Von den dutzenden inkriminierten Artikeln, die in zwei Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Dortmund aufgelistet worden waren, sind am Ende ganze drei Artikel übriggeblieben, für die der nationale Verleger und Publizist Sascha Krolzig im Dortmunder N.S. Heute-Prozess verurteilt wurde. Wegen „Volksverhetzung“ und „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ wurde eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe verhängt, wobei drei Monate aufgrund der überlangen Verfahrensdauer bereits als verbüßt gelten. Außerdem soll Krolzig zusätzlich zu den Gerichtskosten eine Geldauflage von 1.300 € an die Staatskasse zahlen.
von NS Heute
Die Urteilsgründe sprechen für sich und dokumentieren die politische Dimension des gesamten Strafverfahrens: In einer Buchbesprechung in der Erstausgabe der N.S. Heute sei „Hetze“ gegen die gesetzlich besonders geschützte Gruppe der „in Deutschland lebenden männlichen Asylanten im wehrfähigen Alter“ betrieben worden, indem dieser Teil der Bevölkerung mit Straftaten, insbesondere Sexualdelikten in Verbindung gebracht worden sei.
Ein Artikel aus der Ausgabe Nr. 2 würde ebenfalls in Deutschland lebende Migranten und Asylanten diskriminieren, weil darin das „völkische Abstammungsprinzip“ vertreten und im Hinblick auf die Masseneinwanderung ein „Bedrohungsszenario“ für Deutsche entworfen werde. Indem der Erhalt des deutschen Volkes nach dem Abstammungsprinzip vertreten werde (das übrigens bis 1999 im Grundsatz geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland war), handele es sich außerdem um eine „Perpetuierung des Volksbegriffs“, wie er bereits im 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 zu finden sei.
Schließlich würde sich ein zweiteiliger Artikel, der in den Ausgaben Nrn. 13+14 veröffentlicht wurde, „in aggressiv-kämpferischer Weise“ für das Abstammungsprinzip einsetzen. Der Autor wolle dem „Nordmenschen“ nicht nur „seine Seele zurückgeben“, sondern strebe auch nach einer neuen Regierung und einem neuen Staat, welcher nach völkischen Prinzipien aufgebaut werden solle. Der gesamte, sehr ausführliche Artikel thematisiert zwar mit keiner Silbe den historischen Nationalsozialismus, geschweige denn die NSDAP, trotzdem sei der Text im Ergebnis ein „Propagandamittel einer verfassungswidrigen Organisation“ im Sinne des § 86 StGB.
Krolzig erklärte in einer ersten Stellungnahme nach der Urteilsverkündung:
Das gegen mich gerichtete Strafverfahren wurde bereits auf der ersten Seite der Ermittlungsakte in bemerkenswerter Offenheit als „politische Strafsache“ bezeichnet. Eine politische Strafsache zieht einen politischen Prozess nach sich, und Sinn und Zweck eines politischen Prozesses ist es natürlich nicht, den Angeklagten hinterher freizusprechen, sondern den Dissidenten entsprechend abzuurteilen – deshalb überrascht mich das Urteil in keiner Weise. Trotzdem haben wir, mein Verteidiger Dr. Björn Clemens und ich, es dem Gericht durch die ausführliche Einlassung und durch unsere Beweisanträge so schwer wie möglich gemacht. Dass ich am Ende nur für einen kleinen Bruchteil der ursprünglich angeklagten Artikel verurteilt wurde, ist deshalb bereits als ein großer Erfolg zu werten. Dennoch werden wir die Verurteilung, die sich maßgeblich darauf stützt, dass sich die Autoren auf das völkische Abstammungsprinzip beziehen, natürlich nicht hinnehmen und werden Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Auch wenn es vollkommen verrückt klingt, aber wir werden vor dem BGH dafür kämpfen müssen, dass die Existenz des deutschen Volkes juristisch anerkannt wird. Das Vorhandensein des deutschen Volkes wird von den Herrschenden mittlerweile nicht mehr nur bestritten, sondern nun werden sogar diejenigen gejagt und in Polit-Prozessen abgeurteilt, welche die Existenz des deutschen Volkes auf naturwissenschaftlicher Grundlage ansprechen und dies mit politischen Forderungen verbinden. Diesen Rechtskampf zu führen ist deshalb eine Ehrensache!
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