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276. & 277. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

14. & 15. Juni 2016 – 276. & 277. Prozesstag

Am Dienstag wurde ein Verkehrspolizist aus Dresden gehört, der am 19.02.2011 eine Menschenmenge auf ihrem Fußweg in die Dresdener Innenstadt begleite. Andreas H. fuhr einen der Streifenwagen und hatte den Auftrag Kreuzungen im Vorfeld des Aufzuges abzusperren. Er berichtete von einem geordneten Aufzug, der keinerlei Hinweise auf ein geplant gewalttätiges Ziel abgab. Auch am Ort des Zusammenstoßes mit linken Hausbesetzern, hatte er den Eindruck, daß die Demonstranten nicht zielgerichtet zum Haus, sondern zögerlich daran vorbei gingen. Aufgrund seiner vorgeschobenen Position konnte er aber keine Aussagen darüber machen, wer dabei mit dem Werfen von Gegenständen angefangen hatte. Interessanterweise war die Zielrichtung der Fußgänger damals schon keine Überraschung für ihn, da er annahm diese wollten einen Sammelpunkt in der Nähe des „WTC“ bzw der Ammonstraße erreichen. Ein Eingreifen in die Auseinandersetzungen kam für Ihn nicht in Frage, sein Auftrag sei schliesslich die Absicherung des Verkehres gewesen.

Am Folgetag, dem Mittwoch, wurde der damalige Einsatzabschnittsleiter der Verkehrspolizei, Herr Jac., gehört. Dieser berichtete, daß er den Aufzug kurz selber sah und als unproblematisch einstufte. Am gleichen Tag musste er schon seine Funk-Streifen aus dem von linken und links-bürgerlichen Blockierern besetzten Dresdener Süden abziehen, da diese angegriffen wurden und keine Verstärkung durch andere Polizeieinheiten erhielten. Insgesamt sei der Polizeieinsatz damals unkoordiniert verlaufen und das Grundrecht auf Versammlung für die nationalen Versammlungsteilnehmer schon das zweite Jahr in Folge nicht von der Polizei durchgesetzt worden. Der sächsische Verfassungsschutz hatte für solch ein Szenario bereits im Vorfeld die Wahrscheinlichkeit für gewaltsame Zwischenfälle als hoch eingestuft und dies an die Polizeiführung weitergegeben. Ob die Beteiligung von parlamentarischen Mandatsträgern an den widerrechtlichen Blockaden von „links“ ein Grund für das fehlende Durchgreifen der Polizei gewesen sei, wollte er mit Hinweis auf seinen Beamtenstatus nicht verbal bejahen.

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