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Ursula Haverbeck – 3. Prozesstag & Urteilsverkündung 26. Juni 2024

Ursula Haverbeck wurde am 12. November 2015 vom Amtsgericht Hamburg aufgrund des Vorwurfes der sogenannten “Volksverhetzung” zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Ursula natürlich Berufung eingelegt. Fast neun Jahre später beschäftigt der Fall nun das Landgericht Hamburg.

Im sommerlichen Hamburg begann der letzte Prozesstag von Ursula Haverbeck. Schon eine Stunde vor dem Prozessbeginn fand ein großer Ansturm von Zuschauern statt, die die Verhandlung sehen wollten. Da die Sicherheitskontrolle ungefähr 3 Minuten pro Person dauert und der Einlass erst um 12:40 Uhr begann, haben viele die Anfangseröffnung verpasst oder konnten erst gar nicht hereinkommen, weil der Zuschauersaal nicht genügend Sitzplätze zur Verfügung hatte.

13:05 Uhr: Pünktlicher Prozessbeginn.
13:41 Uhr: Eintritt in den Zuschauersaal, der bereits zu einem Drittel gefüllt war. Wie im letzten Protokoll schon erwähnt worden ist, war am letzten Prozesstag das Plädoyer dran. In einem Berufungsgericht beginnt stets der Verteidiger der Angeklagten. Nahrath war gerade dabei, sein Plädoyer zu halten, daher ist dieser Teil auch unvollständig.

Nahrath führte in seiner Argumentation an, dass Frau Haverbeck von Journalisten immer wieder zu Aussagen bedrängt worden ist. Diese haben in der Regel keine Erlaubnis bezüglich der Veröffentlichung des Materials von Haverbeck eingeholt. Da Frau Haverbeck nicht lügen möchte, hat sie folglich ihre Antworten gegeben. Herr Nahrath führt weiter aus, dass Bischof Richard Williamson ohne seine Einwilligung Äußerungen in die Öffentlichkeit gebracht hat, die im internen Kreis besprochen worden sind. Ohne sein Wissen bezüglich der Weitergabe der Aufnahmen wurde er ebenfalls angeklagt.

Daher fragt Nahrath das Gericht, ob man Frau Haverbeck wegen ihrer Äußerungen noch ein Jahr dazugeben möchte. Gibt es für Frau Haverbeck keine Gnade? Auch wird im Plädoyer ihre Altersdemenz ausgeführt und dass diese Frau für das hohe Gericht normalerweise verhandlungsunfähig ist. Zuletzt legte der Rechtsanwalt Nahrath nahe, dass Frau Haverbeck nie vorhatte, den öffentlichen Frieden zu stören. Frau Haverbeck hat demzufolge auch kein Schuldbekenntnis.
Mit den Worten „Ich bin gespannt“ endete Narath sein Plädoyer.

13:49 Uhr: Eröffnung des Plädoyers der Staatsanwältin:

Zuerst führt die Staatsanwältin aus, dass Rechtsanwalt Nahrath seine Rede mehr für das Publikum als für das Gericht gehalten hat. Weiterhin, führt die Staatsanwaltschaft aus, dass Frau Haverbeck in der Vergangenheit bereits mehrfach den Straftatbestand nach § 130 Abs. 3 StGB erfüllt hat. Ihre Aussagen bezüglich der Gedenkstätte sind demzufolge strafbar. Die gesamte Argumentation von Frau Haverbeck entstamme pseudo-theoretischen Abhandlungen. Frau Haverbeck habe daher ein Glaubensbekenntnis abgelegt. Frau Haverbecks Quellen sind fragwürdig und unsachlich. Zudem stammen manche Quellen aus rechtsextremer Feder. Und in keinster Weise nimmt sich Frau Haverbeck die Argumente der Augenzeugen an. Hätte Frau Haverbeck wirklich Interesse an diesem Thema, so hätte sie doch die Gedenkstätte besucht und könnte dadurch die historischen Tatsachen besser verstehen. Da aber Frau Haverbeck ihre Thesen öffentlich vorträgt, sorgt sie in politisch unsicheren Zeiten für Verwirrung.

Die Staatsanwältin stellt die Frage: „Handelte Frau Haverbeck mit Vorsatz?“ Man kann Frau Haverbeck einen bedingten Vorsatz vorwerfen, da die Mehrheit doch die Wahrheit kennt. Frau Haverbeck ist demzufolge unbelehrbar. Es gibt also keinen Raum für eine Strafmilderung. Auch die Bemerkung bezüglich ihrer Demenz ist falsch, da sie der gesamten Verhandlung doch „geistig voll dabei sei“ folgen konnte. Auch die Aussage, dass ihre Vorstrafen doch wegen des hohen Alters verfallen seien, sind nicht richtig. Ihre Vorstrafen und Strafen sind ja nicht getilgt, daher sind sie wirksam. Frau Haverbeck ist daher arrogant und rechthaberisch.

Auch nutzt Frau Haverbeck ihre Opferhaltung, um ihre Boshaftigkeit zu verstecken. Folglich ist Frau Haverbeck eine geistige Unruhestifterin. Ein Jahr und sechs Monate als Strafe sind laut der Staatsanwaltschaft gerecht. Diese Strafe muss unbedingt vollstreckt werden. Da Frau Haverbeck Verhandlung schon 9 Jahre dauert hat, wird Ihr 4 Monate Haft erlassen.

Ende des Plädoyers der Staatsanwaltschaft

14:10 Uhr: Rechtsanwalt Nahrath ergänzt: Von Frau Haverbeck seien keine weiteren Straftaten zu erwarten, da keine laufenden Anklagen existieren.

14:12 Uhr: Frau Haverbeck hat als Angeklagte das letzte Wort. Zuallererst begrüßt Frau Haverbeck das Gericht. Sie sei mit den Ausführungen von Nahrath im Geiste einverstanden, möchte aber doch etwas dazu ergänzen. Sie habe ihr gesamtes Leben, seit sie denken kann, stets versucht, das Pro & Kontra anzuhören und zu finden. Ihr Ziel sei es stets gewesen, immer die Wahrheit zu finden. Ein Prozess soll ja dazu dienen, immer die Wahrheit zu finden. Dies sei die Aufgabe eines Gerichtes. Sie aber habe das Gefühl, dass die Wahrheitsfindung nicht im Vordergrund stehe. Dies sei „menschlich ein so schwieriges Problem“. Frau Haverbeck führt ein Zitat von Kant an.

Auch findet Frau Haverbeck es kindisch, mit rechts und links zu argumentieren. Man muss schon allein wegen der Geschichte „völlig neu anfangen“. Man findet heutzutage nur noch „negative Sachen“. Sie bezieht sich hierbei auf die Zeitungen, die nur negative Berichte vermitteln. „Es muss doch positive Ereignisse geben“. Frau Haverbeck erzählt etwas über ihre Hamburger Zeit als Studentin. Sie habe ein soziales Experiment gemacht: Sie nahm einen Koffer, auf dem stand „bitte hier stehen lassen“. Weder am Hamburger Hauptbahnhof noch am Gänsemarkt wurde der Koffer entwendet. Nur in St. Pauli sei dieser abhandengekommen.

Dadurch führt Frau Haverbeck aus, dass Gut und Böse immer vorhanden sind. Dies sei besonders in den Romanen von Karl May zu finden. Frau Haverbeck darf nicht sagen, weshalb sie im Knast ist, weil die Äußerung darüber selbst strafbar ist. Dies dürfe also nicht offenkundig behandelt werden. Frau Haverbeck hofft dennoch, dass die deutsche Justiz ihre Moral und Ehre retten kann. Und sie beschreibt eine Atmosphäre der Lügen, die heutzutage herrsche. Aufgrund ihres hohen Alters und ihres Unfalls sagt sie wörtlich: „Ich bin ein Wrack“. Es gibt daher keine Rechtslage mehr, denn die Argumente der Kritiker werden nicht wahrgenommen. Sie sagt auch, dass sie wissen will, was ist. Jede Diskussion mit jedem ist mit ihr möglich. Ihr Ziel sei stets gewesen, alles zu tun, um Lügen zu vermeiden.

Frau Haverbecks Schlussworte waren an W. Narath gerichtet. Sie ist ihm für seine Arbeit dankbar.

14:40 Uhr: Zu dieser Schlussrede von Frau Haverbeck hat das anwesende Publikum Beifall gespendet. Nach dessen Verklingen ergriff die Richterin das Wort und jeder, der mitgeklatscht hat, wurde des Saales verwiesen. „Alle raus!“ Dies war die Aussage des Justizpersonals.

Pause der Verhandlung

15:12 Uhr: Nahrath und Frau Haverbeck unterhalten sich.

15:27 Uhr: Urteilsverkündung

Das Landesgericht in Hamburg verkündet, dass das Strafmaß für Ursula Haverbeck-Wetzel ein Jahr beträgt, nach Abzug aller anderen Ursachen. Rufe und andere Äußerungen des Publikums veranlassten Zuschauer, den Sitzungssaal unter lautstarken Unmutsäußerungen zu verlassen. Es blieb rund die Hälfte der Personen im Zuschauersaal.

Begründung der Richterin zu dieser Haftstrafe: Als Rechtsstaat muss man den Antisemitismus bekämpfen. Man habe eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung.

Die Urteilsbegründung

Eindeutiger Verstoß gegen § 130 StGB. Die Meinung des Rechtsanwalts Nahrath bezüglich der Demenz und Verbreitung ist absurd. Frau Haverbeck habe freiwillig dafür gesorgt, dass ihre Botschaften verbreitet werden. Es gibt auch einen Unterschied zwischen Leugnen und Lügen. Frau Haverbecks Äußerungen entstanden in der Zeit der Flüchtlingskrise, so dass diese gefährlich seien. Verweisung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die Tatsache, dass Frau Haverbeck viermal vorbestraft ist. Die Richterin hat das Pro & Kontra des Strafmaßes nochmal aufgezählt.

Für Frau Haverbeck spricht:

  • Hohes Alter
  • 9 Jahre Verhandlungsverzögerung

Gegen Frau Haverbeck spricht:

  • Vorstrafen
  • Reichweite
  • Uneinsichtigkeit
  • Die verurteilte Haftstrafe aus Berlin

Richterin erklärt Haverbeck ihre juristischen Möglichkeiten

Geldstrafe fällt aus, da Haverbeck selber wenig besitzt. Bewährung kann nicht gewährt werden, da sie keine Sozialprognose bekommen wird. Revision ist die letzte legale Möglichkeit, um dieses Urteil anzufechten. Die Revision muss innerhalb einer Woche zu Protokoll abgegeben werden. Dazu muss die Revision innerhalb von vier Wochen mit ausführlicher Begründung vorgelegt werden, sonst ist dieses Urteil rechtskräftig.

Die Richterin gab Frau Haverbeck weitere Worte mit:
Dieses Verfahren muss stattfinden, da Frau Haverbeck viele Anhänger und Fans hat, die wahrscheinlich Haverbecks Ansichten teilen. Daher sei die Haftstrafe folgerichtig. Als  Abschlusswort gibt die Richterin folgendes mit: Sie sei selber von ihrer Großmutter (1920er Jahrgang) aufgezogen worden und habe für ihr Leben andere Werte beigebracht bekommen, als es bei Haverbeck der Fall ist. Was Frau Haverbeck beibringen möchte, seien Lügen.

15:45 Uhr: Verhandlungsschluss

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