In Niedersachsen wurde laut bild.de ein Hannoveraner zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.
“Acht Cola, acht Bier” rief er am Hauptbahnhof vier Polizisten hinterher.
Diese leiteten ein Ermittlungsverfahren ein welches schließlich vor Gericht landete.
Die Richterin: “Der Angeklagte meinte den Satz im Sinne von ACAB. Das ist nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.”
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