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Überwachung und Handgranaten – neue Polizeibefugnisse in Sachsen

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Der Landtag in Dresden hat ein neues Gesetz erlassen, mit dem die sächsische Polizei neue, teils präventive Befugnisse erhält. Zu den Maßnahmen gehören Videoüberwachung, Gesichtserkennung und unter besonderen Umständen die Nutzung von Handgranaten und Maschinengewehren.

Weiterhin kann die Polizei Daten von Internetanbietern wie Amazon, Facebook oder Google, aber auch von Datingseiten, und von Providern gar den Inhalt von Telefongesprächen und eBriefen verlangen.

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