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§ 8 Landespressegesetz – 04/2007 – Richtiges Impressum

Wer Druckwerke, also Bücher, Broschüren, Flugblätter, Plakate, Tonträger, Bilddarstellungen, Musikalien, Zeitschriften, Zeitungen usw. herstellt, hat darauf zu achten, daß diese keinen strafbaren Inhalt haben. Darüber hinaus ist man verpflichtet, in den Druckwerken die Verantwortlichkeiten im Impressum offenzulegen. Dieses muß gemäß § 8 HPresseG die folgenden Angaben enthalten

  • den Namen und die Anschrift des Druckers
  • des Verlegers bzw. Verfassers bzw. Herausgebers
  • bei periodischen, d.h. wiederkehrend erscheinenden Druckwerken, also z.B. Zeitungen, zusätzlich den Namen und die Anschrift des verantwortlichen Redakteurs und
  • des für den Anzeigenteil Verantwortlichen.

Beim Namen der Verantwortlichen bedeutet dies die Angabe

  • des Familiennamens
  • des Vornamens

Die Rechtsprechung hat es dabei für ausreichend gehalten, daß nur der Anfangsbuchstabe genannt wird, wenn eine gerichtliche Ladung möglich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.1978, Az. 2 U 89/77).

Die Anschrift der Verantwortlichen bedeutet die Angabe

  • des Wohnortes
  • der Straße mit Hausnummer, entweder der Privatanschrift oder der Geschäftsanschrift.

Die Angabe des Postfaches soll dabei nicht erlaubt sein. Es sei aber darauf hingewiesen, daß zu dieser Frage noch keine Gerichtsentscheidung eines höheren Gerichtes bekannt ist.

Rechtswidrig ist – unterlassen Sie dies daher – die Angabe „ViSdP….“

Als Beispiel für ein richtiges Impressum für ein Flugblatt sei genannt:
Verfaßt und selbst hergestellt im Eigendruck von Mäxchen Treuherz, Neue Str. 1, 00123 Neustadt.

Als Beispiel für ein richtiges Impressum einer Zeitschrift sei genannt:
Herausgegeben von der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich e.V.“, Neue Str. 1, 00123 Neustadt,
Druck: Gutendruck GmbH, Hauptstr. 1, 00123 Neustadt,
Verantwortlicher Redakteur und für den Anzeigenteil verantwortlich: Mäxchen Treuherz, Neue Str. 1, 00123 Neustadt

Näheres hierzu können Sie im Rechtsratgeber „Mäxchen Treuherz“, Seiten 104 ff. erfahren.
Das Deutsche Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V. bittet daher um folgendes:

  1. Gegen Bußgeldbescheide legen Sie bitte Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
  2. Fordern Sie Entscheidungen aus unserem Archiv an.
  3. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält !

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