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03/2013 – §§ 5, 15 VersG – Juristische Ohrfeige für Stadt Gera

Ein besonders skurriles Beispiel für „politische Korrektheit“ lieferte die Versammlung eines Betroffenen am 20.02.2013 in Gera:

Er hatte auf seiner Versammlungsanmeldung bei dem Wort „Abschlusskundgebung“ die beiden „ss“ etwas eckig geschrieben. Die Stadt Gera unterstellte ihm die Verwendung einer doppelten Siegrune und verbot die Versammlung mit der Begründung, durch diese Schreibweise in der Anmeldung drohten während der Demonstration Straftaten gemäß § 86a StGB (Verfassungswidrige Kennzeichen). Sowohl das VG Gera als auch das OVG Weimar hoben in ihren Beschlüssen vom 22.02.2013, Az. 1 E 84/13 Ge bzw. 3 EO 132/13 das Versammlungsverbot auf und belehrten die Stadt Gera mit harten Worten. Das VG Gera konnte in der Anmeldung keine Sieg-Runen erkennen und sprach von einem Verbot, das „aus mehreren Gründen neben der Sache“ liege, „reiner Spekulation“ und einer „grob rechtswidrigen Art des Umgangs“ der Behörde mit dem Begehren des Betroffenen, und daß Versammlungsverbote „gerade nicht an die Gesinnung….anknüpfen“ dürften und die Behörde „zu einem versammlungsfreundlichen Verhalten verpflichtet“ sei. Das OVG steigerte dies noch mit den folgenden Worten, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen: „Das behördliche Verhalten ist grob rechtswidrig…unter Verstoß gegen das Grundgesetz und unter gröblicher Mißachtung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts….Gerade aus den Erfahrungen mit totalitäreren Herrschaftssystemen resultiert das grundgesetzliche Verbot, in Freiheitsrechte aus Gründen einzugreifen, die nur an die (tatsächliche oder vermeintliche) Gesinnung einer Person anknüpfen. Auch deswegen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit eine besondere Kraft und Bedeutung verliehen. Es ist Aufgabe und Dienstpflicht der Entscheidungsträger der Antragsgegnerin, dies im Rahmen ihrer Amtswaltung zu beachten.“

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

  1. Verhalten Sie sich friedlich und gesetzestreu.
  2. Wenn Versammlungsverbote gegen Sie verhängt werden, legen Sie Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
  3. Fordern Sie Entscheidungen zum Versammlungsrecht aus unserem Archiv an.
  4. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zur Versammlungsfreiheit und zur Meinungsreiheit und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

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