Wir leben in dem freiesten Staat, den es je auf deutschem Boden gab.
Diesen Satz hast du doch sicher schon einmal gehört. In den Medien, von Politikern oder Lehrern?!? Nun ja, die Verletzlichkeit der Wohnung ist im Grundgesetz festgeschrieben jedoch kann eine Hausdurchsuchung in diesen “freien Staat” wirklich jeden treffen. Man muss dafür nicht einmal Beschuldigter einer Straftat sein.
Der Volkslehrer wurde nun zum dritten male von der Berliner Polizei besucht. Die Begründung? Er ist ZEUGE einer “Straftat” und die Staatsanwaltschaft München glaubt bei ihm Videos der “Straftat” auffinden zu können. Der Volkslehrer selber war nicht Zuhause, die Wohnung wurde also von einem Schlüsseldienst geöffnet und die Hausdurchsuchung wurde ohne seine Anwesenheit durchgeführt.
Eine Stunde Zeit hat gereicht um die Wohnung vollkommen auf den Kopf zu stellen. Aber seht selbst.
Man kann nur hoffen, das der Volkslehrer seine Datenträger und Laptops mit VeraCrypt verschlüsselt hat damit wenigstens am Ende die Hausdurchsuchung für die Polizei als nutzlose Aktion verbucht werden muss. Nichts ärgert die Auswerter des LKAs mehr als nicht auf die beschlagnahmten Datenträger zugreifen zu können.
Wir wünschen Nikolai viel Kraft und weiterhin gutes gelingen.
Dazu fällt mir nichts mehr ein. Es ist einfach zum kotzen. Hoffentlich verklagt Nikolai die Staatsanwaltschaft
Meine vollste Solidarität hat der Volkslehrer
Merkels Stasi reitet ein wo so will, traurig wie wenig Deutsche dieses *** Regime kritisieren! Maritn Sellner hat mal gesagt, er hat diverse USB Sticks in der Wohnung die mit sinnlosen/nicht brauchbaren Dateien verschlüsselt sind, so kann man die Bullerei auch ärgern 🙊👍
Normaler Weise ist es sicher so, daß mit Zeugen ganz anders verfahren wird. Schließlich sollen sie dazu beitragen, einen Sachverhalt aufzuklären.
Dann haben wir die im GG verankerte Pressefreiheit bzw. den Schutz selbiger.
Man bedenke nur den Aufschrei, wäre derartiges in der BRD einem Deniz Yüksel widerfahren, bei dem Unrecht, das ihm bereits bei Erdowahn in seiner Heimat angetan wurde, dem Edel-BRDler von Sigmar Gabriels Gnaden.
In heutiger Zeit macht z. B. ein Team eines Magazins der ÖR-Sendeanstalten von den Geldern der Beitragszahler zwangsfinanziert einen Bericht über die Raser-Szene in einer deutschen Großstadt. Dazu läßt sie sich über Kontakte mit dem Kreis in Verbindung bringen und steigt zu nächtlichen Rennen innerhalb geschlossener Ortschaften in die Fzg. ein, interviewt die Beteiligten, entstellt die Stimmen, zeigt keine Gesichter. MA ÖR-Sendeanstalten machen also bewußt bei Straftaten mit und dokumentieren sie per Filmaufnahmen. Dies ist nur ein Beispiel von sicherlich sehr vielen. Doch veranlaßt hier irgendein BRD-Richter oder Staatsanwaltschaft eine ‘Zeugenvernehmung’ ala Volkslehrer?
Kurzinfos:
Ein Mitglied der GL eines Unternehmens im Bereich Anlagenbau für die Druckindustrie im Zeitungsgewerbe meinte einmal in einem Gespräch Anfang der 2000 Jahre: Der redaktionelle Teil einer Zeitung ist nur Verpackung. Verpackung für das eigentliche Produkt Werbung. Niemand in der Wirtschaft ist bereit, mehr Geld als unbedingt erforderlich in Verpackung zu investieren. Journalisten und Reporter etc. sind somit nur Verpackungsgestalter.
Weiterhin sei man (da bereits) in der Lage, Haushalten, die Werbung durch entsprechende Aufkleber am Briefkasten ablehnen würden, die aber eine Tageszeitung abonniert hätten, durch rechnergesteuerte Sortieranlagen eben die Werbung mit der Tageszeitung ins Haus zu schicken. Man brauche nur die Adressinformationen über die Austräger einzuholen.
Ortung von Mobiltelefonen
Seit kurzem bieten Telekom und Vodafon in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen ihren Kunden an, ihre persönlichen Router auch für andere Kunden in der Nähe zur Verfügung zu stellen. Jeder, der bei dem Angebot mitmacht, kann dann darüber überall, wo sich so eine Möglichkeit bietet, kostenlos mit wesentlich höherer Netzqualität im Netz ‘surfen’, als über das Mobiltelefon und dabei zudem das Datenvolumen schonen.