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Europarecht – 10/2007 – Gefahren des Europäischen Haftbefehls

Immer wieder werden wir gefragt, welche Gefahren der Europäische Haftbefehl in sich birgt, so daß wir im Folgenden einen kurzen Überblick hierüber geben:

Der Rat der Europäischen Union hat einen Rahmenbeschluß über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten beschlossen. Darin ist in Artikel 2 geregelt, daß Täter bestimmter Straftaten an die Staaten der Europäischen Union ausgeliefert werden. Diese Straftaten betreffen nicht nur solche, die im Zusammenhang stehen mit Terrorismus, sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie, Drogenhandel, Korruption usw., sondern auch solche, die im Zusammenhang stehen mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Sicherlich fallen darunter in der BRD Volksverhetzung gemäß § 130 StGB und in anderen europäischen Staaten deren Anti-Rassismus-Gesetze.

Dieser Rahmenbeschluß gilt in den einzelnen Ländern nicht unmittelbar, sondern nur dann, wenn er durch jeweilige Gesetze in nationales Recht umgesetzt wurde. Dies geschah, und zwar in der BRD durch das Europäische Haftbefehlsgesetz vom 21.07.2004, BGBl. I, 1748. Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 18.07.2005, Az. 2 BvR 2236/04, zu finden in NJW 2005, 2289 dieses Gesetz jedoch für nichtig erklärt, weil es gegen die Grundrechte der Art. 2 I iVm Art. 20 III (Rechtsstaatsgebot), 16 II (Auslieferungsverbot) und 19 IV (Rechtswegegarantie) GG verstößt.

Das bedeutet, daß Deutsche aus der BRD aufgrund des Europäischen Haftbefehls zur Zeit nicht an andere europäische Staaten ausgeliefert werden dürfen. Wenn aber in der BRD ein neues Europäisches Haftbefehlsgesetz erlassen wird, kann dies dann doch geschehen.
Das bedeutet umgekehrt, daß Bürger anderer europäischer Staaten z.B. wegen Volksverhetzung, die sie nicht in der BRD, sondern in einem anderen EU-Staat begangen haben, aufgrund des Europäischen Haftbefehls an die BRD ausgeliefert werden dürfen, – auch wenn es in dem anderen EU-Staat keine Vorschrift wie § 130 StGB gibt. Ein solcher Fall wurde hier bereits bekannt, nämlich die Auslieferung von Gerd Honsik von Spanien nach Österreich.

Abschließend wie immer die Bitte: Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

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