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§ 130 StGB – 03/2010 – Erlaubte ausländerkritische Äußerungen

Nachdem endlich zahlreiche Betroffene Rechtsmittel bis zur letzten Instanz eingelegt haben, sind die ausländerkritischen Äußerungen eines der wenigen Rechtsgebiete, in denen höchste Gerichte in der letzten Zeit Urteile gefällt haben, in denen die strengen Entscheidungen der unteren Instanzen insbesondere zu § 130 StGB (Volksverhetzung) als rechtswidrige Einschränkungen der Meinungsfreiheit aufgehoben wurden. Entscheidende Weichenstellungen gaben die Entscheidungen des BVerfG vom 12.11.2002, Az. 1 BvR 232/97 – 54B02 – und vom 25.03.2008, Az. 1 BvR 1753/03 – 54B08 – und vom 04.02.2010, Az. 1 BvR 369/04 u.a. – 54B10 -.

Wir geben Ihnen daher einen Überblick über die ausländerkritischen Äußerungen, die die Rechtsprechung für erlaubt angesehen hat:

– die Forderung „Ausländer raus“, – aber nur dann, wenn keine weiteren,  z.B. militanten, einschüchternden Umstände hinzutreten (BVerfG, Beschluß vom 04.02.2010, Az. 1 BvR 369/04 u.a. mwN  – 54B10 -),

– eine Wahlwerbesendung, in der es u.a. heißt: „Ausweisung aller kulturfremden Ausländer“ (VGH Kassel, Beschluß vom 04.01.2008, Az. 8 B 17/08 – 54N08 -),

– ein Aufkleber mit einer orientalischen Familie auf einem fliegenden Teppich und dem Zusatz „Guten Heimflug“ (OLG München, Beschluß vom 09.02.2010, Az. 5 Sr RR (II) 9/10 und AG Berleburg, Urteil vom 15.08.1997, Az. 4 Ds 45 Js 44/97 – 54K10 + 54P97 –),

– die Forderungen “Gegen die Abschaffung des deutschen Volkes” – “Wir sind das Volk” – “Kein Rassismus gegen unser Volk” – “Wenn wir kommen, fliegen andere heim” (VG Frankfurt/Main, Beschluß vom 28.05.1999, Az. 5 G 1585/99 – 54T99 –),

– die Forderung “Deutschland soll deutsch bleiben – Erst Deutschland, dann Europa – Wählen Sie deutsch – Es lebe unser geliebtes Vaterland, es lebe Deutschland” (LG Mainz, Urteil vom 13.07.1989, Az. 1 O 211/89 – 54O89 –.),

– eine Versammlung zum Thema “Herren im eigenen Land statt Knechte der Fremden” (BVerfG, Beschluß vom 07.04.2000, Az. 1 BvQ 17-18/01 – 54B01 –)

– ein Flugblatt, in dem es u.a. heißt „ein Millionenheer von deutschen Arbeitslosen steht einem Millionenheer von ausländischen Arbeitnehmern gegenüber, Rentenbeiträge/Rentenzahlungen unterliegen pausenlos der Zweckentfremdung, Wohnungsmangel…“ (OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 23.08.1999, Az. 1 Ss 141/99 – 54K99 –),

– ein Flugblatt, in dem behauptet wird, bestimmte Ausländergruppen beherrschten Schulen und würden bestimmte Straftaten begehen bzw. handelten mit Rauschgift, und in denen gefragt wird, warum ausländische Rauschgifthändler und Straßenräuber nicht endlich des Landes verwiesen werden (BGH, Urteil vom 03.04.2008, Az. 3 StR 394/07 und LG Lübeck, Urteil des LG Lübeck vom 24.03.1997, Az. 4 Qs 190/96 – 54D08 + 54O97),

– ein Flugblatt mit der Forderung “Statt Abtreibung in Deutschland – Kondome für die Dritte Welt” (BayObLG, Beschluß vom 22.03.1990, Az. Rreg 5 St  136/89, – 54J90 –),

– eine Internetseite, auf der es u.a. heißt „Der biologische Volkstod schreitet voran…. holen die Multikultifetischisten der Bundesregierung massenweise Ausländer aus aller Herren Länder in unser Land hinein und feiern ihre „bunte Gesellschaft“ (AG Bremerhaven, Beschluß vom 27.08.2009, Az. 231 Js 54650/07 – 54P09 -),

– ein Aufkleber mit der Aufschrift “Multi-Kulti – Nein danke !” (StA Coburg, Vfg. vom 14.06.1995, Az. 5 Js 638/95 – 54U95 –),

– eine Versammlung zum Thema „Multi-Kultur abschaffen – Moscheebau stoppen“ bzw. „ Stoppt den Islamismus – Keine Großmoschee“ (OVG Münster, Beschluß vom 03.03.2006, Az. 5 B 347/06 und OVG Hamburg, Beschluß vom 06.02.2ßß7, Az. 4 Bs 23/07 und VGH Kassel, Beschluß vom 18.10.2007, Az. 6 TG 3221/07 – 54N06 + 54N07 + 54N07-),

– ein Flugblatt mit der Aufschrift „Deutsche – wehrt Euch! Nein zum EU-Beitritt der Türkei ! Nein zur Islamisierung Europas ! Ausländerrückführung statt weiterer Zuwanderung !“ (LG Dresden, Beschluß vom 05.02.2004, Az. 7 Qs 1/04 – 54O04 –),

– eine Wahlwerbung u.a. mit dem Text “Der Islamismus ist das “Sicherheitsproblem Nr. 1 in Deutschland” (VG Potsdam, Beschluß vom 31.05.1999, Az. 5 L 477/99 – 54T99 –),

– die Äußerung gegenüber einem weißhäutigen Vater mit farbigen Kindern „So sieht das neue Deutschland aus“ (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 13.12.2007, Az. 2 Ss 150/07- 54K07 -),

– ein Plakat mit fünf verschiedenen Kinderköpfen und der Unterschrift “Vielfalt durch Abgrenzung – wir lieben diese Vielfalt und möchten sie erhalten” (AG Bamberg, Urteil vom 22.12.2000, Az. 20 C 2200/00 – 54P00 –).

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

  1. Äußern Sie sich zum Thema „Ausländer“ nur in der oben beschriebenen, erlaubten Art und Weise.
  2. Lassen Sie Ihre Äußerungen zu diesem Thema vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt prüfen.
  3. Wenn gegen Sie dennoch ein Strafverfahren eingeleitet wird, legen Sie bitte Rechtsmittel ein.
  4. Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
  5. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu diesem und anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

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