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Ist das Übertrampeln der EU-Flagge strafbar?

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Bei einer Demonstration der Partei „Der Dritte Weg“ wurde eine EU-Flagge auf die Straße gelegt, und die Demonstranten schritten darüber hinweg. Es dauerte nicht lange, bis sich Zecken und linke Medien darüber echauffierten und unter anderem über Twitter versuchten, einen Shitstorm zu initiieren. Die Polizei wurde daraufhin von Hunderten Accounts über diese Demonstration informiert und von den Zecken aufgefordert, Ermittlungen gegen die Demonstranten einzuleiten.

Der Polizei erschien dieses Verhalten wohl zu blöd, und so teilte sie auf ihrem Twitter-Account dieses Bild. Ja, es gibt einen Schutz von Flaggen, jedoch umfasst der strafrechtliche Schutz nicht die EU-Flagge.

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Das Urteil des VG Chemnitz ist vom 20.03.2019 und das Aktenzeichen lautet, wie angegeben, 2 K 932/18

Schade, liebe Zecken, da habt ihr wohl im trüben gefischt.

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2 Kommentare

  • Seltsam nur, daß die Gehirngewaschenen Gummidödel nicht mal ihre gesetzliche Pflicht zur REMONSTRATION wahrnehmen, sondern alle sich einig sind: Immer weiter so, wir sägen an unserem eigenen Ast, alles SUPER – Volkstod jawoll! Ich mache den Scheiß nicht länger mit! Was können wir noch tun? Ich will KONKRETES und kein Demonstrationsgelaber mehr! Das geht so nicht! AUFHÖREN!

  • Vielen Dank liebe Polizei Sachsen für dieses schöne Infobild.

    Geschmacklos? Verwerflich? Darüber lässt sich aber streiten 😀

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