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Urteil: Bitcoin-Diebstahl legalisiert

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Am 11. Juli 2025 gab das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eine Entscheidung bekannt, die sowohl in juristischen Kreisen als auch in der Bitcoin-Gemeinschaft für Aufsehen sorgte: Der unbefugte Transfer von Kryptowährungen wird in Deutschland nicht als Diebstahl im Sinne des Strafgesetzbuches betrachtet.

Dem Urteil liegt ein “Verschwinden” von Millionenwerten zugrunde. Ein IT-Administrator unterstützte einen befreundeten Entwickler einer Kryptowährung bei der Einrichtung einer Wallet. Dadurch erhielt der IT-Administrator Zugang zur Seed-Phrase, die dem Besitzer die vollständige Kontrolle über das Wallet verleiht. Nach dem Start des Krypto-Projekts lagen Token im Wert von 2,5 Millionen Euro auf der Wallet, und der IT-Administrator nutzte seinen heimlichen Zugang. Er sendete sich diese Token auf seine private Wallet. Der Entwickler der Kryptowährung und all seine Anleger wurden aus ihrer Sicht bestohlen – die Kryptowährungen waren schließlich ohne Zustimmung und gegen seinen Willen entwendet worden.

Das deutsche Strafrecht sieht das jedoch etwas anders. Zunächst lehnte es das zuständige Landgericht in Göttingen ab, einen Arrest über die Wallet des Täters zu verhängen. Der Entwickler der Kryptowährung und Anzeigenersteller ging in Berufung, aber das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und erklärte, dass kein ausreichender Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Der Grund dafür ist, dass Kryptowährungen nicht als „Sachen“ im Sinne des § 242 StGB betrachtet werden. Der Diebstahlsdelikt setzt jedoch die Wegnahme einer körperlichen, beweglichen Sache voraus, was auf digitale Token nicht zutrifft. Auch alternative Strafvorschriften wie Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) oder Datenveränderung (§ 303a StGB) ließen sich aus Sicht des Gerichts nicht anwenden. Die Verwendung des privaten Schlüssels stellt keine Täuschung dar, die für einen Betrug erforderlich wäre. Zudem ist die Seed-Phrase offensichtlich nicht durch besonders gesicherte Systeme geschützt, weshalb es auch an einem geschützten Datenbereich im Sinne des Ausspähens mangelt. Darüber hinaus kann die Blockchain-Transaktion selbst nicht als Datenveränderung angesehen werden, da sie technisch korrekt und im Einklang mit dem Netzwerkprotokoll durchgeführt wurde.

Letztendlich blieb der Täter straffrei, obwohl er identifiziert wurde und sich mit den erbeuteten 2,5 Millionen Euro ein angenehmes Leben ermöglicht hat.

Dieses Urteil ist eine Einladung an Kriminelle, birgt aber auch andere Risiken. Damit kommen wir jetzt zum politischen Aktivismus. Nicht wenige Aktivisten haben Bitcoin als zensurresistentes Zahlungsmittel oder einfach als Wertspeicher für sich entdeckt. Was würde eigentlich geschehen, wenn beispielsweise eine Hausdurchsuchung bei einem Aktivisten durchgeführt wird?

Stellen wir uns einmal vor, dass während einer Hausdurchsuchung die Kriminalbeamten auf deine Seed-Phrase stoßen. In diesem Szenario nehmen sie die Seed-Phrase zwar nicht physisch mit und entwenden sie nicht, aber sie entscheiden sich, ein Foto davon zu machen. Anschließend nutzen sie diese Informationen, um alle damit verbundenen Coins zu transferieren. In einer solchen Situation würde es nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen ganz klar so aussehen, dass dies nicht als Diebstahl eingestuft werden kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen definieren Diebstahl als die Wegnahme einer körperlichen Sache, was hier nicht der Fall ist.

Das gilt natürlich auch, wenn der Aktivist seine Bitcoin auf einer Kryptobörse aufbewahrt. In diesem Fall überlässt du dein Eigentum freiwillig einem Verwahrer. Du musst nicht nur Vertrauen zu ihm haben, sondern er muss auch bereit sein, deine Bitcoin nicht einzufrieren, falls ein Gerichtsbeschluss ergeht. Allerdings wird keine regulierte Börse einen solchen Beschluss ignorieren. Daher liegt die Verantwortung für den Schutz digitaler Vermögenswerte in Deutschland angesichts dieser juristischen Realität ausschließlich beim Eigentümer der Kryptowährung.

Da der Strafverfolgungsapparat im Ernstfall häufig nicht unterstützen kann und sogar gegen den Inhaber vorgehen könnte, ist ein sicherer Umgang mit privaten Schlüsseln von großer Bedeutung. Besitzer von Bitcoin und anderen Kryptowährungen müssen sich bewusst sein, dass Verluste durch Diebstahl oder unbefugten Zugriff in der Regel nicht rückgängig gemacht werden können. Daher sind technische Maßnahmen zur Selbstverwahrung, wie sichere Offline-Verwahrung, Hardware-Wallets und Seed-Backup-Strategien, unerlässlich.

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3 Kommentare

  • soso, nur bewegliche Sachen können strafrechtlich “gestohlen” werden.
    Dann hacke ich mich in ein fremdes Konto oder eine Bank ein, transferiere elektronische Zahlen aus Einsen und vielen Nullen (keine “Sache” lt. Gericht) auf mein Konto, und das ist dann legal. Solche Gerichtsentscheidungen können nur in einem “failed state” ergehen.

    • Im Fall des im Artikel behandelten Diebstahls von Bitcoin können alternative Strafvorschriften wie Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) oder Datenveränderung (§ 303a StGB) nicht zur Anwendung kommen. In deinem Fall hingegen wäre dies anders und könnte zu einer (möglichen) Verurteilung führen.

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