Immer wieder ereifern sich Politiker und Medien über die Einschränkungen der Meinungsfreiheit in anderen Staaten der Welt und prangern die Menschenrechtsverletzungen in China und andernorts an.
Die BRD sollte sich aber nicht so sehr um auswärtige Staaten kümmern, sondern lieber selbst überprüfen, wie es mit der Meinungsfreiheit hierzulande steht. Im folgenden nennen wir die Zahl der Strafverfahren, die in der BRD in der Zeit von 2015 bis 2020 wegen der §§ 86, 86a StGB (Verfassungswidrige Propagandamittel und verfassungswidrige Kennzeichen) und § 130 StGB (Volksverhetzung) gegen politisch unkorrekte Deutsche durchgeführt wurden, die Zahlen haben wir aus den Verfassungsschutzberichten des Bundesinnenministerium entnommen (zu finden im Netz unter www.verfassungsschutz.de oder www.verfassungsschutzberichte.de).
Jahr |
§§ 86, 86a StGB |
§ 130 StGB |
Summe |
---|---|---|---|
2015 |
12.154 |
6.676 |
18.830 |
2016 |
12.476 |
6.432 |
18.908 |
2017 |
11.894 |
4.861 |
16.755 |
2018 |
12.404 |
4.652 |
17.056 |
2019 |
13.998 |
5.067 |
19.065 |
2020 |
13.425 |
6.545 |
19.970 |
Ob alle aufgezählten Strafverfahren zu einer Verurteilung geführt haben oder nicht ist uns unbekannt. Uns liegen überdies die Urteile einiger derartiger Strafverfahren vor, die für uns vollkommen unverständlich sind. Germanische Runen sind für uns keine verfassungsfeindlichen Kennzeichen, und eine bloße Kritik und Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft ist für uns keine Volksverhetzung. Wir halten diese hohe Anzahl von Strafverfahren und die Verhängung von Haftstrafen ohne Bewährung wegen bloßer Äußerungen für mehr als fragwürdig im Hinblick auf die Meinungsfreiheit.
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