Das System geht zum Frontalangriff auf das beliebte, nationale Magazin „N.S. Heute“ über, das der bekannte Nationalist Sascha Krolzig, seines Zeichens Verleger und einer von zwei Bundesvorsitzenden der Partei DIE RECHTE, herausgibt. In einer – selbst für bundesrepublikanische Verhältnisse – juristisch willkürlichen Anklageschrift, wirft die Staatsanwaltschaft Krolzig eine Reihe von Straftaten vor, die in älteren Ausgaben des Heftes begangen worden wären. Die angeblichen Straftaten in Beiträgen, die vor ihrer Veröffentlichung allesamt gründlich im Hinblick auf die aktuelle Gesetzeslage geprüft worden sind, wirken dabei konstruiert und absurd. Vorgeworfen wird Krolzig beispielsweise, in einem Beitrag die Masseneinwanderung kritisiert zu haben, die zum „Volkstod“ führt – in dieser Erkenntnis sieht die Staatsanwaltschaft Dortmund eine Volksverhetzung, die Argumentation eines „Volkstodes“ und einem „Aussterben der weißen Völker“ würde angeblich zu Hass gegen Ausländer aufstacheln und somit als Volksverhetzung strafbar sein. Alle erhoben Vorwürfe bewegen sich in ähnlicher Relation und sind teilweise in der Anklageschrift noch nicht einmal genau definiert, sondern als Textblock eingefügt, aus dem dann wohl das Gericht herausfischen soll, welche einzelnen Wörter eine Straftat darstellen könnten. Doch der Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit wird bei näherer Betrachtung noch wahnsinniger, weshalb er mit juristischen, aber auch politischen Mitteln abgewehrt und einer breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt werden muss!
Staatsanwaltschaft: „N.S. Heute“ eine Art Propagandaorgan der NSDAP
Die Anklage zielt nicht nur auf Volksverhetzungs-Vorwürfe, sondern auch auf den Paragraphen 86 des Strafgesetzbuches, das „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ (nicht zu verwechseln mit Paragraph 86a, dem Verbeiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) – dieser Paragraph zielt darauf ab, beispielsweise Werbeschriften der NSDAP oder anderer, verbotener Vereinigungen unter Strafe zu stellen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Dortmund sind Textstellen der „N.S. Heute“, in denen etwa die Sozialpolitik im dritten Reich positiv hervorgehoben wird, ein Verbreiten von NSDAP-Propaganda und damit nach Paragraph 86 strafbar. Diese Auffassung ist natürlich absurd, zumal in der „N.S Heute“ mit keinem Wort Werbung für die verbotene NSDAP gemacht wird und eine Auseinandersetzung mit politischen Positionen bereits aus dem Sinn der Veröffentlichung kein Propagandamittel der NSDAP sein kann, einer Partei, die seit 1945 nicht mehr in Deutschland existiert und mit der sich lediglich in politisch-historischer, aber nicht in tagesaktueller Form auseinandergesetzt wird. Doch vermutlich ist auch der Staatsanwaltschaft Dortmund bewusst, dass dieser Vorwurf kaum haltbar sein wird, vielmehr dürfte die Anklage nach Paragraph 86 einen anderen Hintergrund haben: Wäre die Volksverhetzung wohl am Amtsgericht verhandelt worden, muss für Paragraph 86 (obwohl er vom Gesetzeswortlaut niedriger bestraft wird, als etwa eine Volksverhetzung) die Staatsschutzkammer des Landgerichtes zusammentreten. Damit soll die Kriminalisierung der „N.S. Heute“ und ihres Schriftleiters Sascha Krolzig in einer größeren Dimension erfolgen.
Ermittlungen auch gegen Youtuber Frank Kraemer und weitere Nationalisten!
Zu den betroffenen des juristischen Rundumschlags der Repressionsorgane zählt nicht nur Sascha Krolzig, sondern auch diverse Gesprächspartner und Autoren der „N.S. Heute“ werden in der Anklageschrift als „gesondert verfolgt“ aufgeführt und sind von Ermittlungen betroffen. Zu ihnen zählen unter anderem der bekannte Youtuber Frank Kraemer („Multikulti trifft Nationalismus“ oder „Der dritte Blickwinkel“), der rechte Rapper Julian Fritsch (besser bekannt als „Makss Damage“) und die nationale Publizistin Dr. Angelika Willig. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft verschiedene Aussagen vor, die nach Ansicht der Ermittlungsbehörde den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen – damit wird bei der eigenwilligen Einstufung der Staatsanwaltschaft Dortmund offenbar sämtliche Rechtsprechung höherer Gerichte und des Bundesverfassungsgerichtes ausgeblendet. Alleine die Darstellung, dass eine Kritik am Aussterben des deutschen Volkes eine Volksverhetzung darstellen könnte, würde sich bei einem Blick auf ein Urteil des Landgerichtes Bochum, das die Parole „Multikulti ist Völkermord“ im Rahmen einer Demonstration als freie Meinungsäußerung eingestuft hat, widerlegen lassen. Doch das Ziel der Staatsanwaltschaft scheint klar: Die Kriminalisierung weiterer Nationalisten und die Vernichtung der “N.S. Heute”, deren inkriminierte Ausgaben nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nun eingezogen werden sollen.
Solidarität mit der „N.S. Heute“, Solidarität mit Sascha Krolzig!
Nach dem ungeheurlichen Angriff auf die „N.S. Heute“, einem Angriff auf jeden Nationalisten, gilt es, die Reste der Presse- und Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik zu verteidigen. Sollten die Auffassungen der Staatsanwaltschaft Dortmund juristisch Bestand haben, kann nur noch spekuliert werden, auf welch winzige Größe sich das Fenster der Meinungsäußerungen für heimatbewusste Deutsche verkleinert hat. Selbstredend stellt der Angriff auf die „N.S. Heute“ auch einen Angriff auf die persönliche Existenz von Sascha Krolzig dar, der seinen Lebensunterhalt mit dem nationalen Bewegungsmagazin verdient. Das System greift einen missliebigen Politiker, der über seine Tätigkeit in der Partei DIE RECHTE hinaus ein wichtiger Repräsentant der deutschen Rechten ist, an – die passende Antwort kann deshalb nur Solidarität sein! Unterstützt Sascha Krolzig, der erst unlängst wegen einer Meinungsäußerung in einem politischen Prozess vor dem Landgericht Bielefeld zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde, gegen die mittlerweile Revision vor dem Oberlandgericht Hamm eingelegt wurde. Abonniert die „N.S. Heute“, um das Projekt weiterhin zu sichern, die anstehenden Rechtskämpfe zu unterstützen und den Frontalangriff des Systems durch eine Welle der Solidarität abzuwehren. Selbstverständlich wird die anwaltliche Vertretung von Sascha Krolzig Klagabweisung beantragen, derzeit laufen die Vorbereitungen für den „juristischen“ Gegenschlag. Wie groß das politische Echo sein wird, liegt an jedem Einzelnen selber: Zeigt Solidarität, über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg. Wir sind alle N.S. Heute!
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