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Fall 3 – Mäxchen Treuherz und die Zeugenaussage + ED

Vorbild für diese neuen Episoden aus dem Leben des Aktivisten Mäxchen Treuherz ist das Buch Mäxchen Treuherz und die juristischen Fußangeln. Dieses Buch wurde im Jahre 1990 geschrieben, um der bei politischen Aktivisten herrschenden Unwissenheit und Unsicherheit in juristischen Fragen entgegenzutreten. Nichts ist so beständig wie der Wandel. Das gilt in unserer Zeit besonders für die Rechtspraxis. In den letzten Jahren haben zahlreiche neue Urteile zu einer erneuten Verschärfung der juristischen Repression gegen die unbequeme nationale Opposition geführt – ob im Strafrecht, Versammlungsrecht oder anderen Rechtsgebieten. Um nicht in juristische Fallen zu tappen, überflüssige Strafen zu vermeiden sowie Zeit- und Kostenaufwand im Streit mit Behörden und Gerichten zu vermeiden, sollten Aktivisten immer gut über die aktuelle Rechtslage informiert sein. Dazu wollen wir mit unseren Folgen von und mit Mäxchen Treuherz beitragen.

Mäxchen Treuherz wurde in der letzten Folge nach einer Geburtstagsfeier kurzzeitig festgenommen und die Polizisten wollten den Pin von Mäxchens Mobiltelefon haben. In der neuen Folge möchte die Polizei eine Zeugenaussage und Mäxchen muss eine erkennungsdienstliche Behandlung erdulden …


Erstmals augestrahlt wurden die Fälle des Mäxchen Treuherz in der Netzradio-Sendung “Revolution auf Sendung” der Partei Der III. Weg.

Anmerkung des Arbeitskreis Sicherheit

Die Information das ein Zeuge auf jeden Fall bei der Polizei aussagen muss ist leider Falsch!

Im August 2017 wurden mehrere Vorschriften der Strafprozessordnung geändert. Häufig ist zu lesen, Zeugen müssten nun bei entsprechender Vorladung stets zur Polizei gehen und dort aussagen. Das Wichtigste schon vorab: In der Regel muss auch heute niemand einer Vorladung durch die Polizei Folge leisten – weder als Beschuldigter noch als Zeuge.
Weitere Infos kannst du im Leitfaden Aussageverweigerung auf der SfN Hauptseite nachlesen.

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Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.