Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
17. Dezember 2013 – 98. Prozesstag
verspäteter Beginn 10:45 Uhr
Nach der Eröffnung trug zunächst ein Verteidiger einen unaufschiebbaren Antrag vor. Es wurde eine befristete Unterbrechung der seit 20 Monaten andauernden Untersuchungshaft an 2 Weihnachtstagen gefordert. Der Verteidiger und auch andere boten sich als „Ersatzhäftlinge“ an, die Feiertage in der JVA Koblenz zu verbringen, auch hier nachzulesen.
Weitere Verteidiger forderten ähnliches. Es folgten auch Hinweise, daß einem ausländischen Häftling für das Weihnachtsfest Haftverschonung gewährt wurde. Das Gericht werde über diesen Vorschlag nach einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zeitnah entscheiden.
Nach einer kurzen Pause wurde nach Belehrung ein weiterer Belastungszeuge vernommen. Dieser Zeuge wurde zu einer Sachbeschädigung an seinem damals 20 Jahre alten PKW vernommen.
Ob er damals Vermutungen geäußert habe, wen er der Tat verdächtige, wusste er nicht mehr zu sagen. Er sei damals politisch links aktiv gewesen, sei aber niemals Mitglied der Antifa gewesen.
Aussage des Zeugen: „Ich war nie ein Freund der Antifa, die nennen sich Antifaschisten, sind jedoch selbst Faschisten.!“
Diese habe er nicht unterstützt, da sie seiner Meinung nach gewaltbereit sei.
Er selbst habe sich immer nur verbal geäußert, habe an einer 1.Mai Demo in Frankfurt und Rüsselsheim teilgenommen, sowie an einer Gegendemo zum Trauermarsch in Remagen. Er habe auch schon mal ein Banner getragen, wisse aber nicht, was darauf geschrieben stand. Sitzblockaden gegen eine genehmigte Demo seien für ihn legitim. Zu den Sitzblockaden befragt, äußerte er: „Da setzt man sich halt hin und macht sonst nichts.“ Antwort des vorsitzenden Richters:“ Das kenne ich auch, von Berufs wegen.“ Bei der polizeilichen Vernehmung habe er damals vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Er hatte ausgesagt nicht an Aktionen der Linken teilzunehmen- jeder der in der linken Szene aktiv sei, bestreite dies, da man sonst Gefahr laufe, daß gegen einen ermittelt würde. Viele Menschen in seinem politischen Umfeld hätten Angst vor der Polizei und würden deshalb „falsche Angaben“ machen.
Nach diesen Aussagen des Zeugen verzichtete die Staatsanwaltschaft auf eine Befragung. Die anschließende Befragung durch die Verteidiger war recht kurz. Er benannte noch einige Personen namentlich, die er zum Kreis der Antifa zählt.
Auch dieser Zeuge wird trotz Antrag auf Vereidigung, unvereidigt entlassen.
Mittagspause von 13:10 Uhr-14:45 Uhr
Am Nachmittag folgte dann die Fortsetzung der TKÜ
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