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“AN Göppingen” – Prozess: 40. und 41. Prozesstag

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im “AN Göppingen”-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht. Gegen vier Angeklagte wird aufgrund des Tatvorwurfs der “mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall” u.a. ein politischer Schauprozess geführt. Noch immer schmoren zwei der Angeklagten seit dem 26. Februar 2014 in den Kerkern des hiesigen Systems.

von Der III. Weg

40. Prozesstag – 13.07.2015

Der 40. Prozesstag begann mit der erneuten Vernehmung des LKA-Beamten POK S., der zu zwei von ihm geführten Vernehmungen Angaben machte. Beide damals vernommene Personen konnten jedoch wenig aufschlussreiche Angaben machen, da sie zum einen bei den von der Staatsanwaltschaft als “Vereinssitzungen” bezeichneten Treffen nicht anwesend waren und zum anderen ihre vermeintlichen Kenntnisse über Dritte erfahren haben wollen.

Als nächstes betrat ein Gutachter den Zeugenstand, der befragt wurde, da beim Angeklagten Daniel Reusch möglicherweise eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht in Frage kommt, weil er bei den vorgeworfenen Taten zum Teil noch “Heranwachsender” (unter 21 Jahre) war. Insgesamt befürwortete der Gutachter die Anwendung des Jugendstrafrechts für den Fall einer Verurteilung. Er berichtete von dem Gespräch und den durchgeführten Tests mit dem Angeklagten, der vollumfängliche Aussagen machte. Laut seiner Aussage ergab sich zum einen, dass er wohl über ein mangelndes Selbstwertgefühl verfügte und durch seine Beteiligung an den Tätigkeiten der “AN Göppingen” eine Aufwertung für sich selbst erfuhr. Zum anderen war interessant, dass der Gutachter auch sagte, dass Reusch zwar seine politischen Tätigkeiten einstellte, jedoch immer noch eine “sehr kritische Einstellung zu Ausländern” habe und auch vom “Stolz auf sein Land” sprach.

Der Ausstieg von Daniel R. erfolgte somit nach Einschätzung des Gutachters nicht wegen einer Änderung seiner politischen Ansichten, sondern weil er sich in der U-Haft vergangenen Jahres “allein gelassen gefühlt habe” und “alles getan habe, um aus der U-Haft zu kommen”.

Es folgten weitere Polizeibeamte als Zeugen, die unter anderem an den Durchsuchungsmaßnahmen im Februar 2014 beteiligt waren und hier Vernehmungen führten. Inhaltlich waren diese Vernehmungen jedoch nicht belastend und die vernommenen Personen gaben unter anderem an, dass ihnen keine Straftaten der “AN Göppingen” bekannt seien und die “AN GP” für sie als Organisatoren von Demonstrationen standen.

Es erschien am Nachmittag der letzte geladene Zeuge am Prozess, der jedoch als vermeintliche “Umfeldperson” ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht hatte und folgerichtig auch von diesem Gebrauch machte.

41. Prozesstag – 14.07.2015

Nachdem am Vortag der letzte Zeuge der Hauptverhandlung geladen war, gab am 41. Prozesstag der Angeklagte Stephan H. eine selbst verlesene Erklärung ab. Grundtenor der Erklärung war, dass bei den regelmäßigen Sitzungen in Geislingen kein homogener Personenkreis, sondern Personen mit “AN Göppingen”-Bezug, Parteimitglieder, als auch sonstige politisch national orientierte Personen anwesend waren. Er selbst habe sich nie zu “AN Göppingen” zugehörig gefühlt, so H. Außerdem sei keine einzige Sprüherei oder eine sonstige Straftat bei den Sitzungen durchgesprochen oder geplant worden.

Aus der Erklärung von Stephan H. wurde deutlich, dass er und andere aus seinem Umfeld weniger Wert auf politische Betätigung als auf Trinken und Feiern legten. Zum Abschluss seiner Erklärung sagte er noch, dass er sein Leben ändern wolle und “im Gegensatz zu Reusch nicht die Füße hochlege” seit seiner Entlassung aus der U-Haft. Daniel Reusch sei im Übrigen nur im “Aussteigerprogramm”, um im Prozess besser weg zu kommen und hätte ihm während einer Verhandlungspause auch gesagt, dass er es “bereue, eine Aussage getätigt zu haben”. Nachdem Stephan H. seine Erklärung abgegeben hatte, ergriff kurz Daniel Reusch das Wort. Vorwiegend schien es den beiden darum zu gehen “schmutzige Wäsche” zu waschen und es war ein eher peinliches Bild, das die beiden Angeklagten abgaben.

Die Verteidiger der beiden bislang schweigenden und noch immer inhaftierten Angeklagten kündigten bereits an, dass ihre Mandanten Erklärungen abgeben werden. Diese sollen am nächsten Prozesstag, den 20.07. erfolgen. Der weitere Prozessverlauf wird sich dann laut Kammer danach ergeben, auch was die weiteren Prozesstage bis zu einem Urteil angeht. Dieses könnte möglicherweise im August erfolgen und wird mit Spannung erwartet.

Zeigt euch auch weiterhin solidarisch und schreibt den beiden inhaftierten und standhaften Kameraden, oder besucht den Mammutprozess in Stuttgart. Auf der Netzseite des Landgericht Stuttgart findet ihr die aktuellen Verhandlungstermine. Wer die beiden Nationalisten hinter Gitter finanziell unterstützen oder ihnen schreiben möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Kontakt: der-dritte-weg(at)gmx.de

Wie immer gilt auch hier: Jeder Betrag hilft das erfahrene Unrecht zu lindern!

Solidarität ist eine Waffe – Freiheit für alle Nationalisten!

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