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“AN Göppingen” – Prozess: 21. bis 23. Prozesstag

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im “AN Göppingen”-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht. Gegen vier Angeklagte wird aufgrund des Tatvorwurfs der “mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall” u.a. ein politischer Schauprozess geführt. Noch immer schmoren zwei der Angeklagten seit dem 26. Februar 2014 in den Kerkern des hiesigen Systems.

von Der III. Weg

21. Prozesstag – 27.04.2015

Am 21. Prozesstag war der Kriminalhauptkomissar Michael B. geladen, welcher seit 2000 in Göppingen beim Staatsschutz tätig ist. Nachdem er zunächst allgemein berichtete, wann ihm die “AN Göppingen” das erste Mal in seiner Zeit beim polizeilichen Staatsschutz begegneten (2010/2011, genau kann er es nicht mehr sagen), schilderte er wie die Gruppierung “AN Göppingen” in Erscheinung trat. Hier nannte er neben aufgehängten Transparenten und Aufklebern vor allem diverse angemeldete politische Versammlungen. Desweiteren berichtete er, dass sich aufgrund der zunehmenden Aktivitäten das Bündnis “Kreis Göppingen Nazifrei” Anfang des Jahres 2012 bildete und dieses aus Personen des “bürgerlichen Spektrums” bestehen würde, aber auch Personen aus der Antifa-Szene daran beteiligt seien. Als er später konkret von den Rechtsanwälten befragt wurde, welche Personen dies seien, wich er aus und gab lediglich den bekannten Chris St. an, der laut Aussage des KHK B. “sowieso bei allem dabei ist, was nur irgendwie links sei”. Im Laufe seiner Aussage gab er an, dass Straf- und Gewalttaten rund um die angemeldeten Demonstrationen der “AN Göppingen” von linker Seite ausgingen und es bei kleineren Kundgebungen stets ruhig ablief, solange die Antifa nicht auftauchte.

Im Anschluss wurde er zu mehreren Einzelvorfällen befragt, wobei seine Ausführungen nicht besonders aufschlussreich waren. Einzig erwähnenswert ist der von den Medien regelrecht ausgeschlachtete anonyme Drohbrief gegen Alex Maier (Vorsitzender vom Bündnis “Kreis Göppingen Nazifrei”) wenige Tage vor der Demo im Oktober 2013, der seltsamerweise direkt an die Presse ging. Ein Urheber konnte nie ermittelt werden und die Ermittlungen gegen Unbekannt wurden eingestellt. Zwar hätte man den Drohbrief von polizeilicher Seite aus ernst genommen, der Adressat Alex Maier jedoch habe sich nicht ernsthaft gefährdet gefühlt, so der Kriminalbeamte. Dass es sich bei dem Drohbrief auch um ein fingiertes Schreiben von linker Seite handeln hätte können, um die Demo zu kriminalisieren und womöglich gar zu verhindern, soweit dachte man von polizeilicher Seite nicht.

Nachdem KHK B. aus dem Zeugenstand entlassen wurde, folgten am Nachmittag noch einige aufgezeichnete Telefonate, die jedoch wie sämtliche abgespielten Gespräche zuvor, wenig potentiell relevante Inhalte enthielten.

22. Prozesstag – 30.04.2015

Der 22. Prozesstag begann mit der Zeugenvernehmung des Kriminalhauptkomissars Jochen W. der seit dem Jahr 2008 beim Staatsschutz Esslingen beschäftigt ist. Da KHK W. im Kreis Esslingen und nicht Göppingen seinen Zuständigkeitsbereich hat, konnte er folglich recht wenig Auskunft über die “AN Göppingen” und deren Aktivitäten geben. Da er jedoch bei mehreren Durchsuchungen bei einem der Beteiligten in den letzten Jahren anwesend war, berichtete er von diesen. Wobei hier eine Bemerkung des KHK besonders für Erheiterung unter den im Saal Anwesenden sorgte. So behauptete er, dass bei der letzten Durchsuchungsmaßnahme an der er mitwirkte, der Betroffene “ruhig und kooperativ auftrat, ohne Angaben zur Sache zu machen. Ich denke, da man sich ja schon länger kennt, gibt es eine gewisse Sympathie”. Bemerkenswert, wie der Beamte W. meint, man bringe ihm persönliche Sympathie entgegen, lediglich aus dem Grund, dass man die Maßnahme ruhig und besonnen vonstattengehen lässt. Davon abgesehen gab es in der Aussage des Kriminalbeamten nicht explizit erwähnenswertes und im Anschluss folgte der Beamte KHK Gr., der nach eigenen Angaben von 2010 bis 2014 nicht beim Staatsschutz Göppingen tätig war, sondern in einer Sonderkomission zum Fall der getöteten Bankiersfrau Bögerl aus Heidenheim. Lediglich vom Vorfall im März 2013 auf dem Marktplatz in Göppingen (angeblicher Angriff auf das Bündnis “Kreis Göppingen Nazifrei”) konnte er berichten, da er im Anschluss die vermeintlich Geschädigten vernommen hatte.

Es folgte die Zeugenaussage eines Göppinger Polizeibeamten, der am 05.03.2010 bei einer Personenkontrolle beteiligt war, als es zu einer Aufkleber-Aktion gekommen sein soll. Außerdem gibt er an, im Juni/Juli 2010 zu einer Ruhestörung im Stadtgebiet von Göppingen gerufen worden zu sein, wo jedoch niemand vor Ort angetroffen werden konnte. Im Zuge dieser Ruhestörung sollen auch zwei Anwohner angegangen worden sein. Laut dem Polizeibeamten gab es jedoch keinen politischen Hintergrund und es stand auch nicht “AN Göppingen” in diesem Zusammenhang im Raum. Was er mit den Erzählungen also bewirken wollte, weiß wohl nur er selbst.

Als letzter Zeuge wurde ein Polizeikomissar vom Revier Geislingen a.d. Steige vernommen, der im März 2010 einen PKW kontrollierte, in dem Flugblätter, Aufkleber, Kleister und ein Transparent gefunden worden sein sollen. Da es zu keinen Straftaten an dem Abend im März 2010 kam, diente die Vorladung des Polizeibeamten wohl lediglich der damals getroffenen Feststellung, wer vor über fünf Jahren (!) in einem PKW saß.

So endete der 22. Prozesstag bereits um 15:00 Uhr ohne neue Erkenntnisse.

23. Prozesstag – 04.05.2015

Am 23. Prozesstag betrat zunächst ein Zeuge jüngeren Alters den Zeugenstand. Er sollte zu einem Vorfall aus dem Jahr 2010 in Göppingen vernommen werden, als es zu Ruhestörungen und einer angeblichen Körperverletzung gekommen sein soll. Da er stets auf Fragen der Vorsitzenden Richterin erwiderte, er wisse es nicht mehr, da es schon fünf Jahre zurückliege, entließ diese ihn nach kurzer Zeit entnervt aus dem Zeugenstand. Der Zeuge soll zu einem späteren Prozesszeitpunkt erneut befragt werden, dann jedoch mit anwaltlichem Zeugenbeistand.

Im Anschluss folgte eine Zeugin, die ebenfalls zum selben Abend des Jahres 2010 befragt wurde, jedoch auch wenig Angaben machen konnte, aufgrund dessen, dass inzwischen ein halbes Jahrzehnt vergangen ist.

Danach folgte ein Polizeioberkomissar, der im Nachgang den Vorfall des Jahres 2010 bearbeitete, wobei jedoch nicht klar wurde, ob die im hiesigen Prozess Angeklagten damals einen Jugendlichen ohrfeigten, da dieser angeblich sagte, er sei “gegen Nazis”. Denn immerhin gab dieser damals an, er sei nicht geschlagen worden und deshalb wollte er auch keine Anzeige erstatten. Der Polizeibeamte berichtete noch von einer Vernehmung von 2014, als am 1. Februar in Göppingen eine Gruppe Punker von vermeintlich rechtsgerichteten Personen angegangen worden sei.

Zu guter Letzt kam noch ein Beamter einer mobilen Fahndungseinheit, die im Rahmen einer Observation aufgrund vermehrter Wohnungseinbrüche im November 2011 einen der Angeklagten kontrollierten, da er mutmaßlich Aufkleber an Laternenmasten klebte. Der Beamte gab an, dass die Aufkleber rückstandslos entfernt werden konnten und die Stadt aufgrunddessen, da keine Substanzverletzung vorlag, auf Strafantrag verzichtete.

Zeigt euch auch weiterhin solidarisch und schreibt den beiden inhaftierten und standhaften Kameraden, oder besucht den Mammutprozess in Stuttgart. Auf der Netzseite des Landgericht Stuttgart findet ihr die aktuellen Verhandlungstermine. Wer die beiden Nationalisten hinter Gitter finanziell unterstützen oder ihnen schreiben möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Kontakt: der-dritte-weg-sue(at)gmx.net

Wie immer gilt auch hier: Jeder Betrag hilft das erfahrene Unrecht zu lindern!

Solidarität ist eine Waffe – Freiheit für alle Nationalisten!

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