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“AN Göppingen” – Prozess: 15. und 16. Prozesstag

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im “AN Göppingen”-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht. Gegen vier Angeklagte wird aufgrund des Tatvorwurfs der “mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall” u.a. ein politischer Schauprozess geführt. Noch immer schmoren zwei der Angeklagten seit dem 26. Februar 2014 in den Kerkern des hiesigen Systems.

von Der III. Weg

15. Prozesstag – 02.04.2015

Am 15. Prozesstag war der Polizeioberkomissar (POK) S. vom baden-württembergischen LKA als Zeuge geladen. Zunächst wurde, wie schon bei den zuvor vernommenen LKA-Beamten, die eingeschränkte Aussagegenehmigung verlesen. Im Anschluss daran schilderte der 29-jährige S. in groben Zügen die Entstehung des Ermittlungsverfahrens namens “Goethe”, das zum laufenden §129-Prozess führte. Nach den Schilderungen des Beamten S. entsprang das EV “Goethe” dem seit Ende 2012 geführten Ermittlungsverfahren namens “Tower”, das sich ebenfalls mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen fünf Gruppierungen aus Baden-Württemberg richtete.

Im Zuge von “Tower” (das gegen die sogenannten “Unsterblichen” in Baden-Württemberg gerichtet war) ergaben sich im Laufe einer dreimonatigen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Beschuldigten Daniel Reusch die Anhaltspunkte, dass die mutmaßliche Gruppe “AN Göppingen” selbst eine kriminelle Vereinigung darstellen könnte. Im Rahmen des Verfahrens “Tower”, welches mittlerweile gegen alle Beschuldigten eingestellt wurde, wurden auch zwei Observationen durch das MEK des Landeskriminalamts durchgeführt. Anzumerken sei dazu, dass man über mehrere Stunden ein Objekt und dessen Umgebung observierte und fotografierte, in dem eine Feier stattfand von der keinerlei strafbare Handlungen ausgingen.

Wie bereits erwähnt, mündete dieses Verfahren in dem Verfahren “Goethe”, das sich nun gegen die Gruppierung “AN Göppingen” richtete. “Goethe” begann Ende 2013 und führte zu der Durchsuchungswelle und den vier Verhaftungen am 26.02.2014. Interessant war, dass der POK S. auch den Auftrag bekam, ein Vereinsverbot gegen die “Autonomen Nationalisten Göppingen” zu prüfen, während er zeitgleich das Strafverfahren leitete. Dies geschah offenbar nicht durch Anordnung des Innenministeriums, sondern aufgrund “polizeilichen Interesses” und nachdem man diverse andere Verbotsverfügungen gegen vermeintliche Vereine zur Kentniss nahm. S. orientierte sich unter anderem an der Verbotsverfügung des Landes Brandenburg gegen die sogenannte “Widerstandsbewegung Südbrandenburg” aus dem Jahre 2012. (siehe hierzu: Im Osten nichts neues – Eine Reportage über das “Spreelichter Verbot”)

Außerdem machte der Zeuge POK S. Ausführungen zu den Ermittlungsergebnissen. Unter anderem schilderte er, wann die Netzpräsenz der “AN Göppingen” online ging (November 2009), wann die ersten Artikel erschienen, wer wann nach seinen Erkenntnissen zu der Gruppierung hinzustieß etc. Desweiteren wurde von POK S. geschildert, dass von Seiten des LKA Baden-Württemberg im Rahmen des Verfahrens gegen die mutmaßlichen “Unsterblichen” eine sabotierte e-Mail an die Kontaktadresse der “AN Göppingen” gesendet wurde, um somit aus der Auswertung Erkenntnisse zu erlangen, wer hierauf Zugriff hatte.

Er beschreibt außerdem noch die Netzseite der Gruppe zum damaligen Zeitpunkt als er sämtliche Inhalte in Form von Screenshots sicherte. Die Sicherung geschah am 02.04.2013 im Rahmen des sogenannten “Unsterblichen-Verfahrens”. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der 15. Prozesstag wenig ergiebig war, da bereits aus den Ermittlungsakten Bekanntes vom POK S. vorgetragen wurde.

16. Prozesstag – 13.04.2015

Der 16. Prozesstag wurde fortgesetzt mit der Vernehmung des Polizeioberkomissars S. der nochmals auf die Netzpräsenz der “AN Göppingen” einging und schilderte, dass es für die Antikapitalismus-Demonstration im Oktober 2012 und 2013 jeweils eigene Info-Seiten gab. Desweiteren machte er Angaben zu den Kanälen auf “Twitter” und “YouTube”, wobei er hier wieder nur schilderte, was für jeden Nutzer abrufbar war, wie Anzahl der Kommentare/Tweets, Abonnenten und dergleichen. Danach führte er aus, dass drei e-Postfächer der “AN Göppingen” beschlagnahmt und deren Inhalte ausgewertet wurden. Hier muss aber erwähnt werden, dass durch verschlüsselte Daten und ein komplett ohne Daten vorhandenes Postfach, keine Auswertung möglich war. Laut S. vermutlich aufgrund dessen, dass das leere Postfach ein altes war und die Inhalte vermutlich wegen Inaktivität vom Provider gelöscht wurden.

Es folgten konkretisierte Fragen durch die Verteidiger. So wurde auch der LKA-Beamte gefragt, ob in abgehörten Telefonaten Straftaten geplant wurden, was der Beamte S. verneinte. Unter anderem wurde er auch gefragt, ob aus der Internetseite der “AN Göppingen” hervorging, dass die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates Ziel der “AN Göppingen” gewesen sei. Hierauf antwortete POK S. ausschweifend und unkonkret. Er behauptete, dass Aussagen wie “Nationalen Sozialismus durchsetzen” das für ihn aussagen würden, womit einmal mehr die persönliche Wertung einfloss. Daraufhin wurde ihm von Rechtsanwalt Alexander Heinig unter anderem eine Passage vorgehalten, die exakt so auf der Netzseite der “Autonomen Nationalisten Göppingen” aufgeführt war:

Unsere Antithese gegen den Kapitalismus und die Globalisierung heisst Nationaler Sozialismus. Der Weg in eine andere, menschlichere und gerechtere Welt ist der von “unten” geführte Kampf gegen eine Kaste von Reichen und Mächtigen, die unserer Erde eine neue Feudalherrschaft aufzwingen. In diesem Sinne solidarisieren wir uns mit befreiungsnationalistischen Bestrebungen weltweit…

Gefragt, ob dies für ihn die Definition des Nationalsozialismus aus der Zeit des Dritten Reichs sei, antwortete er erneut ausweichend. Außerdem wurde ihm vorgehalten, dass POK S. selbst in seinem LKA-Ermittlungsbericht festhielt, dass der “bundesweit bekannte Neonazi Axel Reitz” (mittlerweile Aussteiger) in einem Interview einst sagte, dass der Begriff “Nationaler Sozialismus” ein Akronym, sprich gleichbedeutend sei mit “Nationalsozialismus. Ob Axel Reitz auch nur im entferntesten etwas mit der Gruppierung “AN Göppingen” zu tun gehabt habe und daher für sie sprechen könne, das musste POK S. ebenfalls verneinen.

Abschließend folgten am 16. Prozesstag noch zwei Anträge von Rechtsanwalt Steffen Hammer, zwei Auszüge aus den Verfassungsschutzberichten 2012 und 2013, die explizit ausführen, dass linksextremistische Straftäter in beiden Jahren massive Straftaten rund um die Demonstration in Göppingen begingen. Demgegenüber sind keine Gewalttaten aus dem Lager der “Autonomen Nationalisten” begangen worden.

Zeigt euch auch weiterhin solidarisch und schreibt den beiden inhaftierten und standhaften Kameraden, oder besucht den Mammutprozess in Stuttgart. Auf der Netzseite des Landgericht Stuttgart findet ihr die aktuellen Verhandlungstermine. Wer die beiden Nationalisten hinter Gitter finanziell unterstützen oder ihnen schreiben möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Kontakt: der-dritte-weg-sue(at)gmx.net

Wie immer gilt auch hier: Jeder Betrag hilft das erfahrene Unrecht zu lindern!

Solidarität ist eine Waffe – Freiheit für alle Nationalisten!

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