, unter welchen Voraussetzungen der genetische Fingerabdruck einer Person archiviert werden darf.

Welche Rechte haben Betroffene?

Zunächst sollte man niemals freiwillig in eine DNA-Entnahme einwilligen. Wird DNA ohne richterlichen Beschluss, also bei Gefahr im Verzug, entnommen, sollte man dagegen Widerspruch einlegen und dies dokumentieren lassen. Liegt ein richterlicher Beschluss vor und bekommt man per Post die Vorladung zur DNA-Entnahme, so sollte man als Betroffener umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren. Der Anwalt kann dann das entsprechende Rechtsmittel einlegen und erst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu prüfen, ob die Anordnung rechtmäßig ist. In der Regel wartet die Polizei bis über das Rechtsmittel endgültig entschieden wurde. Gern können Sie mich in einer solchen Angelegenheit kontaktieren!

Ob bei einer Kontrolle auf offener Straße, nach Festnahme bei einer Protestaktion oder bei Ermittlungen zu einer Straftat – es kann passieren, dass die Polizei dich dazu auffordert, eine DNA-Probe abzugeben. Erfahre an einigen Beispielen, was du dagegen tun kannst:

Nein, die Entnahme darf nur nach richterlicher Anordnung stattfinden. Ausnahme: begründete (!) „Gefahr im Verzug“.
Was du tun kannst: Verweigern und Rechtsberatung hinzuziehen!
Ja, Spuren von Unbekannten dürfen gesammelt, analysiert und gespeichert werden.
Was du tun kannst: Keine Kippenstummel, Flaschen oder ähnliches liegen lassen!
Nein, deine Mitwirkung ist rein freiwillig.
Was du tun kannst: Verweigern und Rechtsberatung hinzuziehen!
Nein, deine Teilnahme an einer sogenannten DNA-Reihenuntersuchung ist rein freiwillig.
Was du tun kannst: Verweigern und im Zweifel Rechtsberatung hinzuziehen!
Jein – auf medizinische DNA-Datenbanken darf die Polizei nicht zugreifen, auf Forschungsdatenbanken hingegen schon.
Was du tun kannst: Einwilligung genau durchlesen und im Zweifelsfall die Freigabe für die Forschung verweigern!
Nein, die DNA-Entnahme ist kein Teil einer üblichen erkennungsdienstlichen Behandlung.
Was du tun kannst: Verweigern und Rechtsberatung hinzuziehen!
Nein, die DNA-Entnahme darf nur nach richterlicher Anordnung stattfinden.
Was du tun kannst: Im Zweifelsfall Rechtsberatung hinzuziehen!
Ja, aber nur mit deiner Einwilligung oder richterlicher Anordnung.
Was du tun kannst: Rechtsberatung. Falls du dich entscheidest einzuwilligen – lass deine DNA löschen, sobald die tatverdächtige Person identifiziert oder ausgeschlossen werden konnte.

Wie immer gilt: Man hat keine Mitwirkungspflicht, lediglich eine Duldungspflicht. Auch sollte man darauf achten, sich in kein Gespräch mit den Polizeibeamten verwickeln zu lassen und immer von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen!

Hier klicken für mehr Informationen
Werbung

3 Kommentare

    • Diese Anmerkung stammt aus der Telegram Diskussionsgruppe:

      “DNA und DNS sind biologisch völlig gleich. Bei der DNS handelt es sich einfach um die deutsche Schreibweise und bei DNA um die englische Schreibweise bzw. englische Übersetzung.

      – DNS: Deutsche Schreibweise und Abkürzung für Desoxyribonukleinsäure.
      – DNA: Englische Schreibweise und Abkürzung für deoxyribonucleic acid.

      Aus Sicht der Biologie oder Medizin macht es keinen Unterschied, ob man die deutsche oder englische Schreibweise verwendet!”

  • Es ist ganz einfach so: Die Polizei lädt zur DNA-Abnahme und nicht zur DNS-Abgabe. Deswegen wurde der Begriff so gewählt. Das kann man jetzt sehen, wie man möchte; ändern wird man daran jedoch nichts.

Hier klicken für mehr Informationen
Werbung

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen auf der SfN-Netzseite werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.

Hier klicken für mehr Informationen
Werbung

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.