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“AN Göppingen” – Prozess: 33. und 34. Prozesstag

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im “AN Göppingen”-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht. Gegen vier Angeklagte wird aufgrund des Tatvorwurfs der “mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall” u.a. ein politischer Schauprozess geführt. Noch immer schmoren zwei der Angeklagten seit dem 26. Februar 2014 in den Kerkern des hiesigen Systems.

von Der III. Weg

33. Prozesstag – 22.06.2015

Der 33. Prozesstag begann mit der Zeugenvernehmung des IG-Metall Gewerkschaftssekretärs und Vorstandsmitglied des Vereins “Kreis Göppingen nazifrei”, Manuel Schäfer. Der Zeuge wurde zum Vorfall am 02.03.2013 befragt, als es bei der Veranstaltung “Roter Teppich für Toleranz” auf dem Göppinger Marktplatz zu einer Begegnung kam, die die Presse und die Linkspartei später völlig unreflektiert als “Angriff”, ja sogar als “Überfall am hellichten Tag” darstellten. Bereits die bisher dazu vernommenen Polizeibeamten, als auch die sonstigen Zeugen, konnten dies nicht so stützen. Auch die von besagtem Tag vorliegenden Lichtbilder, die in Augenschein genommen wurden, zeigen eine Situation in der keinerlei Gewalthandlungen der “rechten” Personengruppe erkennbar ist.

Die Befragung des Zeugen Manuel S. konnte die Darstellung, die im direkten Anschluss an den 02.03.2013 vor allem von linker Seite verbreitet wurde, nicht verfestigen. Er konnte weder sagen, ob Thomas Edtmaier damals von dem vermeintlichen Angreifer berührt wurde, geschweigedenn konnte gar ein Schlag bestätigt werden. Er gab außerdem im weiteren Verlauf der Vernehmung an, dass es im Sommer 2012 eine größere Debatte innerhalb des sogenannten “Kreis Göppingen nazifrei”-Bündnis zum Thema “Gewaltverzicht” gab. Es entstand damals eine Grundsatzerklärung, dass das Bündnis auf Gewalt verzichtet. Auf Nachfrage gab er an, dass er nicht mehr wisse, ob Thomas Edtmaier und Andreas Scheffel (Fotograf für “Die Beobachter”) diese Erklärung unterzeichneten. Er gehe jedoch davon aus, dass beide die Distanzierung von Gewalt nicht unterschrieben haben.

Es folgten drei Polizeibeamte deren Zeugenbefragungen jeweils relativ schnell erledigt waren, da sie lediglich berichteten, dass sie für die Anzeigenaufnahme bzw. -bearbeitung zu einzelnen Aufkleberaktionen zuständig waren.

Abschließend folgte die 54-jährige Iris St., welche die Mutter des bereits als Zeugen vernommenen Antifaschisten Chris St. ist. Aus diesem Grund wurde sie auch vom Gericht belehrt, dass sie gemäß §55 StPO keine Angaben machen muss, mit denen sie ihren Sohn belasten würde.

Sie äußerte sich zu einem Vorfall vom Dezember 2012, als sie morgens an der Hauswand schwarze Farbflecken entdeckte und daraufhin bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erstattete. Zu möglichen Tätern konnte sie keine Angaben machen. Zu ihrem Sohn Chris, der in der linksextremen Szene aktiv ist, wollte sie keine Angaben machen.

Vor Ende des 33. Prozesstages gab die vorsitzende Richterin bekannt, dass die Kammer in mehreren in der Anklageschrift als “Vereinigungstaten” aufgeführten Delikte, keine Vereinigungstaten sieht und daher für diese auf eine Beweisaufnahme verzichten würde.

Desweiteren wurde festgestellt, dass es innerhalb der “AN Göppingen” nachweislich keine Absprachen gab, sich in irgendeiner Form zu bewaffnen und somit auch für die Verstöße gegen das Waffengesetz auf eine Beweisaufnahme verzichtet werden konnte.

Die Kammer kann sich vorstellen, dass die Beweisaufnahme am 9. Juli 2015 beendet werden könnte, da zu einer Vielzahl von Einzeldelikten auf die Zeugen verzichtet werden kann. Sowohl die Staatanwalstschaft Stuttgart, als auch die Verteidiger der Angeklagten, stimmten hier insoweit zu.

34. Prozesstag – 25.06.2015

Am 34. Prozesstag erschien zunächst eine Zeugin, die im Januar 2013 auf einer Party in Geislingen an der Steige war, die von Personen veranstaltet wurde, welche von der Staatsanwaltschaft den “Autonomen Nationalisten Göppingen” zugerechnet wurden.

Die Zeugin nahm damals mit ihrem Freund an der Geburtstagsfeier teil, wobei dieser die anwesenden geschätzten 50 Personen, zumindest jedoch die Gastgeber kannte. Die Zeugin hingegen konnte wenig aufschlussreiches über den Abend berichten, so wusste sie nicht, ob und wenn ja, welche Musik lief, ob an dem Abend auch über politische Themen gesprochen wurde oder ob die Getränke kostenlos waren. Außerdem gab sie an, dass sie mal den Begriff “AN Göppingen” gehört habe, nicht aber an dem besagten Abend. Um was es sich bei dem Begriff handeln würde, wusste die Zeugin auch nicht.

Im Anschluss folgte ein Polizeihauptkomissar des Polizeipostens Göppingen-Jebenhausen. Dieser ist unter anderem auch für den Bereich Faurndau zuständig und fertigte im Jahr 2013 mehrere Strafanzeigen aufgrund von diversen gesprühten Schriftzügen und Aufklebern am Bahnhof an.

Er gab an, dass es am 13.02.2013 begann, als ein Zeuge beobachtet hat, wie eine angeblich 1,80 m große, schwarz gekleidete Person mit einem Edding-Stift einen Schriftzug anbrachte (“Vergesst nie Dresden 13.02.1945 – 250.000 Tote”). Der unbekannte Täter konnte nie ermittelt werden.

In der weiteren Zeit folgten auch Antifa-Schriftzüge, die dann jedoch wieder übersprüht/übermalt wurden. Desweiteren seien über einen längeren Zeitraum unterschiedliche rechtsgerichtete Aufkleber in unterschiedlicher Stückzahl aufgetaucht. Keine der vermeintlichen oder tatsächlichen Sachbeschädigungen, weder von nationaler noch von linksextremer Seite, konnte durch die Polizei aufgeklärt werden.

Zum Ende des 34. Prozesstages folgten durch die Verteidiger noch Anträge; so unter anderem der Antrag, die Präsidentin des Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Beate Bube zu laden. Dies diene dem Beweis der Tatsache, dass die “AN Göppingen”, die vom Verteidiger verlesenen etlichen legalen Aktivitäten durchführten. Die legalen Aktionen prägten das Gesamtbild der Vereinigung, aufgrund dessen eine Strafbarkeit nach § 129 StGB ausscheidet, da die Begehung von Straftaten nur von untergeordneter Bedeutung innerhalb der mutmaßlichen Gruppe “AN Göppingen” gewesen ist.

Zeigt euch auch weiterhin solidarisch und schreibt den beiden inhaftierten und standhaften Kameraden, oder besucht den Mammutprozess in Stuttgart. Auf der Netzseite des Landgericht Stuttgart findet ihr die aktuellen Verhandlungstermine. Wer die beiden Nationalisten hinter Gitter finanziell unterstützen oder ihnen schreiben möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Kontakt: der-dritte-weg(at)gmx.de

Wie immer gilt auch hier: Jeder Betrag hilft das erfahrene Unrecht zu lindern!

Solidarität ist eine Waffe – Freiheit für alle Nationalisten!

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