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IMK fordert Verbot von Indymedia und verschärft Ausreiseuntersagungen

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Die Innenministerkonferenz (IMK) hat unter Vorsitz des Bundeslandes Hamburg ein Verbot der linkskriminellen Internetplattform „Indymedia“ gefordert und gleichzeit schärfere Ausreiseuntersagungen gegen „Extremisten“ beschlossen.

In einem Beschluss, der auf der von Netzseite der IMK veröffentlicht wurde, soll das Bundesinnenministerium prüfen, „alle rechtlichen Möglichkeiten“ auszuschöpfen, um ein vollständiges Verbot von indymedia.org durchzusetzen. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, sich innerhalb der eigenen Ressorts und Strukturen dafür einzusetzen, dass der Vorstoß politisch und rechtlich möglichst wirksam umgesetzt werden kann.

Begründet wird der Schritt vor allem mit einer anhaltend hohen Bedrohungslage, die dem Linksextremismus zugerechnet wird. Als konkrete Anlässe werden neue Anschläge auf kritische Infrastruktur sowie gewaltsame Ausschreitungen genannt. Darüber hinaus verweist die IMK auf eine Entwicklung, nach der sich innerhalb der Szene eine zunehmende internationale Vernetzung herausbilden soll. Vor diesem Hintergrund argumentiert die Konferenz, die innere Sicherheit müsse „effektiver“ geschützt werden. Ein entschiedenes Vorgehen gegen Strukturen, die solche Aktivitäten ermöglichen oder unterstützen, wird dabei als notwendig angesehen.

In dem Beschluss werden mehrere Maßnahmenfelder angesprochen. Besonders im Fokus stehen straf- und gefahrenabwehrrechtliche Instrumente. Dazu zählen laut Text die Möglichkeit, Netzseiten zu beschlagnahmen, Hosting-Provider zur Löschung aufzufordern und Netzsperren zu erlassen. Ziel dieser Schritte sei es, die Plattform als Kommunikations- und Organisationsmöglichkeit umfassend zu unterbinden. Mit der Kombination aus technischen, behördlichen und rechtlichen Mitteln soll verhindert werden, dass Inhalte verbreitet oder über die Plattform Kontakte organisiert werden.

Der aktuelle Vorstoß knüpft an frühere staatliche Schritte an. Bereits im Jahr 2017 wurde ein „Indymedia“-Ableger namens „Linksunten“ vom damaligen Bundesinnenministerium auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. In der Folge kam es zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen sowie zu Straf- und Verwaltungsverfahren gegen Betreiber und Unterstützer der Plattform. Allerdings führten spätere gerichtliche Entscheidungen dazu, dass Teile der Razzien als rechtswidrig eingestuft wurden und weitere Verfahren eingestellt wurden, weil eine konkrete Betreiberstruktur nicht ausreichend nachweisbar gewesen sei. Auch die rechtliche Bewertung, ob die Plattform als Verein einzuordnen sei, blieb umstritten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Einstufung jedoch in einem Urteil aus dem Jahr 2020.

Neben der unmittelbaren Plattformbezogenheit will die IMK laut Beschluss auch auf Themenfelder reagieren, die sie als zivilgesellschaftlich relevant bezeichnet, die aber ihrer Ansicht nach zunehmend von linksextremistischen Strukturen instrumentalisiert würden. Genannt werden dabei etwa der Klimaschutz, Fragen sozialer Gerechtigkeit sowie die Wehrpflicht. Die Bundesländer kündigen dafür eine bundesweite Strategie an, mit der linksextremistisch motivierte Straftaten und entsprechende Strukturen konsequent verfolgt und bekämpft werden sollen.

Das Bundesinnenministerium, das von Alexander Dobrindt (CSU) geleitet wird, soll den Ländern zudem bis zur Herbstsitzung 2026 ein aktuelles Lagebild vorlegen. Vorgesehen ist ein „Bundeslagebild gewaltorientierter Linksextremismus“, das die Grundlage für die weitere politische und sicherheitsbehördliche Ausrichtung liefern soll.

In all diesen Forderungen klingt zwar entschlossene Härte an, doch es bleibt mehr als zweifelhaft, dass daraus tatsächlich ein durchgreifendes Verbot folgt – oder dass die Linkskriminellen auch nur erhöhten Verfolgungsdruck verspüren werden. Die Vergangenheit hat allzu oft gezeigt, dass Ankündigungen dieser Art am Ende heiße Luft waren, während sich für die Betroffenen rechtlich und praktisch wenig änderte. Selbst wenn neue Schritte geplant werden, spricht vieles dafür, dass eine breite politische Unterstützung, darunter zahlreiche linke NGOs sowie linke und grüne Kräfte in den Parlamenten, den Druck gegen die linkskriminelle Bewegung eher abfedern wird. Am Ende wird es daher wohl nicht zu einem konsequenten, tatsächlich wirksamen Vorgehen kommen.

Beschlossen wurde jedoch außerdem eine Verschärfung von Ein- und Ausreiseuntersagungen gegen „gewaltbereite Extremisten“. Solche Ausreiseuntersagungen sind zwar bereits heute gängige Praxis; bislang kann man diese Maßnahmen jedoch häufig durch eine Eilklage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht wieder aufheben. Die Linkskriminellen, vor allem aber die nationale Bewegung, wird eher früher als später erkennen, welche weiteren Schikanen das BRD-Regime als Nächstes plant …

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