Ursula Haverbeck wurde am 12. November 2015 vom Amtsgericht Hamburg aufgrund des Vorwurfes der sogenannten “Volksverhetzung” zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Ursula natürlich Berufung eingelegt. Fast neun Jahre später beschäftigt der Fall nun das Landgericht Hamburg.
Der Beginn des Prozesses von Frau Haverbeck in Sache einer Panorama-Dokumentation begann etwa eine halbe Stunde verspätet.
Der Zutritt als Zuschauer erfolgte ausgehend vom Strafgericht, auf der rechten Seite, durch einen kleinen Außenhof hindurch, ganz am Gebäude-Ende. Die Antifa sowie Spiegel TV waren vor Ort, gingen aber wieder weg, während eine Hundertschaft der Polizei bereit stand.
Neben dem Strafgericht befand sich ein Filmset, um was auch immer zu drehen.
Bevor man den Raum 362 betrat, musste man sich einer kleinen Untersuchung unterziehen. Die Taschen, Briefbeutel und Gürtel wurden durch einen Röntgenscanner überprüft. Es gab keine körpernahe Überprüfung. Personalien wurden nicht aufgenommen – es gab einen offenen Publikumsverkehr.
Alle Mobiltelefone und Taschen mussten in einem Spind gelassen werden, wofür man einen Schlüssel bekam.
Der Fall Haverbeck
Frau Haverbeck kam im Rollstuhl um etwa 13:36 Uhr im Saal 362 an. Sie betonte gegenüber der Richterin, dass sie als Frau Haverbeck angesprochen werden möchte. Aufgrund ihres hohen Alters mussten Kopfhörer für sie bereitgestellt werden. An diesem Prozesstag wurde Frau Haverbeck vom RA Nahrath vertreten.
Damit die Schöffen ein besseres Verständnis für die Verhandlung erhielten, wurden Beweisvideos abgespielt. Zum einen ein Video über eine Veranstaltung der NPD, des Weiteren eines von einer Gerichtsverhandlung in Lüneburg. Anklagepunkte sind in beiden Fällen Verstöße gegen den Paragrafen 130, Strafgesetzbuch.
Inmitten des Abspielens der Beweismittel meldete sich der Rechtsanwalt Haverbecks und bat die Richterin darum, dass der anwesende Herr Feldmann als Zeuge aufgenommen werden solle, weil er an der Produktion beteiligt war. Daraufhin musste Herr Feldmann den Gerichtssaal verlassen. Dies geschah um 13:45 Uhr – weiteres folgt in den nächsten Gerichtsverfahren.
Endgültiges Abspielen der Beweismittel:
Ab 13:57 Uhr begannen die Stellungnahmen von Frau Haverbeck und der Richterin. Die Richterin fragte, ob sich Haverbeck an das Gezeigte erinnern kann. Ja, betonte Haverbeck, jedoch revidierte sie an ein paar Aussagen.
Zwar erschien Frau Haverbeck mental stark, jedoch zeigten sich bei Erinnerungslücken auch Anzeichen einer Altersdemenz:
Zitat: “Ein paar Wörter fallen mir nicht mehr ein.”
Dies ist wahrscheinlich aufgrund ihres Sturzes und Alters so.
Ursula führte nun Ihre Verteidigung fort.
Die Richterin fragte sie, wieso sie diese Aussagen machte, obwohl diese doch strafbar sein könnten.
Ursula gab hierzu eine lange Ausführung.
Sie betonte dabei, dass ihr nicht zugehört würde, und sie deswegen verzweifelt sei. Und sie trug ein Zitat von Kant vor.
14:15 Uhr: Anwalt Nahrath legt noch weitere Aussagen vor, da Ursula nicht mehr alles wusste.
Das Offenkundigkeitsprinzip verhindere grundsätzlich Beweisanträge, was normalerweise der Fall sein sollte.
14:20 Uhr: Nahrath habe noch tausende Fragen.
14:22 Uhr: Die Staatsanwaltschaft fragt, ob Ursula jemals in Auschwitz war.
Ursula verneint und führt es noch aus.
14:24 Uhr: Den Schöffen wurden Protokolle übergeben, welche das Gericht bezüglich der Urteile betreffend Ursula gesammelt hatte. Auch der Verteidigung wird ein Ordner gegeben. – Selbstleseverfügung.
14:27 Uhr: Zusammenfassung
14:34 Uhr: Weitere Ausführungen der Richterin bezüglich der nächsten Prozesstage und Schluss, da Ursula sichtbar erschöpft von ihrem hohen Redeanteil war.
Die Verhandlung wird am 12. Juni 2024 fortgesetzt.
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