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“AN Göppingen” – Prozess: 8. bis 10. Prozesstag

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im “AN Göppingen”-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht. Gegen vier Angeklagte wird aufgrund des Tatvorwurfs der “mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall” u.a. ein politischer Schauprozess geführt. Noch immer schmoren zwei der Angeklagten seit dem 26. Februar 2014 in den Kerkern des hiesigen Systems.

von Der III. Weg

8. Prozesstag – 27.02.2015

Zuerst erklärte der Rechtsanwalt von Stephan H., dass sein Mandant am 7. Prozesstag erschöpft war und er aufgrund dessen möglicherweise missverständliche Angaben machte. Dann wurde ein Schreiben der NPD verlesen, wonach H. im Jahr 2014 die Partei verlassen hat. Auf spätere Nachfrage stellte sich jedoch heraus, dass er nicht selbst seinen Austritt aus der Partei erklärte, sondern einfach die Mitgliedsbeiträge nicht mehr bezahlt und daraufhin offenbar aus der Partei ausgeschlossen wurde. Desweiteren wurde eine E-Mail eines anonymen Verfassers vorgelesen, in der Stephan H. als unloyal und profilierungssüchtig bezeichnet wird. Diese E-Mail soll im Vorfeld des Konzertes im April 2014 kursiert sein und H. gibt an zu vermuten, dass Daniel Reusch und/oder ein anderer Mitangeklagter möglicherweise dahinter stecken könnte. Außerdem behauptete er, dass ein Mitbeschuldigter in dem hiesigen Verfahren die Akten veröffentlicht hätte, um dadurch seiner Meinung nach Hetze gegen ihn zu betreiben. Er gibt auch an, von einer Person aus dem “rechten Spektrum” mehrmals via Facebook bedroht worden zu sein. Alles in allem ergibt die Befragung des Angeklagten H. nichts Neues: Er gibt sich “geläutert” und sagte aus, dass es ihm vor allem ums Feiern und Trinken gegangen sei. Politik wäre für ihn nicht so wichtig gewesen.

9. Prozesstag – 05.03.2015

Der 9. Prozesstag begann mit der Verlesung der anwaltlichen Erklärung von RA A. Heinig zu den Aussagen von Daniel Reusch und Stephan H. Unter anderem nahm er auch Bezug auf die Weigerung des Daniel Reusch, sich den Fragen der anderen Angeklagten und deren Verteidigern zu stellen. Außerdem stellte er den Antrag, seinen Mandanten aus der U-Haft zu entlassen, da zum einen eine Verurteilung im Sinne der Anklage unwahrscheinlicher geworden sei und die vorgeworfenen Delikte am “untersten Ende der Strafbarkeit” stünden.

Es folgte anschließend der Bericht der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe über den Angeklagten Reusch. Diese befürchtete zwar zum einen eine mögliche Anwendung des Jugendstrafgesetzes, da Daniel Reusch zum Zeitpunkt als der Großteil der Taten geschehen sein soll noch als “Heranwachsender” galt (unter 21 Jahre), andererseits sagte sie auf Nachfrage durch RA Sebastian Lehr, dass sie bei den mehrmaligen Gesprächen, die sie mit Reusch geführt hat, nicht den Eindruck gewonnen hätte, dass dieser seine “innere Einstellung” geändert habe, sondern vielmehr “alles dafür getan hätte, um aus der U-Haft entlassen zu werden”. Dies missfiel natürlich dem Rechtsanwalt des Angeklagten Reusch und er versuchte durch mehrmaliges Nachfragen die Jugendgerichtshelferin dazu zu bewegen, ihre Aussage über die Einstellung des Angeklagten Reusch zu relativieren. Diese ließ sich jedoch nicht beirren und blieb bei ihrer zuvor getroffenen Einschätzung. Für den weiteren Verlauf des 9. Prozesstages waren ein knappes Dutzend Zeugen geladen, die allesamt vom Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch machten, da sie ebenfalls beschuldigt sind, sich mitgliedschaftlich an der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben. Somit endete der 9. Prozesstag wenig spektakulär und mit kaum neuen Erkenntnissen.

10. Prozesstag – 09.03.2015

Der 10. Prozesstag begann mit der Vernehmung von vier Zeugen, wobei auch bei diesen ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO besteht, da auch sie zum Teil mit dem Vorwurf des § 129 in Bezug auf die “AN Göppingen” belastet sind und zum anderen mehrfach entweder in der Anklage miterwähnt sind oder in den Aussagen der Angeklagten Reusch und H. auftauchten. Folglich machten die vier am Vormittag geladenen Zeugen alle von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Es folgten zwei Anträge durch RA Steffen Hammer. Der erste Antrag forderte die Verlesung eines Artikels aus der Hannoveraner Zeitung. In dem besagten Artikel geht es darum, dass ein IG-Metall-Funktionär im Rahmen von Gegenaktionen zum sogenannten “HoGeSa”-Aufzug ausrief: “Haut ab! Das ist unsere Stadt!”. Dies könnte insofern von Relevanz für das hiesige § 129 a StGB Verfahren sein, als dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart Aufkleber der Gruppierung “AN Göppingen” mit dem Schriftzug “Göppingen ist unsere Stadt!” unter anderem heranzieht, um vermeintlich angestrebte “National befreite Zonen” zu belegen, die man gegebenfalls auch gewalttätig erkämpfen und erhalten wollte – so die waghalsige These. Im zweiten Antrag von RA Steffen Hammer wird beantragt ein Gutachten zur Frage, ob die sogenannten “Unsterblichen-Aufzüge” unter die Kunst- und Meinungsfreiheit fallen, durch Herrn Professor Braun aus Passau erstellen zu lassen. Dieser gilt als ausgewiesener Experte in diesem Themenfeld. Wie üblich trat die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Stuttgart den Anträgen ohne nähere Begründung entgegen.

Der Nachmittag des 10. Prozesstages ging mit weiteren vorgeladenen Zeugen weiter. Zunächst machten zwei weitere Zeugen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Danach folgte ein Zeuge, der vor Jahren in der nationalen Bewegung verkehrte, aber zu den Leuten heute keinen Kontakt mehr hat und daher folglich auch nichts essentielles beitragen kann.

Anschließend erschien ein Zeuge dessen Aussage für allgemeines Kopfschütteln und eine gewisse Portion Fremdscham sorgte. Immerhin meinte der Zeuge, der im übrigen lediglich auf ein oder zwei Demos war und der den Großteil der Angeklagten mehr oder weniger nur vom Sehen kennt, unter anderem, dass die “AN Göppingen” eine NS-Revolution zum Ziel gehabt hätten. Im nächsten Satz aber wiederum sagte er, dass es Ziel gewesen sei, einen souveränen Nationalstaat, jedoch ohne Führerprinzip zu erreichen. Wie er auf all diesen Unsinn kam und woher er seine “Kenntnisse” erlangt hat, das konnte er nicht sagen. Sowieso waren sämtliche Aussagen absolut widersprüchlich und absurd und die genauere Nachfrage sowohl durch das Gericht, als auch durch die Anwälte, sorgte vollends dafür, dass nur noch Unsinn herauskam. Die Krone setzte er dem Ganzen aber auf, als er meinte, dass er in seiner polizeilichen Vernehmung irgendwas antwortete, da er es hinter sich bringen wollte. Damit wäre dann auch der letzte Rest Glaubwürdigkeit erledigt.

Im Anschluss an die alle unterhaltende aber nutzlose Aussage folgten zwei sogenannte “Foto-Journalisten”. Als erstes betrat Alfred Denzinger, seines Zeichens “Journalist” für die sogenannten “Beobachter-News” den Gerichtssaal und verwies als Journalist auf § 53 StPO wonach er keine Aussage zu tätigen habe. Es folgte der 34jährige Sohn Nico Denzinger, der sich gefragt nach seinem Beruf ebenfalls als Journalist titulierte und ebenfalls mit Verweis auf den § 53 StPO keine Aussage tätigte. Beide nahmen jedoch im Anschluss in den Zuschauerreihen Platz und begannen sogleich fleissig ihre “journalistische Arbeit” indem sie eifrig mitschrieben, um das Ganze dann in denunziatorischen Artikeln festzuhalten, wie es in der Vergangenheit bereits zu Genüge geschah. Man wird sie zukünftig wohl regelmäßig im Landgericht antreffen, sind sie doch “hauptberufliche Journalisten”.

Zeigt euch auch weiterhin solidarisch und schreibt den beiden inhaftierten und standhaften Kameraden, oder besucht den Mammutprozess in Stuttgart. Auf der Netzseite des Landgericht Stuttgart findet ihr die aktuellen Verhandlungstermine. Wer die beiden Nationalisten hinter Gitter finanziell unterstützen oder ihnen schreiben möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Kontakt: der-dritte-weg-sued(at)gmx.net

Wie immer gilt auch hier: Jeder Betrag hilft das erfahrene Unrecht zu lindern!

Solidarität ist eine Waffe – Freiheit für alle Nationalisten!

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