Wenn es um das unnötige Belästigen und Nerven der Bevölkerung geht, sind nicht nur die Verfassungsschutzbehörden ganz vorne mit dabei. Auch die LKA‑Behörden, allen voran die Staatsschutzabteilungen, versuchen gerne ungefragt mit politisch engagierten Menschen in Kontakt zu treten.

Wie verhält man sich jetzt?
Wir haben in diesem Fall vorsorglich einmal einen Rechtsanwalt kontaktiert; dieser gab den Rat, diese Schreiben wie auch eine Beschuldigtenvernehmungsvorladung zu behandeln und einfach zu ignorieren.
Damit ist das Thema aber noch nicht vom Tisch. In vielen Fällen kommen dann zweite und dritte Vorladungen ins Haus geflattert. Da auch diese ignoriert werden, die sogenannten Staatsschützer aber unbedingt mit der Person sprechen wollen, kommt es mitunter zu einem Hausbesuch, bei dem die Gefährderansprache vor Ort durchgeführt wird.
Das klingt jetzt schlimmer, als es ist. Praktisch sieht das meist so aus: Zwei bis drei Beamte klingeln, tragen dir ihre Nöte und Sorgen vor und gehen danach wieder.
Verhaltenstipps
- Die Staatsschützer natürlich nicht in deine Wohnung lassen.
- Mache keine Aussagen. Höre zu und sage nichts.
- Ein nachträglich erstelltes Gedächtnisprotokoll zum Gespräch, das du an deine Bezugsgruppe oder eine unterstützende Stelle (z. B. SfN) weiterleitest, kann sinnvoll sein.
Rechtlich ist eine Feststellungsklage gegen eine Gefährderansprache meist chancenlos, da der damit verbundene Eingriff von Gerichten oft als geringfügig bewertet wird.
Für den Fall, dass du doch mit den Bullen plaudern möchtest, nehmen wir dir etwas den Wind aus den Segeln: Die Beamten fertigen im Nachhinein Protokolle über das Gespräch an, und wenn du als Labertasche aufgefallen bist, könnte kurz darauf der Verfassungsschutz bei dir auf der Matte stehen, um dich als Spitzel – oder im BRD‑Jargon – als Vertrauensperson anwerben zu wollen.
Das wird wohl nicht dein Ziel sein, daher: schweige!
Mit den Repressionsorganen der BRD gibt es nichts zu besprechen.


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