Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
20. & 21. Dezember 2016 – 318. & 319. Prozesstag
Die Verhandlungswoche begann am Dienstag mit Vernehmung des ehemaligen Angeklagten Schul., der jetzt als Zeuge geladen war. Dieser berief sich umfassend auf ein Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 StPO. Danach gab es eine Diskussion um die „Unverzüglichkeit“ von Anträgen, welche der Vorsitzende meint, selbst definieren zu können. Es folgten weitere Anträge der Verteidigung.
Am Mittwoch regnete es Ablehnungsanträge. Das Thema „Unverzüglichkeit“ und die heutige Stellungnahme der Kammer dazu erregte die Gemüter und forderten die Verteidigung zu diversen (Ablehnungs-)anträge heraus. So verschwand die Kammer alle zehn Minuten zur Beratung.
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