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288. & 289. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

15. & 16 Juli 2016 – 288. & 289. Prozesstag

Diesmal wurde die Verhandlungswoche an einem Montag eröffnet und eine Zeugin aus Dresden weiter gehört, die Beobachtungen an der „Praxis“ gemacht hatte. Sie berichtete, daß sie kurz nach dem Vorfall dort Barrikaden im Hauseingang der Praxis wahrgenommen hatte. Außerdem bestätigte sie noch einmal, daß ein Radiosender am Morgen über die Möglichkeit eines rechten Aufzuges durch eben diesen Stadtteil informiert hatte.

Von der Verteidigung wurde unter anderem ein Aussetzungsantrag wegen unzureichender Akteineinsichtmöglichkeiten gestellt. Sie fordert die Aushändigung von Daten auf digitalen Datenträgern.

Da, anlässlich der 4-jährigen Prozessdauer, die Presse anwesend war, liefen sowohl die Verteidiger als auch der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt zu ungewohnter Form auf. Sie wurden ungemein redselig, der Vorsitzende schmückte seinen Sitzplatz mit einer Hakenkreuz-Tischstandarte, möglicherweise um dem Pressefotografen ein Klischeefoto zu ermöglichen, und OstA Schmengler ließ sich vernehmen, der „129er“ sei gar nicht sein Credo. Man erkannte das Verfahren als langjähriger Beobachter kaum wieder.

Dies alles beruhigte sich wieder etwas am darauffolgenden Dienstag. Der geladene Zeuge Markus R. erschien gar nicht erst. Der Vorsitzende zierte sich etwas den zu diesem Ausbleiben gehörigen E-Brief vorzulesen, da er ihn als „verwirrt“ bewertete. Auf der Anklagebank saß die junge Platzhalterin des OstA Schmengler, welche nun auch einmal in Aktion treten konnte und einen Vorschlag zu Höhe des zu verhängenden Ordnungsgeldes machte (300Eu/5 Tage OH). Der Tag wurde noch ein bisschen mit Asservaten gefüllt, welche möglicherweise die Ähnlichkeit der Interessen einiger Angeklagter indizieren sollten. Ein Foto eines eventuell als Aufmunterung für den vor diesem Verfahren kurzzeitig inhaftierten David H. gestalteten Banners war ebenso zu sehen. Ironischerweise entschied sich eben Dieser, im jetzigen Verfahren mit der StA zusammen zu arbeiten, um als Belohnung für die Belastung anderer Angeklagter aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.

Schliesslich wurde noch ein recht aktuelles Urteil des BGH thematisiert, welcher im Fall der „AN Göppingen“ die Hürden eines 129er-Verfahrens verdeutlichte.

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