Die Justiz hat einmal mehr zugeschlagen und ein neues, prominentes Opfer gefunden: Der bekannte Aktivist Sascha Krolzig wurde am Donnerstag (22. Februar 2018) vom Amtsgerichts Bielefeld wegen angeblicher Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Zur Last gelegt wurde ihm eine Äußerung auf der Seite des DIE RECHTE – Kreisverbandes Ostwestfalen, dem Krolzig bis zu seinem Umzug nach Dortmund Ende 2017 als Kreisvorsitzender vorgestanden hatte. Bereits im August 2016 war über die Netzseite des Kreisverbandes der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold, Matitjahu Kellig, öffentlich kritisiert und unter anderem als „frech“ bezeichnet worden – Grund genug für Kellig, mit seinem anwaltlichen Beistand Strafanzeige zu erstatten und in zahllosen Schriftwechseln die zuständigen Justizbehörden unentwegt aufzufordern, gegen Sascha Krolzig vorzugehen. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Krolzig zunächst eingestellt hatte, beugte sie sich später dem politischen Druck und fand letztendlich eine Richterin, welche die Anklageschrift in einen Urteilsspruch wandelte und Krolzig für eine Meinungsäußerung, bei der durchaus fraglich ist, ob diese überhaupt eine Beleidigung, geschweige denn eine Volksverhetzung, darstellen kann, eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängte. Einmal mehr hat die Justiz ein politisches Exempel an einem Nationalisten statuiert und deutlich gemacht, wie sehr sie die nationale Bewegung bekämpft.
Ein ausführlicher Prozessbericht, der auch die Hintergründe des Verfahrens – inklusive dem dreifach (!) erfolglosen Versuch von Herrn Kellig, eine Nebenklage einzureichen, thematisiert, wird demnächst auf der Internetseite www.rechte-owl.com zu finde sein.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld wird Sascha Krolzig selbstverständlich Berufung einlegen und weiter gegen die Repressionsorgane juristisch angehen. Freiheit für alle Nationalisten: Weg mit den Gesinnungsparagraphen, Freiheit für Sascha Krolzig!
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