Mögliche Befangenheit einer Schöffin wird vom Gericht ignoriert
Eigentlich hätte der Prozess am Mittwoch überhaupt nicht starten dürfen, doch das Gericht lehnte einen Befangenheitsantrag der Verteidigung ab. Eine Schöffin, die selbst in der Gewerkschaft Verdi aktiv ist, hielt u.a. im Jahr 2015 einen Vortrag bei der Linkspartei-Jugendorganisation „solid“, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Geschäditer war ausgerechnet der ehemalige Geschäftsführer der Dortmunder Linkspartei – es ist offensichtlich, dass zumindest Zweifel an der Neutralität der Schöffin bestehen. Doch das Gericht sah diese Zweifel nicht und so beschied die Kammer, der neben dem vorsitzenden Richter noch ein weiterer SPD-Politiker angehörte, negativ – ein Fehler, der in der Revision gegebenenfalls den gesamten Prozess platzen lassen könnte. Es ist aber ohnehin bezeichnend, wie weit nach links die Bundesrepublik gerückt ist, wenn sich Schöffen fast ausschließlich aus Bürgern weit links der gesellschaftlichen Mitte zusammensetzen.
Widersprüchliche Angaben der Zeugen
Angeklagt waren insgesamt drei Straftaten, neben einer gefährlichen Körperverletzung zwei Beleidigungsdelikte. Eines dieser Delikte wurde eingestellt, bei einer weiteren Beleidigung zeigte sich Matthias Drewer geständig. Währenddessen betonte er, sich beim Hauptvorwurf, der gefährlichen Körperverletzung, lediglich gegen eine bevorstehende Attacke eines Linken verteidigt zu haben – seine Begleiterin hätte ihn im Vorfeld angepöbelt, woraus ein Wortgefecht entstanden sei. Der angeklagte Krolzig schilderte seine Wahrnehmung der Situation (die im Übrigen durch das Gericht als glaubwürdig eingestuft wurde) und erklärte, dass er nicht wüsste, weshalb er überhaupt auf der Anklagebank säße, da er niemanden bedroht oder genötigt habe – auch die später vernommenen Zeugen konnten Krolzig keine Äußerung zuschreiben. Sie behaupteten aber, dass keine Notwehrsituation vorgelegen habe, als sie von Drewer attackiert worden seien, außerdem seien sie Wortgefechten aus dem Weg gegangen und hätten angeblich deeskalierend wirken wollen. Dass beide Zeugen hinlänglich von linksextremen Demonstrationen bekannt sind, wurde durch das Gericht ebenso ausgeblendet, wie die Vorgeschichte, dass die vernommene Zeugin während ihrer Arbeitstätigkeit bei einem großen Telekommunikationsanbieter in Dortmund, bei dem auch Matthias Drewer angestellt war, zu einem Dienstgespräch durch die Personalführung geladen wurde, nachdem sie im Unternehmen Stimmung gegen Drewer betrieben hatte. Vor Gericht gaben sowohl der Geschädigte, als auch seine Begleiterin, einen nahezu lammfrommen Eindruck ab – nur zufällig erschien die Zeugin wohl auch mit einer Anwältin, die in der Vergangenheit von zahlreichen Linksextremisten beauftragt worden war und der Roten Hilfe nahe stehen soll.
Überzogenes Strafmaß als Exempel „gegen Rechts
Obwohl das Gericht deutlich machte, die Vorwürfe gegen Krolzig als gegenstandslos anzusehen, ließ es sich die Staatsanwaltschaft nicht nehmen, gegen den beliebten Volkspolitiker eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung zu fordern, angeblich wäre bereits seine reine Anwesenheit in der Situation eine psychische Beihilfe zu Nötigungshandlungen gewesen. Für den Hauptangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, bei der insbesondere die zahlreichen Voreintragungen im Bundeszentralregister strafschärfend wären. Ebenfalls angeklagt war im Übrigen noch ein Flaschenwurf, welcher in der damaligen Streitsituation möglicherweise erfolgte, dieser ließ sich aber keinem der beiden Angeklagten zuordnen, so dass für diesen Vorwurf ein Freispruch gefordert wurde. Die Verteidigung forderte indes lediglich eine Verurteilung wegen der eingeräumten Beleidigung, ansonsten einen Freispruch wegen einer Notwehrlage, die zumindest durch die beiden gegeneinander stehenden Aussagen, für die es keine neutralen Zeugen gibt, nicht ausgeschlossen werden kann. Der Anwalt von Sascha Krolzig kritisierte zudem, dass sein Mandant überhaupt auf der Anklagebank Platz nehmen musste und forderte selbstredend ebenfalls Freispruch. Dieser Forderung gab das Gericht statt und sprach Sascha Krolzig auf Kosten der Staatskasse frei. Gegen Matthias Drewer wurde jedoch eine Haftstrafe von zwei Jahren verhangen, er wurde zwar vom Vorwurf der Nötigung und Bedrohung freigesprochen, das Gericht sah die gefährliche Körperverletzung im Hinblick auf sein langes Vorstrafenregister jedoch als schwerwiegend an und betonte, mit der Höhe der Haftstrafe auf den Angeklagten einwirken zu wollen. Tatsächlich dürfte der „Nazibonus“ eine Rolle gespielt haben, seitens der Staatsanwaltschaft wurde sogar vorgetragen, dass dies strafverschärfend zu berücksichtigen sei und die ehrliche Selbstbezeichnung des Angeklagten, der im Gericht auf Nachfrage mitteilte, er sei Nationalsozialist, skandalisiert – ob es dem Staatsanwalt lieber gewesen wäre, der Angeklagte hätte seine politische Einstellung verleugnet, sei dahingestellt.
Es ist erfreulich, dass der Kriminalisierungsversuch gegen Sascha Krolzig gescheitert ist, dennoch bleibt es fraglich, wieso diese Anklageschrift überhaupt zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. Gleichzeitig erscheint die Strafe gegen Matthias Drewer – unabhängig von der Einstufung einer ggf. vorhandenen Notwehrlage – unverhältnismäßig und im Vergleich mit tatsächlich schweren Verbrechen drakonisch. Die Verteidigung kündigte deshalb auch an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, so dass die Entscheidung letztendlich von einer anderen Instanz getroffen werden dürfte!
Nach wie vor befindet sich Matthias Drewer in Untersuchungshaft und freut sich über Briefkontakt:
Matthias Drewer
JVA Dortmund
Lübecker Straße 21
44135 Dortmund
Es wird der Tag kommen an dem alle aufrechten Deutschen in Haft sitzen. Wir müssen all unsere Kräfte bündeln und gegen dieses Horrorszenario ankämpfen.
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