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“NS Heute” – Prozess: 5. Prozesstag

Nach mehr als zwei Monaten Verfahrensdauer – mit zwei längeren Unterbrechungen wegen Erkrankung einer Richterin – wurden am heutigen 5. Verhandlungstag die Plädoyers gesprochen, und der angeklagte Verleger Sascha Krolzig machte von seinem Recht des „Letzten Wortes“ Gebrauch.

Staatsanwältin Petra Schacke-Eßmann will, wenig überraschend, für Krolzig eine Verurteilung für alle noch verfahrensgegenständlichen vier N.S. Heute-Ausgaben aus den Jahren 2017 und 2019, und forderte eine Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung, wobei drei Monate aufgrund der langen Verfahrensdauer als verbüßt angesehen werden sollen, sowie eine Geldstrafe von 1.200 €.

Die zahlreichen juristischen und inhaltlichen Fehler, die sich in den beiden Anklagen finden, wurden von der Staatsanwältin entweder gar nicht mehr thematisiert oder in Abrede gestellt. Kostprobe: Die Erwähnung von Vertreibungsverbrechen und Bombardierungen gegen die deutsche Zivilbevölkerung sei eine „Täter-Opfer-Umkehr“ und damit eine strafbare Volksverhetzung, das Ansprechen von „alltäglicher“ Ausländerkriminalität ebenso, und wenn in der Zeitschrift irgendwo von „einzelnen Genies“ die Rede sei, könne damit ja niemand anderes als Adolf Hitler gemeint sein – auf diesem Niveau spielte sich erneut die „Argumentation“ der Vertreterin der Repressionsbehörde ab.

In ihrem Eifer forderte die Staatsanwältin plötzlich auch eine Verurteilung wegen Artikeln, die überhaupt nicht Gegenstand der Anklage sind, beispielsweise wegen einer Reportage über die Gedenkveranstaltungen für die Opfer der Rheinwiesenlager. Dies nahm Krolzigs Verteidiger Dr. Björn Clemens zum Anlass für einen rechtlichen Hinweis, dass eine Verurteilung wegen Artikeln, die gar nicht Gegenstand der Anklage sind, strafprozessual nicht möglich sei, was der Vorsitzende der Staatsschutzstrafkammer Dirk Kienitz auch so bestätigte.

Die Frage des Bevölkerungsaustausches: ein brandaktuelles Beispiel

In seinem Plädoyer ging Dr. Clemens zunächst auf einige formaljuristische Fragen in Bezug auf die Meinungsdelikte der angeklagten Paragraphen 86 („Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“) und 130 („Volksverhetzung“) ein. Er wies darauf hin, dass es mangels Strafanzeigen von Privatpersonen offensichtlich gar keinen „Geschädigten“ gibt, da dieses Verfahren ausschließlich durch staatliche Stellen (Inlandsgeheimdienst, „Meldestellen“ usw.) in Gang gesetzt worden sei. Zu den konkreten Anklagepunkten stellte der Verteidiger anhand einzelner Beispiele fest, dass die in den Heften getätigten Aussagen zwar zum Teil scharf, polemisch und überzogen formuliert gewesen seien, damit jedoch noch keine Strafbarkeit begründet wird.

Ein zentraler, immer wiederkehrender Punkt in den beiden Anklageschriften ist der Versuch der Staatsanwaltschaft, sämtliche Hinweise auf den fortschreitenden Bevölkerungsaustausch beziehungsweise den schleichenden Volkstod der Deutschen als „Volksverhetzung“ kriminalisieren zu wollen. Hierzu sprach Dr. Clemens einen ganz aktuellen Fall an, und zwar den Artikel von Behzad Karim Khani in der Berliner Zeitung vom 10. Januar 2023. In bemerkenswerter Offenheit sprach der Perser aus, was wahrscheinlich viele in Deutschland lebende Fremde denken, aber es (noch) nicht in dieser Klarheit formulieren wollen: Sie [gemeint sind die von ihm so bezeichneten „Biodeutschen“] sterben weg, und Ihr Land braucht für die kommenden 15 Jahre circa 400.000 neue Arbeitskräfte, das heißt ungefähr eine Million Einwanderer pro Jahr. Wir Migranten werden dieses Land wohl erben. Wir könnten hier also auf Zeit spielen. Auf eine Zeit, die Sie nicht haben. – Aber der Bevölkerungsaustausch ist laut Anklageschrift ja ein „Gespenst“, und wer die leibhaftige Existenz dieses „Gespenstes“ behauptet, mache sich wegen „Volksverhetzung“ strafbar…

Krolzig verteidigt erneut die Pressefreiheit für Oppositionelle

Zum Abschluss nahm der Angeklagte sein Recht auf das „Letzte Wort“ in Anspruch und erklärte zunächst, warum er sich überhaupt die Mühe gemacht habe, eine schriftliche Einlassung mit einem Gesamtumfang von über 140 Seiten zu erstellen, die ein ganzes Buch füllen könnte: Er habe dies getan, weil der Angriff ihn selbst in seiner Eigenschaft als Herausgeber traf, aber auch das Magazin N.S. Heute, seine seit sechs Jahren ehrenamtlich arbeitende Redaktionsmannschaft und in letzter Konsequent auch die Pressefreiheit an sich.

Zusammenfassend stellte Krolzig noch einmal dar, warum die Staatsanwaltschaft mit ihren Anklagen restlos über das Ziel hinausgeschossen ist, und warum sowohl eine Strafbarkeit nach § 86 StGB als auch nach § 130 StGB nicht in Betracht kommt. Krolzig schloss mit den Worten: Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass ich aus juristischen Gründen freigesprochen werden muss, weiß ich natürlich, dass einem solchen Freispruch politische Gründe entgegenstehen. (…) Die Gedankenfreiheit – oder präziser gesagt: die Gedankenäußerungsfreiheit – kann erst dann wiederhergestellt werden, wenn die Meinungsparagraphen einer grundsätzlichen Revision unterzogen werden.

Die Urteilsverkündung wird für Freitag, den 3. Februar, um 12.00 Uhr erwartet.

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