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§§ 130 StGB – 11/2012 – „Ausländerrückführungsprogramm“ ist erlaubt

Wieder einmal erging ein erfreuliches Urteil zum Thema „ausländerkritische Äußerungen“.

Eine politisch unkorrekte Partei hatte im Bundestagswahlkampf 2008 im Internet ein Flugblatt mit einem „Ausländerrückführungsprogramm“ veröffentlicht, in dem  gefordert wurde, daß

  • Arbeitsplätze von Arbeitsvermittlungsstellen nur dann an eine begrenzte Zeit an Ausländer vergeben werden dürften, wenn kein gleich qualifizierter Deutscher hierfür zur Verfügung stehe,
  • Ausländer aus dem deutschen Sozial- und Rentenversicherungssystem ausgegliedert werden sollten, wobei erworbene Auszahlungsansprüche nicht verloren gehen sollen,
  • das Ausländergesetz strikt angewendet werden solle,
  • Ausländer kein Eigentum an Grund und Boden in Deutschland erwerben dürften,
  • das einklagbare Recht auf Asyl gestrichen werden solle.

Das Kammergericht Berlin sprach den Angeklagten durch Beschluß vom 08.10.2012, Az. (4) 121 Ss 161/12 (193/12) vom Vorwurf der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB frei, weil das „Ausländerrückführungsprogramm“ nicht zum Haß aufstachelt, weil die Ausländer nicht als minderwertig und auch nicht ohne Existenzrecht in der Gemeinschaft dargestellt werden. Den Ausländern werden keine negativen Eigenschaften oder sonstigen sozial unerträgliche Verhaltensweisen zugeschrieben, und eine Enteignung der Ausländer wird nicht gefordert.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

  1. Verhalten Sie sich friedlich und gesetzestreu.
  2. Lassen Sie Schriften, Tonträger, Auftritte im Internet, Aufkleber, Reden und sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt prüfen, der sich u.a. mit § 130 StGB und auch mit der neuen Gesetzesverschärfung auskennt.
  3. Wenn Strafverfahren oder Verbote gegen Sie wegen § 130 StGB eingeleitet oder verhängt werden, legen Sie Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
  4. Fordern Sie Entscheidungen zu § 130 StGB aus unserem Archiv an.
  5. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zur Meinungsfreiheit und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

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