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§§ 130, 185 StGB – 03/2012 – Äußerung “Verbrecher ist, wer dem Wort “Integration” zustimmt,” ist erlaubt

Wieder einmal erging ein erfreuliches Urteil zum Thema “ausländerkritische Äußerungen”.

Ein Bezirksverordneter in der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin sagte dort im November 2008 u.a.: “Multikultur ist gescheitert…geht es….um die Verdrängung der deutschen Mehrheitsbevölkerung….in eine Auflösungsgesellschaft….Diese Auflösung ist….nichts anderes als Völkermord. Völkermord aber ist ein Verbrechen, und jeder, der dem Wort Integration zustimmt, muß sich auch gefallen lassen, als Verbrecher bezeichnet zu werden….Was wir in Lichtenberg und was wir in Berlin und Deutschland brauchen, ist keine Integration, sondern ein Konzept zur Ausländerrückführung.” Andere Bezirksabgeordnete erstatteten daraufhin Strafanzeige wegen § 185 StGB (Beleidigung). Die Staatsanwaltschaft verneinte eine Strafbarkeit nach § 130 StGB (Volksverhetzung) und erhob nur Anklage wegen Beleidigung.

Das Landgericht Berlin sprach den Bezirksverordneten auch insofern durch Urteil vom 23.10.2010, Az. 81 Js 4517/08, frei, weil seine Äußerung unter die Wahrnehmung berechtigter Interessen und die Meinungsfreiheit gemäß § 193 StGB iVm Art. 5 GG fällt. Die Staatsanwaltschaft nahm die eingelegte Revision zurück (Kammergericht Berlin, Beschluß vom 13.09.2011 zu demselben Aktenzeichen), es verblieb also bei dem Freispruch.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

  1. Verhalten Sie sich friedlich und gesetzestreu.
  2. Lassen Sie Schriften, Tonträger, Auftritte im Internet, Aufkleber, Reden und sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt prüfen, der sich u.a. mit § 130 StGB und auch mit der neuen Gesetzesverschärfung auskennt.
  3. Wenn Strafverfahren oder Verbote gegen Sie wegen § 130 StGB eingeleitet oder verhängt werden, legen Sie Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
  4. Fordern Sie Entscheidungen zu § 130 StGB aus unserem Archiv an.
  5. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zur Meinungsfreiheit und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

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