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„Login-Falle“ mit politischer Schlagseite

Während die etablierte Politik im Hinblick auf die Lösung wirklich dringender Probleme des Landes weitestgehend durch Ideen- und Planlosigkeit glänzt, ist man äusserst kreativ, wenn es um die Unterdrückung missliebiger politischer Meinungen und Ansichten geht. Dem Einfallsreichtum scheinen offenbar kaum Grenzen gesetzt zu sein, was die Bekämpfung unerwünschter Äusserungen in der Öffentlichkeit angeht.

Vom 16. – 18. Juni trafen sich die Innenminister von Bund und Ländern zu ihrer Frühjahrskonferenz im Baden-Württembergischen Rust, wo neben einer Reihe weiterer Themen auch Beschlüsse über neue Repressionsmassnahmen gegen politische Gegner ganz oben auf der Tagesordnung standen. Neuestes Projekt der Innenministerkonferenz ist eine sogenannte „Login-Falle“, mit deren Hilfe man Nutzer sozialer Netzwerke identifizieren will, die unerwünschte Ansichten auf den einschlägigen Plattformen veröffentlichen.

von Der III. Weg

Plattform-Betreiber als Handlanger der Strafverfolgung

Plattform-Betreiber sollen hierzu eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, um Verdächtige über ihre IP-Adresse zu ermitteln. Wird den Betreibern durch Nutzer eine vermeintlich fragwürdige Meinungsäusserung gemeldet oder werden die Betreiber selbst darauf aufmerksam, wird die Falle aktiviert, die dann beim nächsten Login zuschnappt. Die so ermittelte IP-Adresse wird an die Behörden weitergeleitet, die diese mit den Bestandsdaten der Zugangsanbieter abgleichen und so den jeweiligen Nutzer identifizieren können.

Vermeintliche Lücken des NetzDG

Offenbar wurmt es die Innenminister von Bund und Ländern gewaltig, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) trotz dessen jüngster Änderung im Rahmen der Verabschiedung des „Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ (Anti-Hass-Gesetz) Anfang dieses Jahres noch immer nicht das gewünschte Ausmass an Überwachung und Verfolgung missliebiger Meinungsäusserungen im Internet ermöglicht. So monierte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) während der Konferenz, dass das NetzDG nicht alle Bereiche und alle gängigen Plattformen abdecke, weshalb die Identifizierung einzelner Nutzer nach wie vor schwierig sei. Pistorius bemängelte, dass es auch 2021 noch keine verlässlichen Werkzeuge gebe, um die Verfasser unerwünschter Äusserungen zuverlässig ermitteln zu können.

Weitere Instrumente zur Überwachung sozialer Medien geplant

Doch auch die geplante Einführung einer „Login-Falle“ stillt offenbar nicht die Gier der Innenminister nach möglichst vollumfänglicher Überwachung des Internets. Mögliche weitere Schritte würden laut Pistorius in den entsprechenden Gremien diskutiert.

Über die Einführung der „Login-Falle“ hinaus gehen die Pläne der Innenministerkonferenz zur Einführung einer Identifizierungspflicht in sozialen Netzwerken, mit der quasi eine Online-Ausweispflicht durch die Hintertür eingeführt werden soll. Nachdem kürzlich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei dem Versuch, eine solche Identifizierungspflicht im Rahmen einer Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zu etablieren, scheiterte, sprachen sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrskonferenz nachdrücklich für die Einführung einer solchen Pflicht aus.

Zwar solle keine Klarnamenpflicht, mit der Nutzer sozialer Netzwerke gezwungen würden, Beiträge in den sozialen Medien nur unter Angabe ihres richtigen Namens zu veröffentlichen, eingeführt werden. Doch sollen Benutzer sozialer Medien gezwungen werden, ihre echten Daten bei den Plattformen zu hinterlegen, um Ermittlern einen sofortigen Zugriff darauf und damit eine schnelle Identifizierung zu ermöglichen.

Kritische Äusserungen zur Coronapolitik als Grund für weitere einschneidende Massnahmen

Der vermeintliche Bedarf an neuen Überwachungsinstrumenten für das Internet sei laut dem Baden-Württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und derzeitigem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz vor allem während der sogenannten Corona-Krise zu Tage getreten. Die Pandemie sei „ganz offensichtlich ein Nährboden für extremistische Verschwörungsideologien und für Hass und Hetze“. Strobl konstruiert aus kritischen Meinungsäusserungen zu den Corona-Massnahmen, die von den offiziösen Verlautbarungen der etablierten Politik abweichen, eine angeblich „neue, reale Gefährdungslage“.

Ohnehin ist die ausgeprägte politische Schlagseite der geplanten „Login-Falle“ mehr als deutlich, auch wenn diese Tatsache natürlich kaum überraschend ist. Die „Login-Falle“ geht auf eine Idee des digitalpolitischen Vereins „D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.“ zurück, der auf der linken Seite des politischen Spektrums zu verorten ist und als SPD-nah gilt. Die üblichen Floskeln von „Hasskriminalität“, „rechtsextremer“ und „antisemitischer Hetze“ im Netz sprechen Bände und verdeutlichen die politische Stossrichtung.

Denunziation statt Massenüberwachung

Vordergründig gibt der Verein mit Sitz in Berlin an, durch eine Login-Falle eine Massenüberwachung von Internetnutzern verhindern zu wollen. Alternativ dazu setzt man ganz auf die Denunziation durch „aufmerksame“ Nutzer sozialer Medien und die Betreiber der entsprechenden Plattformen. Finden sich genug „couragierte“ Zeitgenossen, die bereit sind, andere bei den Behörden anzuschwärzen, mache das eine „Login-Falle“, Identifizierungs- und Klarnamenpflicht sowie andere Überwachungsinstrumente überflüssig.

Dass die Innenminister von Bund und Ländern sich neben der „Login-Falle“ genau für diese Überwachungsmassnahmen ausgesprochen haben, die man mittels der Falle verhindern will, ficht den Verein trotz des mehr als offensichtlichen Widerspruches nicht an. Stattdessen verfällt D64 angesichts der positiven Resonanz der Innenministerkonferenz im Hinblick auf die „Login-Falle“ auf dem vereinseigenen Twitter-Account in frenetischen Jubel. Da die deutlich darüberhinausgehenden Vorstellungen der Innenminister nur das Bild trüben würden, verschweigt man diese lieber gleich ganz.

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