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Rechtsschulung: Verhalten bei staatlichen Angriffen

Anfang des Jahres trafen sich Aktivisten und Interessenten der fränkischen Stützpunkte unserer Partei „Der III. Weg“ zu einer Rechtsschulung in unserem Bürger- und Parteibüro Schweinfurt. Der Vortrag offenbarte den Zuhörern, welchen staatlichen Angriffen Nationalrevolutionäre immer wieder ausgesetzt sind, wie man sich bei staatlicher Repression verhält und wie man sich gegen diese Angriffe effektiv verteidigen kann.

von Der III. Weg

Als Oppositioneller in der BRD befindet man sich ständig im Fadenkreuz der Verfolgungsbehörden und läuft jederzeit Gefahr, ein Ziel staatlicher Angriffe zu werden. Um in solchen Situationen besonnen und richtig zu reagieren, führen wir Nationalrevolutionäre immer wieder Schulungen durch, um den Stoff präsent zu halten und der Verbreitung neuer juristischer Entwicklungen Sorge zu tragen.

 

Schweigen ist Gold: Keine Aussage bei Polizei bzw. Staatsschutz

Die 3 goldenen Grundregeln sind simpel und wichtig:

  1. Keine Aussage!
  2. Keine Aussage!
  3. Keine Aussage!

Bei verschiedenen Angriffsszenarien versuchen die Kettenhunde des Systems immer wieder, uns in ein Gespräch zu verwickeln und uns dadurch – auch ganz unbewusst – zu irgendeiner Aussage zu bewegen. Mal treten sie autoritär auf, mal probieren sie es mit der „Kumpelmasche“, mal mit der Taktik „Guter Bulle – Böser Bulle“. Auch wenn die Fragen oftmals belanglos erscheinen, können sie gewünschte Antworten hervorrufen, die durch die Winkeladvokaten des Systems durch Weglassung, Übertreibung, Verknüpfung mit anderen Aussagen zur Untermauerung ihrer Verfolgungsmaßnahmen verwurstet werden können. Meist sind die gestellten Fragen nicht spontan, sondern von den Verfolgungsbehörden perfide vorbereitet.

 

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Generell gibt es ganz wenige Konstellationen, in denen tatsächlich Aussagen zur Sache gemacht werden müssen. In der Regel ist es mit der Angabe der Personalien getan. Vorladungen muss – und sollte – in der Regel nicht Folge geleistet werden. Beschuldigte müssen lediglich der Vorladung eines Gerichts oder der Staatsanwaltschaft Folge leisten, haben hier jedoch ein Aussageverweigerungsrecht zur Sache. Zeugen müssen nur auf Ladung der Staatsanwaltschaft oder auf Vorladung durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft erscheinen und zur Sache aussagen. Wird die Vorladung zu einer Aussage vor der Staatsanwaltschaft durch die Polizei ausgeführt, so muss dies explizit auf der Vorladung vermerkt sein.

Mir hat noch nie etwas geschadet, was ich nicht gesagt habe“, lautet ein Zitat des amerikanischen Anwalts und Politikers Calvin Coolidge. Im Gegensatz dazu lässt sich durch Aussagen sehr viel Schaden anrichten. Alles, was gesagt wird, kann im Zweifelsfall gegen den Angeklagten verwendet werden. Man muss sich hierbei insbesondere bewusst sein, dass Delikte von Nationalisten im Regelfall härter bestraft werden als ähnliche Delikte von Menschen ohne politischen Hintergrund. Auch bei der Wahl des Anwalts ist daher Vorsicht geboten, und ein in den Gefilden des „Nationalen Widerstands“ erfahrener Anwalt ist unbedingt vorzuziehen. „Nicht-politische“ Anwälte haben in der Regel weniger Expertise mit politischen Anklagen.

Hausdurchsuchung

Das Thema Hausdurchsuchung ist eine besonders ausführliche Geschichte und könnte für sich schon stundenlang behandelt werden. Hier liegen theoretische und praktische Rechte besonders weit auseinander. So dürfen Beamte beispielsweise Räumlichkeiten nur in Anwesenheit des Betroffenen durchsucht werden, woran sich in der Praxis oftmals nicht gehalten wird. Es dürfen eigentlich nur bestimmte Räumlichkeiten durchsucht werden, die im Durchsuchungsbefehl aufgeführt sind. Oftmals sind die Beschlüsse jedoch äußerst weit formuliert. Hausdurchsuchungen sind nicht unüblich und wurden in der Vergangenheit auch schon wegen nichtigen Anlässen durchgeführt. Deshalb sollte sich jeder innerlich auf diese Möglichkeit staatlicher Gewaltausübung gefasst machen.

In dubio contra Nazi

Gerade weil in der Rechtsprechung der althergebrachte Grundsatz „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Anklagten) bei Verfahren gegen heimattreue Deutsche wenig wert ist und die Verfahrensabläufe eher dem Grundsatz „In dubio contra Nazi“ unterliegen – wobei hier „Nazi“ mittlerweile für all jene verwendet wird, die sich kritisch zum herrschenden System positionieren – ist es wichtig, sich mit den Fallstricken auf diesem Gebiet zu befassen.

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